Vormundschaftsakte Hamburg 1836

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  • davecapps
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2015
    • 1857

    [gelöst] Vormundschaftsakte Hamburg 1836

    Quelle bzw. Art des Textes: Vormundschaftsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1836
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hamburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Macdonel


    Hallo

    Ich habe Schwierigkeiten folgende Text zu entziffern und zu verstehen.
    Kann mir jemand bei den roten Stellen helfen?

    Ich lese:

    Protokollum in Vormundschafts – Sachendes John Macdonel minorum erster Ehe

    ?? Extr: Brot li andern: verheir: Tom II fol. 106 ??

    Mercurii den 2 Mertii 1836

    Erschien John Macdonel, Modehändler, wohnhaft Brook nr 4, Bürger seit dem 22. Oktober.1817
    Zeigt an sich wieder zu verheiraten zu wollen, mit seiner verstorbene Ehefrau Catharina Margaretha geb. Holst, drei Kinder, von denen ?? zwei mündig sind, erzeugt zu haben.

    ? der erforderlichen Abtheilung der letzteren erkläre er:

    Die genannten Verstorbene habe ihm durchaus nichts in die Ehe gebracht, und sollte an sich zu einer Abtheilung die er ? Beschaffen unvermögend sei nicht verpflichtet

    1)
    Diese seine Auslage zu vermöge er zu benach?heiten durch Johann Siegmund Holst, Schutzbürger seit dem 22 Dezember 1829, geschiedener Kind mit den Verstorbenen, Holzhändler, wohnhaft Grasbrook beim Sand? und Carl August Brekelbaum den mann eine Kousine der Verstorbenen. Bürger seit dem 1 März 1833, Maurermeister, wohnhaft Mühren no 54,

    ?lche gegenwärtig erklärten.
    Sei seine mit Auschluss des 79 jährigen Vaters des ?ten Holst und einer Stiefbruders der Verstorbenen, die die nächsten Verwandten derselben, hätten dieselben genau gekannt und müßten bestimmt, daß sie den Ehemann nichts zugebracht, durch erblich ihr ? Der Ehe nichts angefallen sei, ? Halb nach ihrer Ansicht eine Pflicht zur Abtheilung der Minorium nicht vorhanden.

    Sämmtliche ? ? ? ? an den Herren ? ? ? um fertheilung des Attestur
    vorgelesen und genehmigt

    Danke im Voraus
    Gruß
    Dave
    Angehängte Dateien
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Lieber Dave,
    wenn Du bei Deiner fleißigen Vorarbeit auch noch den Zeilenumbruch einhalten würdest, würden wir uns alle sehr freuen.

    Protokollum
    in
    Vormundschafts – Sachen
    des
    John Macdonel minorennen erster Ehe.

    Extr(actum) Prot(ocol)li anderw(eitig ?) Verheir(ateter) Tom(us) IIdi fol(io) 106.

    Mercurii den 2. Martii 1836.

    Erschien John Macdonel, Modehändler, wohnhaft Brook über No. 4,
    Bürger seit dem 22. Oct(o)br(is) 1817, zeigt an sich wieder zu verheirathen
    zu wollen, mit seiner verstorbenen Ehefrau, Catharina Margaretha
    geb. Holst, drei Kinder, von denen annoch zwei mündig sind,
    erzeugt zu haben, behufs der erforderlichen Abtheilung der
    letzteren erkläre er:

    Die genannte Verstorbene habe ihm durchaus nichts in
    die Ehe gebracht, und halte er sich zu einer Abtheilung,
    die er ohnedies zu beschaffen unvermögend sei,
    nicht verpflichtet.

    1)
    Diese seine Aussage vermöge er zu bewahrheiten durch Johann
    Siegmund Holst, Schutzbürger seit dem 22 D(e)c(em)br(is) 1829, Geschwister- kind mit der Verstorbenen, Holzhändler, wohnhaft Grasbrook
    beim Sandhorn, und Carl August Brekelbaum, den Mann einer
    Cousine der Verstorbenen, Bürger seit dem 1 März 1833, Maurer-
    meister, wohnhaft Mühren No 54,

    welche gegenwärtig erklärten:

    sie seien mit Ausschluß des 79 jährigen Vaters des Comparen-
    ten Holst, und eines Stiefbruders der Verstorbenen, die
    die nächsten Verwandten derselben, hätten dieselbe genau
    gekannt und wüßten bestimmt, daß sie dem Ehemanne
    nichts zugebracht, auch erblich ihr während der Ehe nichts ange-
    fallen sei, weshalb nach ihrer Ansicht eine Pflicht zur Abtheilung
    der Minorennen nicht vorhanden.

    Sämmtliche Comparenten baten um Verweisung an den Herrn
    Praeses der Deputation und demnächst um Ertheilung des Attestes.
    Vorgelesen und genehmigt
    Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 18.07.2018, 00:38.

    Kommentar

    • davecapps
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2015
      • 1857

      #3
      Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
      Lieber Dave,
      wenn Du bei Deiner fleißigen Vorarbeit auch noch den Zeilenumbruch einhalten würdest, würden wir uns alle sehr freuen.

      Extr(actum) Prot(ocol)li anderw(eitig ?) Verheir(ateter) Tom(us) IIdi fol(io) 106.
      Hallo Jürgen

      Vielen Dank für die turbo schnelle Antwort.
      Ich bin lernfähig und achte in Zukunft auf den Zeilenumbruch.

      mit der Zeile: Extr(actum) Prot(ocol)li anderw(eitig ?) Verheir(ateter) Tom(us) IIdi fol(io) 106.
      habe ich immer noch meine Probleme.

      Extr(actum) Prot(ocol)li = Extrakt aus den Protokoll - ist klar

      aber was hat,
      anderw(eitig ?) Verheir(ateter) Tom(us) IIdi fol(io) 106.
      zu bedeuten

      Gruß
      Dave

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Es wird auf einen Aktenband verwiesen:
        Auszug aus dem Protokoll anderw. Verheir. Band II, Seite 106.

        Kommentar

        • davecapps
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2015
          • 1857

          #5
          Vielen Dank


          Gruß
          Dave

          Kommentar

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