Liebe Forumsmitglieder,
ich brauchte mal Euer Fachwissen...Mein Ururgroßvater hat 1874 seine Ehefrau (meine Ururgroßmutter) laut Kirchenbucheintrag "verstoßen" und diese hat daraufhin wieder ihren katholischen Glauben angenommen (daher der Eintrag). Die beiden hatten zu diesem Zeitpunkt 6 minderjährige Kinder im Alter von 14 Jahren bis 2 Jahren. Meine Frage nun: Was bedeutete das für die Ehefrau und welche Konsequenzen resultierten hieraus ? Ich nehme mal an, sie musste aus der gemeinschaftlichen Wohnung/Haus ausziehen. Durfte sie in so einem Fall die Kinder mitnehmen oder blieben diese in der Regel bei dem Vater ? Hat einer von Euch so einen Fall in seiner Familiengeschichte ? Was könnte der Grund für so eine "Verstoßung" gewesen sein ? Ich nehme mal nicht an, dass sie eine Ehebrecherin war - sonst hätte sie nicht zu ihrem katholischen Glauben zurückkehren können. Viele Fragen..ich weiß, aber vielleicht kann mir einer von Euch mit seinem Wissen weiterhelfen....
Lieben Gruß aus Duisburg
Kathy
ich brauchte mal Euer Fachwissen...Mein Ururgroßvater hat 1874 seine Ehefrau (meine Ururgroßmutter) laut Kirchenbucheintrag "verstoßen" und diese hat daraufhin wieder ihren katholischen Glauben angenommen (daher der Eintrag). Die beiden hatten zu diesem Zeitpunkt 6 minderjährige Kinder im Alter von 14 Jahren bis 2 Jahren. Meine Frage nun: Was bedeutete das für die Ehefrau und welche Konsequenzen resultierten hieraus ? Ich nehme mal an, sie musste aus der gemeinschaftlichen Wohnung/Haus ausziehen. Durfte sie in so einem Fall die Kinder mitnehmen oder blieben diese in der Regel bei dem Vater ? Hat einer von Euch so einen Fall in seiner Familiengeschichte ? Was könnte der Grund für so eine "Verstoßung" gewesen sein ? Ich nehme mal nicht an, dass sie eine Ehebrecherin war - sonst hätte sie nicht zu ihrem katholischen Glauben zurückkehren können. Viele Fragen..ich weiß, aber vielleicht kann mir einer von Euch mit seinem Wissen weiterhelfen....
Lieben Gruß aus Duisburg
Kathy
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