Aufgebot an zwei Orten an unterschiedlichen Sonntagen

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  • hotdiscomix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2008
    • 755

    Aufgebot an zwei Orten an unterschiedlichen Sonntagen

    Das Aufgebote einer Eheschließung an unterschiedlichen Orten stattfanden ist ja nichts ungewöhnliches. In den Fällen die ich bisher in den entsprechenden Kirchenbüchern recherchiert hatte, waren die Aufgebote aber immer an den gleichen Sonntagen.
    Jetzt habe ich einen Fall mit folgender Datenlage.

    Aufgebot in Freyburg, Heimatort des Bräutigams:
    Dom. XVII., XVIII. et. XIX. p.Trinit. 1820 [24.09. – 08.10.1820]
    kein Datum der Trauung angegeben

    Aufgebot in Allerstedt, Heimatort der Braut:
    Dom. XIX., XX. et. XXI. p.Trinit. 1820 [08.10. – 22.10.1820]
    Trauung am 22.10.1820 in Allerstedt

    Handelt es sich dabei um einen Fehler einer der Pfarrer, oder kann so etwas vorkommen?

    Steffen
    ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,
    Das Kirchenrecht besagte nur, dass vor der Ehe (mindestens) drei mal proclamiert werden müsse; es gab wahrscheinlich keine Begrenzung wie oft etwas proclamiert werden dürfte. Ich gehe aber davon aus, dass die beiden Pfarrer sich einfach nicht miteinander abgestimmt hatten, und dass jeder "sein Ding" durchgezogen, da die Pfarrer grundsätzlich verpflichtet waren dreifach zu proclamieren. Vielleicht war dem Brautpaar vorher noch nicht klar, an welchem der beiden Ort die Copulation stattfinden solle.
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    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 02.09.2019, 15:31.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • hotdiscomix
      Erfahrener Benutzer
      • 20.05.2008
      • 755

      #3
      Vielen Dank,
      sehr interessanter Ausschnitt aus dem Kirchenrecht.
      Einen Fall das der Pfarrer bestraft wurde, hatte ich auch schon einmal gefunden. Nach der Trauung stellte sich heraus das der Bräutigam bereits verheiratet war, zwar schon vor einigen Jahren seine Frau verlassen hatte, aber keine Scheidung nachweisen konnte und auch keinen Beweis bringen, das die 1. Ehefrau verstorben war.
      Das Leipziger Konsistorium entschied dann, das die 2. Ehe bestehen bleiben durfte, der Ehemann Kirchenbuße leisten musste und der Diakon für 6 Monate suspendiert wurde.

      Steffen
      ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

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