MyHeritage: Sammlungen aus Hessen und Westfalen am 29./30.06.2020 kostenlos einsehbar

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  • Ralf-I-vonderMark
    Super-Moderator
    • 02.01.2015
    • 2859

    MyHeritage: Sammlungen aus Hessen und Westfalen am 29./30.06.2020 kostenlos einsehbar

    Hallo zusammen,

    MyHeritage gewährt im Monat Juni 2020 für ausgewählte, aber ansonsten nur kostenpflichtig einsehbare Sammlungen für je einen konkreten Tag uneingeschränkten kostenlosen Zugang zur Sammlung. Das Tagesfenster für jede Sammlung deckt alle Zeitzonen ab.

    Sammlungen aus Deutschland sind erst an den beiden letzten Tagen im Juni dabei!

    Am Montag, den 29.06.2020:
    Heiratsregister aus Hessen von 1849 – 1931 (4.770.560 Datensätze)
    Geburtsregister aus Hessen von 1874 – 1911 (3.784.938 Datensätze)
    [Es handelt sich um den Hessische Geburtsindex und den Hessischen Heiratsindex, welche am 22.12.2019 online gestellt wurden.]
    vgl. https://blog.myheritage.de/2019/12/n...-hessen-hinzu/
    !!! Die Digitalisate sind immer bei LAGIS kostenfrei einsehbar!!!
    vgl. https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/pstr

    Am Dienstag, den 30.06.2020:
    Sterberegister aus Nordrhein-Westfalen (2.355.301 Datensätze)
    [Es handelt sich vermutlich um die Indexierung der Sterberegister aus dem Regierungsbezirk Münster 1874 – 1938, welche erst am 27.05.2020 online gestellt wurde.]
    vgl. https://blog.myheritage.de/2020/05/nordrhein-westfalen/
    !!! Die Digitalisate sind immer auf der Homepage des PSA Detmold kostenfrei einsehbar!!!
    vgl. https://www.archive.nrw.de/lav/abtei...hung/index.php

    Der Zugriff auf diese Sammlungen an den angegebenen Tagen ist völlig kostenlos. Für Nicht-MyHeritage-Nutzer ist jedoch eine kostenlose Registrierung bei MyHeritage erforderlich.
    vgl. https://blog.myheritage.de/2020/05/jeden-tag-im-juni-kostenlos-eine-sammlung-historischer-aufzeichnungen/

    Interessant sind also nur die Daten aus den Indexierungen, um die Urkunden zuordnen und auf der jeweiligen Archivhomepage schnell finden zu können..
    Welche Risiken und Nachteile mit einer Anmeldung verbunden sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Viele Grüße
    Ralf
  • BjörnM
    Benutzer
    • 17.03.2019
    • 72

    #2
    Hallo,

    ich habe jetzt die Datenbank der Hessischen Nebenregister bei MyHeritage nach meinem Familiennamen durchforsten lassen und an die 1.600 Treffer bekommen. Aber von den angeblich 1.600 Treffern werden mir nur 1.000 Treffer auf maximal 10 Seiten angezeigt. Meine Frage ist: gibt es noch eine andere Möglichkeit, wie man sich die angeblich übrigen 600 Dokumente auch noch anzeigen lassen kann?

    Vielen Dank
    Björn

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    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19752

      #3
      Guten Tag,
      wenn der Standesamtsregister-Eintrag z. B. Braut und Brautvater enthält, dann hast Du bereits zwei Treffer nach deren Lesart. Vielleicht ist dies der Grund.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19752

        #4
        Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen
        Am Montag, den 29.06.2020:
        Heiratsregister aus Hessen von 1849 – 1931 (4.770.560 Datensätze)
        Geburtsregister aus Hessen von 1874 – 1911 (3.784.938 Datensätze)
        [Es handelt sich um den Hessische Geburtsindex und den Hessischen Heiratsindex, welche am 22.12.2019 online gestellt wurden.]
        vgl. https://blog.myheritage.de/2019/12/n...-hessen-hinzu/
        !!! Die Digitalisate sind immer bei LAGIS kostenfrei einsehbar!!!
        vgl. https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/pstr

        Am Dienstag, den 30.06.2020:
        Sterberegister aus Nordrhein-Westfalen (2.355.301 Datensätze)
        [Es handelt sich vermutlich um die Indexierung der Sterberegister aus dem Regierungsbezirk Münster 1874 – 1938, welche erst am 27.05.2020 online gestellt wurde.]
        vgl. https://blog.myheritage.de/2020/05/nordrhein-westfalen/
        !!! Die Digitalisate sind immer auf der Homepage des PSA Detmold kostenfrei einsehbar!!!
        vgl. https://www.archive.nrw.de/lav/abtei...hung/index.php
        Guten Tag,
        kurzer Erfahrungsbericht dazu:
        Der Geburtenindex Hessen waren bereits gestern frei, könnten also am Dienstag wieder kostenpflichtig sein.
        Der Index Tote NRW war bereits heute kostenlos.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

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        • BjörnM
          Benutzer
          • 17.03.2019
          • 72

          #5
          Hm, nein. Es scheint wirklich eine Einschränkung auf 1.000 Treffer zu geben. Richtig ist: darunter finden sich natürlich auch Doppel- und Dreifachnennungen, wenn zum Beispiel das Kind, aber dann auch der Kindsvater bzw. die Kindesmutter getrennt gelistet werden, auch wenn es eigentlich ein- und dasselbe Dokument ist.

          Mein Problem ist: Ich wüsste halt liebend gern, welche Namensträger sich hinter den nicht angezeigten 600 Treffern verbergen Leider gibt es kein Suchkriterium "Nur Kindsmütter" oder "Kindsväter" bei der Verfeinerung der Suche, um die Zahl der angezeigten Treffer unter 1.000 zu senken.

          Ansonsten finde ich die Aktion von MyHeritage schon ziemlich gut. Wenn ich mir vorstelle, ich würde LAGIS nach all diesen Dokumenten durchsuchen... ein Leben würde dafür nicht ausreichen! Sehr schade, dass die Archive die Indices solcher Dokumente bisher eher spärlich online freigeben und sich erst ein privater Anbieter finden muss, der diesen Schritt geht. Mir wäre es lieber, meine Nutzerdaten befänden sich in der Obhut des Staates, als bei einem privaten Anbieter, aber diese Kröte muss man wohl schlucken.



          Also: für Hilfe dabei, wie ich diese 600 Treffer auch noch einsehen kann, wäre ich dankbar.

          Kommentar

          • BjörnM
            Benutzer
            • 17.03.2019
            • 72

            #6
            Okay... ich bin ein Quatschkopf.

            Es geht doch! Ich habe mir erst eine Liste aller Einträge mit meinem FN gesucht und MyHeritage hat mir daraufhin ca. 1.600 Treffer angezeigt, von denen aber nur die ersten 1.000 einsehbar waren. Dann habe ich in der Suchmaske auf "Suche bearbeiten" geklickt und da gab es keine weitere Möglichkeit, die Suche z.B. auf die Kindesmütter zu beschränken, um die Zahl der Treffer auf unter 1.000 zu senken.

            Jetzt bin ich gerade noch einmal ganz auf Start über die HP von MyHeritage gegangen und da kann man ja unter "Aufzeichnungen durchsuchen" alle Unterlagen aus den hessichen Geburtsnebenregister auch nochmal getrennt nach Mutter oder Vater durchsuchen lassen und so die Trefferzahl auf jeweils unter 1.000 reduzieren und sich auf diese Weise alle Dokumente anzeigen lassen...

            Gewusst wie! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. =)

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            • Davido
              Erfahrener Benutzer
              • 31.12.2015
              • 344

              #7
              Zitat von BjörnM Beitrag anzeigen
              Ansonsten finde ich die Aktion von MyHeritage schon ziemlich gut. Wenn ich mir vorstelle, ich würde LAGIS nach all diesen Dokumenten durchsuchen... ein Leben würde dafür nicht ausreichen! Sehr schade, dass die Archive die Indices solcher Dokumente bisher eher spärlich online freigeben und sich erst ein privater Anbieter finden muss, der diesen Schritt geht.
              Es geht dabei nicht um "freigeben", sondern um das Erstellen solcher Indexe. Diese Tipperei machen Leute in Indien oder sonstwo und werden dafür bezahlt, und unsere Staatsarchive haben für so etwas kein Geld zur Verfügung. Deshalb gibt es ja die ganzen Kooperationen mit kommerziellen Anbietern wie MyHeritage und Ancestry.

              Davido
              Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

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              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 19752

                #8
                Guten Tag,
                bei Müllers ist aber nach 1.000 Männlein und 1.000 Weiblein Ende Gelände.

                Und die fehlerhaften Zuordnungen von Ortsnamen tuen echt weh.
                Nebenregister Heiraten Sulzbach: "Sulzbach im Saarland". Aua!
                Daher denke ich, dass das womöglich auch Mormonen in Utah waren.
                Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 29.06.2020, 17:06.
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

                Kommentar

                • BjörnM
                  Benutzer
                  • 17.03.2019
                  • 72

                  #9
                  Zitat von Davido Beitrag anzeigen
                  Es geht dabei nicht um "freigeben", sondern um das Erstellen solcher Indexe. Diese Tipperei machen Leute in Indien oder sonstwo und werden dafür bezahlt, und unsere Staatsarchive haben für so etwas kein Geld zur Verfügung. Deshalb gibt es ja die ganzen Kooperationen mit kommerziellen Anbietern wie MyHeritage und Ancestry.

                  Davido

                  Dett is halt schade. Wie ich ja oben bereits meinte. Ich wüsste solche Informationen lieber bei einer staatlichen Behörde sichergestellt und verfügbar gemacht, als bei einem privaten Anbieter, da ich diesen immer eher skeptisch gegenüber bin, was die mit all diesen Daten noch anstellen.

                  Kommentar

                  • BjörnM
                    Benutzer
                    • 17.03.2019
                    • 72

                    #10
                    Ich muss meine anfängliche Euphorie über den bei MyHeritage online gestellten Datensatz ein wenig einhegen...


                    Denn es handelt sich lediglich um eine Auswahl an standesamtlichen Unterlagen aus gewissen Gemeinden Hessens, aber leider nicht aus ganz Hessen. Insofern ist die Bekanntmachung leicht irreführend, ohne aber falsch zu sein. So fehlen z.B. viele Geburtsurkunden aus dem heutigen Vogelsbergkreis weitgehend, so z.B. aus Meiches, die man bei LAGIS jedoch ohne Probleme einsehen kann. Aber da sucht man sich dann halt einen enormen Wolf, weil die nicht indexiert sind.


                    Dennoch: auch wenn im Moment gerade die Enttäuschung da ist, ist der vorhandenen Datensatz auch nicht schlecht, wenn man denn das Glück hat, dass die Unterlagen des avisierten Zielortes angeführt werden. Die Aufarbeitung ist gelungen und ziemlich akurat wie ich finde. Ich habe nur hin und wieder leichte Buchstabenverdreher o.ä. gefunden.


                    Hoffentlich legt MyHeritage noch nach!

                    Kommentar

                    • BjörnM
                      Benutzer
                      • 17.03.2019
                      • 72

                      #11
                      Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
                      Guten Tag,
                      bei Müllers ist aber nach 1.000 Männlein und 1.000 Weiblein Ende Gelände.

                      Und die fehlerhaften Zuordnungen von Ortsnamen tuen echt weh.
                      Nebenregister Heiraten Sulzbach: "Sulzbach im Saarland". Aua!
                      Daher denke ich, dass das womöglich auch Mormonen in Utah waren.

                      Ja, geografische Zuordnungen scheinen nicht immer zu stimmen. Ich habe da auch Geburtsurkunden aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern im Datensatz angetroffen. Ich habe es mir damit erklärt, dass vielleicht früher die genannten Orte eben zum Hessischen Raum gehörten und heute eben zu BW oder BY. Aber Saarland ist dann natürlich total abwegig!

                      Kommentar

                      • BjörnM
                        Benutzer
                        • 17.03.2019
                        • 72

                        #12
                        Ich durchforste gerade die Sterberegister aus NRW, die heute online gegangen sind.

                        Auch da ist das Bild eher geteilt. So sehr ich mich auch freue, dass nun diese Unterlagen namentlich gefiltert werden können, und ich mir die Arbeit eines ganzen Jahres damit erspare, die ich sonst bräuchte, würde ich die online verfügbaren Dokumente des Archivs in Detmold manuell durchsuchen, so sehr ist es auch hier wieder schade, dass sich sehr viele Fehler finden. Die Fehlerhäufigkeit ist hierbei exorbitant höher als noch bei den Geburtsnebenregistern aus Hessen.

                        Ortsangaben sind meist fehlerhaft und auch die extrapolierten Geburtsjahre sind fast durchweg falsch. Da heißt es dann z.B. "Geburtsort: Bruden, Kreis Fulda" obwohl es "Buchenrod" sein müsste, denn es gibt nur ein "Bruden" und das liegt in Polen. Dann heißt es wiederum "Sterbeort: Bottrop", obwohl in dem Sterberegister ausdrücklich steht, dass der Verstorbene "südlich von Soissons in der Nähe von Longpont", also in Frankreich, seinen Verwundungen erlegen ist. Bei den Geburtsjahren wird häufig ein Jahr draufgeschlagen: wenn jemand 1913 mit 51 Jahren gestorben ist, dann ist dieser natürlich 1862 geboren. Dass aber das Geburtsjahr selbst nicht übersprungen werden sollte, und daher eher 1863 ist, ist eine Binse. Allerdings sind die Indexierer hier auch etwas vorsichtiger gewesen und haben wohlweislich immer ein "ca." vorangeschoben.

                        Fazit: Qualitativ hängt die Indexierung der Sterbenebenregister aus NRW weit hinter denen der Geburtsnebenregister aus Hessen zurück, was Korrektheit und Sorgfalt betrifft. Dennoch ist und bleibt es eine tolle Hilfe, um sich monatelanges Durchwühlen der ansonsten nicht indexierten NRW-Archive zu ersparen. Die vorhandenen Fehler lassen sich durch genaueres Lesen der Dokumente selbst oder auch durch eine kurze Onlinesuche zumeist einfach revidieren.
                        Zuletzt geändert von BjörnM; 30.06.2020, 17:35.

                        Kommentar

                        • Ralf-I-vonderMark
                          Super-Moderator
                          • 02.01.2015
                          • 2859

                          #13
                          Hallo zusammen, hallo Björn,

                          die Möglichkeit der kostenfreien Einsichtnahme in die Indexierung der Sterberegister aus dem Regierungsbezirk Münster 1874 – 1938 ist nun leider vorbei.

                          Die Indexierung ist trotz der enthaltenen Fehler m.E. sehr nutzbringend, zumal ich unerwartete Zufallsfunde machen konnte.

                          Die Schreib- und Lesefehler sind nach meinen stichprobenartigen Feststellungen eher gering. Der Geburtsort Kamen wurde dreimal als Ramen angegeben; also ein klassischer „K“/„R“-Fehler. Sicherlich wird es auch „B“/„L“-Fehler geben und unrichtige Ortsangaben. Aber ich denke, dass die Indexierer im Großen und Ganzen relativ ordentlich gelesen haben.

                          Zudem mag die Indexierung unvollständig sein. Denn eine mir bekannte Sterbeurkunde aus Gelsenkirchen aus dem Jahr 1898 ließ sich absolut nicht finden, und zwar weder mit der üblichen Eingabe des Familiennamens noch mit einer nur auf den Namen der Mutter bezogenen Suche, variabel ergänzt um die Vornamen des Vater oder des Kindes noch über die auf den Geburtsort Gelsenkirchen bezogenen Suche. Dies spricht gegen eine fehlerhafte Indexierung, sondern vielmehr dafür, dass diese Urkunde schlicht überhaupt nicht indexiert worden ist. Dann aber dürfte es sich wohl nicht um einen Einzelfall handeln.

                          Die Angabe des Sterbeorte (welche ja für das Ausstellen und Auffinden der Sterbeurkunde wesentlich sind) weist aber Fehler auf, die zum einen systembedingt sind und zum anderen auf eine Verständnisproblematik hindeuten.

                          Denn ich konnte feststellen, dass bei der Angabe des Sterbeortes z.B. Münster oder Tecklenburg steht, obwohl sich bei Betrachtung der Urkunde aber herausstellt, dass diese von einem Standesamt aus dem Bestand P9/11 Münster-Land oder P9/15 Kreis Tecklenburg ausgestellt wurde. Um die Nr. der Sterbeurkunde in Erfahrung zu bringen, musste daher die Sterbeurkunde konkret angesehen werden. Ansonsten wäre es mit dem angegebenen Sterbedatum und einem zutreffenden Sterbeort bzw. dem richtigen Standesamt auch möglich gewesen, die Urkunde auf der Homepage des PSA Detmold zu finden. Hierin dürfte auch der Grund liegen, dass MyHeritage die Daten für externe Nutzer verdeckt.

                          Die größere Problematik besteht aber darin, dass extrem häufig indexiert wurde: „Tod Ort N.N. (Schlussfolgerung)“.
                          Da in der Regel der Todesort eindeutig feststeht, ist die Anmerkung Schlussfolgerung nicht nachvollziehbar und deutet auf einen generellen Systemfehler hin.

                          Als Beispiel möchte ich die Sterbeurkunde [Bottrop C 229/1929] der Friederike Sudhaus, geb. Lübbert, wohnhaft zu Kamen, Nordenmauer 48, geboren zu Kamen, 74 J., +Bottrop 27.02.1929, anführen.
                          In der Indexierung steht: Tod Ort Kamen (Schlussfolgerung)“.
                          Nach anklicken des Bildes erscheint das Datenfeld.
                          Dort steht u.a. „Civil Registration Office Bottrop“; mithin der Hinweis auf den Bestand.
                          Zudem wird angemerkt: „Der Todesort erscheint nicht in der Originalakte. Es wurde aus dem Ort des letzten bekannten Wohnsitzes des Verstorbenen abgeleitet.

                          Ein Blick in die Sterbeurkunde zeigt aber, dass die o.g. Person „zu Bottrop in des Anzeigenden Wohnung“ verstorben ist. Eine Unklarheit liegt nicht vor.

                          Ich denke, dass die Indexierer zwar des Lesens kundig sind, dass aber teilweise das Verständnis für den Text fehlt und dass sie nicht angewiesen worden sind, den konkreten Sterbeort aufzunehmen bzw. nicht darauf geschult wurden, den Sterbeort zu erkennen.
                          Denn der Aufbau des Formularvordrucks gibt vor „wohnhaft in“ (Ort), „geboren zu“ (Ort), „zu“ (hier wird der Sterbeort eingetragen), „am“ (Sterbedatum)“.
                          Den Geburtsort habe sie also gut erkannt und zumeist richtig eingetragen. Der Sterbeort wurde aber als Schlussfolgerung aus der Angabe des Wohnortes abgeleitet. Dies bestärkt die Vermutung, dass ihnen niemand beigebracht hat, dass hinter dem Wort „zu“ der Sterbeort aufgeschrieben wurde, so dass sie denselben nicht richtig erkannt haben. Dann läge ein Schulungs- und Anweisungsfehler vor, der sich quasi vervielfältigt hat und nur dann zum richtigen Ergebnis führt, wenn der Verstorbene auch am Sterbeort wohnhaft war.

                          Dann bleibt nur zu hoffen, dass MyHeritage die Richtlinien und Anweisungen für die möglicherweise irgendwann erfolgende Indexierung der Sterberegister aus dem Regierungsbezirk Arnsberg 1874 – 1938 entsprechend abändert und damit die Qualität der Indexierung verbessert. Denn für einen Indexierer ist es vom Aufwand her unerheblich, ob er den erkannten Wohnort als Sterbeort mit dem Vermerk Schlussfolgerung eingibt oder den tatsächlichen Sterbeort hinter „zu“ aufschreibt.

                          Aber bis es soweit ist, werden wohl noch Jahre vergehen.
                          Nützlich wären weitere Indexierungen der Sterberegister allemal. Warten wir es einfach ab.

                          Viele Grüße
                          Ralf

                          Kommentar

                          • OlliL
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.02.2017
                            • 4598

                            #14
                            Moin,

                            man könnte ja theoretisch auch mal im Archiv anfragen auf welche Bestände sich die "Kooperation" mit MyHeritage erstreckt - bzw. was geplant ist. Dann wüsste man zumindest, was man zu erwarten hätte (in Zukunft). Nur so eine Idee...

                            Viele Grüße,
                            OlliL
                            Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                            Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

                            Kommentar

                            • Grisabel
                              Erfahrener Benutzer
                              • 31.01.2017
                              • 245

                              #15
                              Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen


                              Als Beispiel möchte ich die Sterbeurkunde [Bottrop C 229/1929] der Friederike Sudhaus, geb. Lübbert, wohnhaft zu Kamen, Nordenmauer 48, geboren zu Kamen, 74 J., +Bottrop 27.02.1929, anführen.
                              In der Indexierung steht: Tod Ort Kamen (Schlussfolgerung)“.
                              Nach anklicken des Bildes erscheint das Datenfeld.
                              Dort steht u.a. „Civil Registration Office Bottrop“; mithin der Hinweis auf den Bestand.
                              Zudem wird angemerkt: „Der Todesort erscheint nicht in der Originalakte. Es wurde aus dem Ort des letzten bekannten Wohnsitzes des Verstorbenen abgeleitet.

                              Ein Blick in die Sterbeurkunde zeigt aber, dass die o.g. Person „zu Bottrop in des Anzeigenden Wohnung“ verstorben ist. Eine Unklarheit liegt nicht vor.

                              Ich denke, dass die Indexierer zwar des Lesens kundig sind, dass aber teilweise das Verständnis für den Text fehlt und dass sie nicht angewiesen worden sind, den konkreten Sterbeort aufzunehmen bzw. nicht darauf geschult wurden, den Sterbeort zu erkennen.
                              Denn der Aufbau des Formularvordrucks gibt vor „wohnhaft in“ (Ort), „geboren zu“ (Ort), „zu“ (hier wird der Sterbeort eingetragen), „am“ (Sterbedatum)“.
                              Den Geburtsort habe sie also gut erkannt und zumeist richtig eingetragen. Der Sterbeort wurde aber als Schlussfolgerung aus der Angabe des Wohnortes abgeleitet. Dies bestärkt die Vermutung, dass ihnen niemand beigebracht hat, dass hinter dem Wort „zu“ der Sterbeort aufgeschrieben wurde, so dass sie denselben nicht richtig erkannt haben. Dann läge ein Schulungs- und Anweisungsfehler vor, der sich quasi vervielfältigt hat und nur dann zum richtigen Ergebnis führt, wenn der Verstorbene auch am Sterbeort wohnhaft war.

                              f

                              Ich habe es für mich so interpretiert, dass der Zusatz eigentlich zur Geburt gehört und "nur" ein falscher Textbaustein genommen wurde. Denn das Geburtsjahr wurde bei den von mir gelesenen Urkunden nicht angegeben, sondern aus dem Sterbedatum und dem Alter berechnet.
                              LG Petra

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