Hochzeit 1758 - Zusatz Latein

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  • SSydow
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 294

    [gelöst] Hochzeit 1758 - Zusatz Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: KB
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1758
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Gurske, Westpreußen
    Namen um die es sich handeln sollte: Clavon/Zielke


    Hallo Mitforscher,


    im Zuge der Bearbeitung für das OFB Gurske bin ich auf einen lateinischen Zusatz bei einer Ehe gestoßen, für den ich Hilfe bei der Übersetzung, bzw. Deutung benötige. Ich lese:



    "Paucoi dies post fil. enixa spurium, a. morug ?
    Ipsa u. ante finiuit vitam, wuam criminis quina,
    a supplicium sumi potuiut.



    Wenn ich das mit meinen rudimentären Lateinkentnissen deute, geht es um die Geburt eines unehelichen Sohns, der scheinbar von ihr nach der Geburt getötet wurde? Wird in so einem Fall die Ehe für ungültig erklärt, da der Ehemann Johann Clavon im Mai - drei Monate später - erneut heiratete?


    Viele Grüße,
    Steffen
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  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    Paucos dies post filium enixa spurium , qui mortuus repertus est
    Ipsa u.xor ante finivit vitam, quam criminis quinci
    X supplicium sumi potuit

    Wenige Tage danach wurde ein unehelicher Sohn geboren, den man tot auffand.
    Jene Ehefrau beendete vorher ihr Leben, da sie wegen eines Verstosses / Verbrechens
    gg das fünfte (Gebot...id est "Du sollst nicht töten !)
    die Todesstrafe erwarten konnte.

    Da brauchte nix für ungültig erklärt werden...
    Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 28.07.2021, 17:13.
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

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    • SSydow
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 294

      #3
      Ah Danke dir für die Übersetzung

      Gut, in so einem Fall brauchte die Ehe wirklich nicht für ungültig erklärt werden...

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2411

        #4
        Hallo,

        @ Benedikt :

        Schau mal : « quam » es geht unten nach rechts. « guinis » : unten nach links.

        Übrigens sehe ich kein Wort wie « mandatum » (Gebot).

        Daher würde ich folgendes lesen : «Ipsa u(xor) ante finivit vitam, quam criminis. (‘’san)guinis, (de quo?) supplicium sumi potuit »

        Jene Frau beendete ihr Leben bevor sie wegen Mord zum Tode verurteilt werden konnte.

        @ Steffen : Keine Sorge : das Ergebnis ist dasselbe wie in der Übersetzung Benedikts.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 1674

          #5
          Falls es jemanden interessieren würde, würde ich es so lesen:

          ... ante finivit vitam, quam (=finivit vitam ante quam) criminis convinci
          & (=et) supplicium sumi potuit.
          Schöne Grüße
          Michael

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          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2411

            #6
            Danke M Nagel. "ante quam" (oder antequam). Ich hatte es auch so verstanden aber "convinci" hätte ich nicht gefunden.

            Also beging sie Selbstmord bevor des Mordes beschuldigt und unter Umständen zur Todesstrafe verurteilt zu werden.

            Ist das richtig?
            Zuletzt ge?ndert von Wallone; 29.07.2021, 15:21.
            Viele Grüße.

            Armand

            Kommentar

            • M_Nagel
              Erfahrener Benutzer
              • 13.10.2020
              • 1674

              #7
              Ja, das ist richtig.

              Meine Übersetzung, die aber nicht viel an dem Sinn ändert:

              bevor (sie) des Verbrechens überwiesen werden (siehe überweisen im Adelung-Würterbuch) und am Leben bestraft werden konnte.
              Schöne Grüße
              Michael

              Kommentar

              • Wallone
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2011
                • 2411

                #8
                Danke M Nagel nochmals.

                Ich kannte dieses Wörterbuch nicht. Jetzt habe ich es bookmarkiert.

                Das Wörterbuch der Rechts-und Wirtschaftssprache von Doucet/ Fleck kennt diesen Sinn nicht.

                Aber für mich als Französischsprachiger war es nicht schwer den Sinn von "convinci" zu verstehen denn wir gebrauchen diesen Ausdruck, der dem Lateinischen sehr nahe liegt :

                "convaincre quelqu'un d'un meurtre"
                Viele Grüße.

                Armand

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                • Astrodoc
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.09.2010
                  • 8787

                  #9
                  Hallo!

                  Was haltet ihr von "convincere" - "überführen"?

                  ... ante quam criminis convinci et supplicium sumi potuit.
                  ... bevor sie eines Verbrechens überführt und die Todesstrafe festgesetzt/verhängt werden konnte.
                  Schöne Grüße!

                  Astrodoc
                  _____________

                  Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                  Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ... Russisch:
                  Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag

                  Kommentar

                  • Wallone
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.01.2011
                    • 2411

                    #10
                    Ich bin selbstverständlich kein Expert der deutschen Sprache aber mir scheint diese Verbe sind Synonyme:

                    Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Georges-1913-01-1672


                    unten, links.
                    Viele Grüße.

                    Armand

                    Kommentar

                    • Astrodoc
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.09.2010
                      • 8787

                      #11
                      Stimmt. Aber "überweisen" ist mir in diesem Sinn nicht geläufig.
                      Vielleicht ein juristischer Fachbegriff? Oder heute einfach obsolet?
                      Schöne Grüße!

                      Astrodoc
                      _____________

                      Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                      Beispieltexte: Polnisch: Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag ... Russisch:
                      Taufeintrag Heiratseintrag Sterbeeintrag

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                      • M_Nagel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.10.2020
                        • 1674

                        #12
                        Heute werden andere Verben verwendet, um dasselbe zu beschreiben, deshalb habt Ihr wohl beide (Wallone und Astrodoc) mit Euren Vorschlägen recht.
                        Schöne Grüße
                        Michael

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                        • M_Nagel
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.10.2020
                          • 1674

                          #13
                          Zitat von Astrodoc Beitrag anzeigen
                          Stimmt. Aber "überweisen" ist mir in diesem Sinn nicht geläufig.
                          Vielleicht ein juristischer Fachbegriff? Oder heute einfach obsolet?
                          S. convinco und sumo in diesem Wörterbuch (in zwei Bänden):



                          Das Wort ist in dieser Bedeutung nicht mehr üblich/gebräuchlich.
                          Und das Grimm Wörtebrbuch berichtet zu überweisen u.a. folgendes:

                          b) mit sachgen. einen ... einer sache überführen oder überweisen Rädlein (1711) 902b; herr pfarrherr, ir schelten mich einen lugner, desz müszt ir mich überweyssen Wickram w. 3, 63 B.; (die katholiken) sind der begangenen falschheit endlich überwisen Sleidanus reden 157 B.; und beut ihnen trotz über trotz, dass sie ihn der geringsten sünde ... zeihen und überweisen sollen Pomarius grosse postilla (1590) 1, 380a; Artomedes christl. auszlegung (1609) 1, 308; herr Klotz soll mich eines unverzeihlichen fehlers ... überwiesen haben Lessing 10, 232
                          Zuletzt ge?ndert von M_Nagel; 29.07.2021, 17:44.
                          Schöne Grüße
                          Michael

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                          • M_Nagel
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.10.2020
                            • 1674

                            #14
                            Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                            Danke M Nagel nochmals.

                            Ich kannte dieses Wörterbuch nicht. Jetzt habe ich es bookmarkiert.

                            Das Wörterbuch der Rechts-und Wirtschaftssprache von Doucet/ Fleck kennt diesen Sinn nicht.

                            Aber für mich als Französischsprachiger war es nicht schwer den Sinn von "convinci" zu verstehen denn wir gebrauchen diesen Ausdruck, der dem Lateinischen sehr nahe liegt :

                            "convaincre quelqu'un d'un meurtre"
                            Bitte.
                            Und convincere/convinci bringt doch leicht einen auf das englische Verb convince/to be convinced (selbstverständlich seinerzeit aus dem (Mittel)Französischen entlehnt).
                            Schöne Grüße
                            Michael

                            Kommentar

                            • M_Nagel
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.10.2020
                              • 1674

                              #15
                              Zitat von Astrodoc Beitrag anzeigen
                              Hallo!

                              Was haltet ihr von "convincere" - "überführen"?

                              ... ante quam criminis convinci et supplicium sumi potuit.
                              ... bevor sie eines Verbrechens überführt und die Todesstrafe festgesetzt/verhängt werden konnte.
                              Ich halte es für sehr gut getroffen.
                              Schöne Grüße
                              Michael

                              Kommentar

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