Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
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Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Bitte um eure geschätzte Lesehilfe, ich lese:
21. Mai 1958, 1423,
Auf Grund der Löschungserklärung vom 9. Dezember 1953 wird die Löschung des
Pfandrechtes OZ 6 per RM 12000 ? einverleibt.
18. März 1961, 903, E993/61
Auf die 11/160tel Anteile der Hertha Zuza B-OZ. 3c) wird
auf Grund des Pflegegebührenrückstandsausweises der Heil- und Pflegeanstalt
„Am Steinhof“ vom 12. Dezember 1960, OZ. 397/60, das Pfandrecht zur Herein-
Bringung der vollstreckbaren Forderung im Betrage von sechsundzwanzig-
tausendundneunundneunzig Schilling samt 4 % Zinsen seit 15.2.1961
und der Kosten dieses Ansuchens von ? für die Stadt Wien, Magistrats-
abteilung 17-Anstaltenamt einverleibt.
6. Mai 1961, 1389, E1584/61
Auf die 11/160tel Anteile der Hertha Zuza B-OZ. 3c) wird
auf Grund des hg. Zahlungsauftrages vom 5. April 1961, E993/61-14KVB-
Ziv. 2334/61, das Pfandrecht zur Hereinbringung der vollstreckbaren
Forderung im Betrage von dreihundertsechzehn Schilling und der
Kosten dieses Antrages von S. 13,50 für die Republik Österreich ein-
verleibt.
30. Juni 1961, 1903
Zufolge hg. Einstellungsbeschlusses vom 29. Juni 1961, E1584/61-4 wird die Lö-
schung des Pfandrechtes OZ. 11 von S. 316 s.A einverleibt.
21. November 1963, 3620 Auf den 105/640 Anteil des Paul Marek, B-OZ 12d
Die Rangordnung für eine Schuld im Betrage von 12.000- (zwölftausend) Schilling samt
12 % Zinsen, 14 % Verzugs- und Zinsenszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S. 2.400
wird mit der Rechtswirksamkeit bis einschließlich 20. November 1964 angemerkt.
10. September 1964, 2849 Auf die 105/640tel Anteile des Paul Marek B OZ 12d: Im Range OZ 13
wird auf Grund des not. Schuldscheines vom 20.11.1963 und der Darlehenszusage vom 20.11.1963
das Pfandrecht für die Darlehensforderung im Betrage von zwölftausend Schilling
samt 12 % Zinsen, 14 % Verzugs- und Zinsenszinsen und S. 2.400- Nebengebühren sicher-
stellung für Aurelia Thiel einverleibt und wird
angemerkt, daß der Notariatsakt im Sinne des §(?) 3 Not. ? vollstreckbar ist.
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