Dasselbe Ereignis in zwei Kirchenbüchern mit zwei verschiedenen Datumsangaben

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5535

    Dasselbe Ereignis in zwei Kirchenbüchern mit zwei verschiedenen Datumsangaben

    Hallo zusammen!

    1781 heiraten Christian Gustav Wißmann und Marie Juliane Engelbrecht.

    Im Kirchenbuch der Garnisongemeinde Kolberg (Datum der Trauung 06.09.1781) liest sich das folgendermaßen:

    Herr Christian Gustav Wissmann, Regiments Quar
    tier Meister bey dem v. Hackischen Infanterie Regi
    ment in Stettin mit seiner Braut Demoiselle Maria
    Juliane Engelbrechten, des hiesigen Herrn Doctoris
    Medicinae Engelbrecht dritten Demoiselle Tochter.

    Im Kirchenbuch des Inf. Rgt. No. 8 in Stettin (Datum der Trauung nicht angegeben, aber zwei Einträge davor ist es der 21.10.1781) findet sich folgender Text:

    Der HochEdelgebohrene Herr Christian Gustav Wissmann S(eine)r König(lichen)
    Majestät von Preußen wohlbestal(l)ter Regiments=Quartiermeister
    des Regiments v. Hacke mit der Großedlen und Tugendbelobten
    Demoiselle Maria Juliana Engelbrecht Herrn Johann Fried-
    rich Engelbrecht Doctoris Medicinae practici zu Kolberg eheleib(licher):
    3eme Demoiselle Tochter.

    Es handelt sich also offensichtlich um dasselbe Ereignis. Warum die unterschiedlichen Datumsangaben? Wer kann mir diese Frage beantworten?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • Gastonian
    Moderator
    • 20.09.2021
    • 3314

    #2
    Hallo consanguineus:


    Bei dem Eintrag in Stettin ist ja kein Datum da. Ich würde also vermuten, daß, da die Heirat in Kolberg (Heimatort der Braut) stattfand, es ein paar Monate dauerte, bis der Militärpfarrer in Stettin sich bemühen konnte, die Trauung nachträglich auch in sein Kirchenbuch einzutragen.


    VG


    --Carl-Henry
    Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5535

      #3
      Das klingt sehr nach einer schlüssigen Erklärung. Vielen Dank, Carl-Henry!
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #4
        vielleicht ist es mit einer einfachen erklärung noch nicht getan.
        naheliegend wäre, dass beide priester die messe zelebrierten, deshalb beide kassierten und so in ihr jeweiliges buch die ehe einzutragen hatten.


        wie aber stand es in deutschland in deinem forschungsgebiet um die eheverbindung von militärs - in österreich angeblich damals im normalfall nur gestattet mit einer selbsterhaltungsfähigen, daher im todesfall des soldaten höheren rangs samt ihren kindern dem kaiser nicht zur last fallenden frau?

        das wurde im fall eines meiner vorfahren genauest überprüft.


        wie war das dort geregelt, wo du jetzt forschst?
        wer vom militär durfte wen heiraten?
        stellte der zeitpunkt des eintrags ins militärkirchenbuch vielleicht das ende der überprüfung und die schließliche zustimmung dar?
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




        Kommentar

        • DoroJapan
          Erfahrener Benutzer
          • 10.11.2015
          • 2510

          #5
          Hallo,

          leider kann ich auch nichts zur Lösung beitragen, wollte nur kurz mitteilen, dass es auch einen ähnlichen Fall bei den Vorfahren meines Mannes gab. Das war aber ein und dieselbe Gemeinde nur um einen Tag versetzt.

          Es gab einen
          deutschen Eintrag am 23.02.1829
          und einen
          polnischen Eintrag am 24.02.1829

          Vielleicht gab es eine Vorschrift (Gesetzt?), dass alle Eheschließungen im Militärkirchenbuch einzutragen sind.
          Wer wo anders Heiraten wollte musste eben doppelt zahlen.

          liebe Grüße
          Doro
          Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
          Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
          Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
          Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5535

            #6
            Hallo Sternap,

            es handelt sich beide Male um Militärkirchenbücher. Einmal in Kolberg (Herkunftsort der Braut, auch wenn der Brautvater dem Anschein nach kein Militär war, sondern Arzt), und dann in Stettin, wo der Bräutigam Quartiermeister beim Infanterieregiment No. 8 war.

            Daß zwei Traugottesdienste gehalten wurden, halte ich in Preußen für unwahrscheinlich. So etwas hätten die traditionell sparsamen preußischen Königen nicht geduldet. Habe ich bei Protestanten ohnehin noch nie erlebt.

            Wie es mit dem Stand einer Soldatenfrau aussah, also ob es in diesem Zusammenhang überhaupt Regelungen gab, ist mir nicht bekannt. Der Bräutigam war ja auch kein Soldat im eigentlichen Sinne, sondern Regimentsquartiermeister. Einen militärischen Dienstgrad hat er meines Wissens nie nie innegehabt, auch wenn er als Regimentsquartiermeister natürlich Heeresangehöriger war. Später wurde er Kriegsrat.

            Viele Grüße
            consanguineus
            Suche:

            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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            • sternap
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2011
              • 4072

              #7
              ich weiß nicht, wie es bei den evangelischen ist, aber bei den katholischen ist es so, je höher der rang im ort, desto eher hätten zwei oder drei priester konzelebriert.


              in meiner pfarre, wo alles was irgendwie von rom anerkannt war, messe hielt, zelebrierte der russisch orthodoxe am linken altar, ein ungarischer priester am rechten, und zwei bis drei katholiken am hauptaltar.
              so bekamen die verwandten der reichen alle ihre messe und viele priester mehr geld, weil sie sich so festlich als möglich kleideten, in naphtalingetränkte barocke gewänder.
              das waren die sogenannten mottenpulver ehen.
              freundliche grüße
              sternap
              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5535

                #8
                Zitat von DoroJapan Beitrag anzeigen
                Vielleicht gab es eine Vorschrift (Gesetz?), dass alle Eheschließungen im Militärkirchenbuch einzutragen sind.
                Wer wo anders Heiraten wollte musste eben doppelt zahlen.
                Hallo Doro,

                das weiß ich nicht, da ich mich mit den Gebräuchen oder Vorschriften beim Militär nicht auskenne. Denkbar ist es. Wißmann heiratete ja in der Kolberger Militärgemeinde, obwohl sein dort lebender Schwiegervater dem Anschein nach gar nicht zum in Kolberg liegenden Regiment gehörte. Vielleicht mußten Heeresangehörige grundsätzlich in einer Militärgemeinde heiraten. Der Eintrag im Kirchenbuch des Stettiner Regiments mag dem (verständlichen) Wunsch der Regierung geschuldet sein, einen Überblick über die Verhältnisse seiner Heeresangehörigen zu haben.

                Viele Grüße
                consanguineus
                Suche:

                Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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                Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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