Guten Abend,
in der Hoffnung, dass mir in diesem Forum bitte jemand helfen kann, kommt hier mein Problem.
Es geht um den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft im Jahr 1933.
Meine Mutter, Maria Bastar, wurde am 15.19.1907 in Hamburg als Tochter tschechischer Eltern (Böhmen, k&k Monarchie) geboren. Quasi war sie dann wohl Österreicherin.
Nach dem 1. Weltkrieg und Gründung der Tschechischen Republik bekam sie deren Staatsbürgerschaft (auf einer Kopie ihrer Geburtsurkunde befindet sich eine tschechische Gebührenmarke).
Am 14.10.1933 heiratete sie meinen Vater (Deutscher) in Hamburg.
Wurde sie durch die Ehe automatisch Deutsche und wo findet man die damaligen Gesetze?
Viele Grüße aus Lübeck
epeby
in der Hoffnung, dass mir in diesem Forum bitte jemand helfen kann, kommt hier mein Problem.
Es geht um den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft im Jahr 1933.
Meine Mutter, Maria Bastar, wurde am 15.19.1907 in Hamburg als Tochter tschechischer Eltern (Böhmen, k&k Monarchie) geboren. Quasi war sie dann wohl Österreicherin.
Nach dem 1. Weltkrieg und Gründung der Tschechischen Republik bekam sie deren Staatsbürgerschaft (auf einer Kopie ihrer Geburtsurkunde befindet sich eine tschechische Gebührenmarke).
Am 14.10.1933 heiratete sie meinen Vater (Deutscher) in Hamburg.
Wurde sie durch die Ehe automatisch Deutsche und wo findet man die damaligen Gesetze?
Viele Grüße aus Lübeck
epeby
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