Welcher Beruf ist das? (1704)

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  • Ferdix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2018
    • 386

    [gelöst] Welcher Beruf ist das? (1704)

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburt
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1704
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Meimsheim
    Namen um die es sich handeln sollte: Reutter


    Würde mir bitte jemand die Berufs/Tätigkeitsbezeichnung des Vaters Johann Achilles Reutter nennen? Steht vor "allhier". Wenn es dieselbe Person ist, wie ich vermute, dann war er später Kuhhirt und Schweinhirt. Vielleicht hilft das.
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    Gruß,
    Alex
  • Feldsalat
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2017
    • 1078

    #2
    Ich lese Beysitzer

    Kommentar

    • Ferdix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2018
      • 386

      #3
      Danke dir. Beysitzer wird so definiert:

      "Der BEYSITZER (oder auch "Beisitzer") hat den (Guts-)Hof an einen Sohn übergeben und darf dort (u.U. mit besonderen Privilegien) weiterhin wohnen.
      (Beispiel: Im Census 1731 in der Ortschaft Lischeid, Grafschaft Ziegenhain, Hessen-Kassel ist unter "Beysitzer" der frühere Inhaber eines Bauernhofes genannt. Sein Sohn, der neue Inhaber ist als "Landinhaber" vermerkt. Beide lebten auf dem gleichen Grundstück.)
      (Bisher bekanntes Vorkommen des Ausdrucks: (Nord-)Hessen und Schwäbische Türkei (Ungarn))
      "



      Diese Definition würde doch am ehesten auf einen betagten Herren passen. Dieser hier ist aber noch recht jung, wenn ich das richtig vermute. Außerdem ist die Region Württemberg, wo der Ausdruck angeblich noch nicht vorgekommen war.


      Hier noch eine andere Definition:

      "Der Beysitzer, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Rath in einem Collegio, welcher nebst dem Präsidenten die Urtheile über die vorkommenden Sachen sprechen hilft; besonders ein solcher Rath in einem Gerichte. Die Benennung ist an vielen Orten anstatt des ehemahligen Nahmens der Schöppen aufgekommen, der aber auch noch hin und wieder üblich ist. Bey den Longobarden hießen diese Beysitzer der Schöppen Gastaldii, und Sculdasii, Schultheißen, bey den Westgothen Tyupnadi und Gardingi, bey den Sachsen und Westphalen Scabini, Scaviones, Schöppen, bey den Franken Rachinburgi, Sachibarones, und Tungini; in den spätern Zeiten Urtheilsfinder, Urtheilssprecher, Urtheiler, Zusassen, Stuhlgenossen u. s. f. 2) An einigen Orten, z. B. zu Regensburg, ein Bürger, welcher nicht ansässig ist. S. Adelung Beisaß 2." (http://www.woerterbuchnetz.de/Adelung?lemma=beysitzer)


      Die fett markierte Definition würde noch am ehesten passen, da Johann Achilles Reutter, so wie es aussieht, oft den Wohnort wechselte.


      Wie könnte man das Wort sonst noch lesen?
      Zuletzt geändert von Ferdix; 27.04.2019, 20:54.
      Gruß,
      Alex

      Kommentar

      • Feldsalat
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2017
        • 1078

        #4
        Beysitzer bzw. Beisitzer wird auch als Bürger mit eingeschränktem Bürgerrecht definiert, falls dir das besser paßt

        Kommentar

        • Ferdix
          Erfahrener Benutzer
          • 24.11.2018
          • 386

          #5
          Ja danke, das passt mir sehr gut, denn er wurde in keinem Ort als Bürger bezeichnet. Ein Hirte war ja kein Handwerker.
          Gruß,
          Alex

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          • Andrea71
            Benutzer
            • 10.02.2019
            • 18

            #6
            " Zugewanderte Einwohner ohne Bürgerrecht wurden Beisitzer genannt".
            " Wollte ein Auswärtiger eine Hochdorferin heiraten und in Hochdorf eine Hausstand gründen, so war der Erwerb des Bürgerrechts zwingend."

            Ernst Kranich-Hochdorf/ Enz. Vom Ritterdorf zur Wohngemeinde

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            • Ferdix
              Erfahrener Benutzer
              • 24.11.2018
              • 386

              #7
              Danke dir für die Information!
              Gruß,
              Alex

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