Westpreußen - Ab wann wurden die Geburten usw. von den Standesämtern registriert?

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  • Steinfeld
    Erfahrener Benutzer
    • 06.08.2016
    • 143

    Westpreußen - Ab wann wurden die Geburten usw. von den Standesämtern registriert?

    Hallo,


    mich würde interessieren ab wann wurden die Geburten usw. in Westpreußen von den Standesämtern registriert? Wann ging diese Pflicht von den Kirchen zu den Standesämtern über?



    Vielen Dank!
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28387

    #2
    Hallo,

    Schau mal hier http://www.westpreussen.de/cms/ct/st...tsregister.php
    Die Führung der Standesregister (Taufen, Trauungen und Sterbefälle) oblag in früherer Zeit ausschließlich den zuständigen Pfarrern der beiden großen christlichen Kirchen. Nach den Bestimmungen des am 1. Juni 1794 in Kraft getretenen Preußischen Allgemeinen Landrechts ("Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten") waren die Pfarrer verpflichtet, neben den normalen Kirchenbüchern Zweitschriften zu führen und diese jährlich bei den zuständigen Gerichten, zunächst die Patrimonialgerichte (bis 1848), dann die Kreisgerichte (bis 1879), abzuliefern. Diese rechtliche Situation hat in den preußischen Staaten dem Grunde nach bis zum 30. September 1874 bestanden; sie erfuhr nur in der Zeit von 1808 bis 1814 für einen Teil der Provinz Westpreußen (den "Freistaat Danzig" und die zum Herzogtum Warschau geschlagenen westpreußischen Landesteile) durch Einführung des französischen Gesetzbuches ("Code Civil") eine Unterbrechung, das die Führung von Zivilstandsregistern vorsah.
    Die KB wurden aber auch nach Einführung der StA weitergeführt!
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Steinfeld
      Erfahrener Benutzer
      • 06.08.2016
      • 143

      #3
      Vielen herzlichen Dank für den Link!

      Kommentar

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