Sterbeurkunden bei Verschollenen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Hollywood
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2008
    • 373

    Sterbeurkunden bei Verschollenen?

    Huhu!
    Ich habe bei einem Vorfahren zu seiner Hochzeit (Neumarkt 1884) in der Hochzeitsurkunde stehen, dass seine Eltern in Russland verschollen sind.

    Wurden damals nach einer bestimmten Zeit auch Sterbeurkunden für Verschollene erstellt?

    Falls ja: bei welchem Standesamt? Dem der Kinder oder dort, wo die Eltern zuletzt gemeldet waren?

    Vielen Dank im Voraus!
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    Hallo,

    ganz grundsätzlich wird in einer Sterbe-Urkunde der Tod eines Menschen (Ort und Zeitpunkt) bescheinigt; es handelt sich um eine Urkunde.

    Damit eine solche Urkunde erstellt werden kann, bedarf es eines Totenscheines bzw. in älteren Urkunden lesen wir, dass "der Anzeigende aus eigener Wissenschaft ....".

    Wenn jemand verschollen ist, ist sein Schicksal ungeklärt, und der Tod dieser Person kann nicht bestätigt werden, also gibt's auch zunächst mal keine Sterbe-Urkunde.

    Ja, es kann einen "Ersatz" geben, dazu muss aber jemand beim zuständigen Amtsgericht das Verfahren einer Todeserklärung in Gang setzen. - "Von selbst" passiert da meiner Ansicht nach gar nichts ...
    Herzliche Grüße
    Scheuck

    Kommentar

    • Svenja
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2007
      • 4353

      #3
      Hallo

      Verschollenenaufrufe findet man meist in Intelligenz- oder Amtsblättern. Diese findet man von gewissen Gegenden bei google books oder für Bayern auch bei Bavaricon. Wobei die Zeitspanne für die Amtsblätter, die online sind, evtl. nicht bis 1884 oder später reicht.

      Gruss
      Svenja
      Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
      https://iten-genealogie.jimdofree.com/

      Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

      Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

      Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

      Kommentar

      • DerBerliner
        Erfahrener Benutzer
        • 14.01.2015
        • 2908

        #4
        Wenn jemand verschollen ist, kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag dessen Tod feststellen. Daraus folgt dann eine "Todeserklärung" durch das Gericht. Die begründet aber nur eine Vermutung, dass der Verschollene auch verstorben ist. Wegen dieser Unsicherheit wird auch keine Sterbeurkunde erstellt; es gibt bei dem Standesamt I lediglich eine Sammlung von Todeserklärungen. Das ist wohl die Rechtslage seit Inkrafttreten des reichseinheitlichen Personenstandsgesetzes von 1875.


        Elmar

        Kommentar

        • Hollywood
          Erfahrener Benutzer
          • 22.10.2008
          • 373

          #5
          Hallo ihr drei! Vielen Dank für die Antworten. <3 Es sind doch schon tolle Hinweise! Dann werde ich mal gucken, was für Gerichtsunterlagen aus den Orten noch existieren und abermals die polnischen Archive "nerven".

          Kommentar

          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4383

            #6
            Viel Erfolg und dabei !!!
            Herzliche Grüße
            Scheuck

            Kommentar

            Lädt...
            X