Guten Abend,
die Suche nach einer Heiratsurkunde hat für mich gerade eine reichlich verwirrende Wende genommen und deshalb würde ich mich erneut über ein wenig Aufklärungshilfe freuen.
Folgendes: Das erste Kind des Paares wird 1893 geboren, die Geburtsurkunde enthält zum Vater die Standardformulierung "aufgrund vorgelegten Trauscheines anerkannt". Bislang ging ich also davon aus, dass die Eheschließung vor der Geburt erfolgt sein musste und habe bis kurzem vergeblich überall danach gesucht.
Heute flattert ein Umschlag aus einem Archiv in den Briefkasten, wonach die Ehe aber erst 1895 an einem bislang unbekannten Ort geschlossen worden sein soll.
Ich vermute im Moment, dass sich der Begriff "Trauschein" nur auf die kirchliche Trauung bezieht und für die zivilrechtliche Ehe der Begriff "Eheschließungsbescheinigung" geführt wurde.
Da ich mich mit den Personenstandsgesetzen nicht wirklich auskenne, sei mir daher die Frage erlaubt, ob zum beginnenden 20. Jh. solche "Lücken" bei den kirchlichen und zivilrechtlichen Ehen normal/erlaubt waren oder ganz einfach im Ermessen des Einzelnen lagen.
Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Laienfrage beantworten könnte. Vielen Dank!
die Suche nach einer Heiratsurkunde hat für mich gerade eine reichlich verwirrende Wende genommen und deshalb würde ich mich erneut über ein wenig Aufklärungshilfe freuen.
Folgendes: Das erste Kind des Paares wird 1893 geboren, die Geburtsurkunde enthält zum Vater die Standardformulierung "aufgrund vorgelegten Trauscheines anerkannt". Bislang ging ich also davon aus, dass die Eheschließung vor der Geburt erfolgt sein musste und habe bis kurzem vergeblich überall danach gesucht.
Heute flattert ein Umschlag aus einem Archiv in den Briefkasten, wonach die Ehe aber erst 1895 an einem bislang unbekannten Ort geschlossen worden sein soll.
Ich vermute im Moment, dass sich der Begriff "Trauschein" nur auf die kirchliche Trauung bezieht und für die zivilrechtliche Ehe der Begriff "Eheschließungsbescheinigung" geführt wurde.
Da ich mich mit den Personenstandsgesetzen nicht wirklich auskenne, sei mir daher die Frage erlaubt, ob zum beginnenden 20. Jh. solche "Lücken" bei den kirchlichen und zivilrechtlichen Ehen normal/erlaubt waren oder ganz einfach im Ermessen des Einzelnen lagen.
Würde mich freuen, wenn mir jemand diese Laienfrage beantworten könnte. Vielen Dank!
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