Meldegesetze

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  • bcfrank
    Erfahrener Benutzer
    • 11.08.2014
    • 600

    Meldegesetze

    Hallo,

    in den Meldegesetzen der meisten Bundesländer findet sich zur Nutzung archivierter Meldekarten ein Absatz, der so oder so ähnlich lautet (zB in SH, NRW, B):

    " ... die ... gespeicherten Daten und Hinweise ... dürfen ... nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, dass dies zu wissenschaftlichen Zwecken ... unerlässlich ist ... "

    Nun wird hier wohl jeder zustimmen, dass Genealogie durchaus als ernsthafte Wissenschaft beeichnet werden kann und im besten Falle auch als solche betrieben wird. Interpretiert man diesen Absatz dann in unserem Sinne, so müsste man als Ahnenforscher - wenn man dies denn glaubhaft nachweisen kann - uneingeschränkten Zugriff auf archivierte Meldekarten haben. Tatsächlich habe ich auch schon einige Fotokopien erhalten können, jedoch ohne explizit auf diesen Passus zu verweisen. Bei anderen Meldestellen beiße ich buchstäblich auf Granit. Habe ich hier etwas übersehen/falsch interpretiert oder hatte jemand schon einmal Erfolg mit dieser Argumentation?

    Es geht mir hier nicht um die Daten der "erweiterten Meldeauskunft" die man ohne Probleme gegen Gebühr bekommt, sondern vielmehr um die dort nicht genannten Angaben (zB Religion, Beruf, Kinder, etc.) und wie gesagt, nur bei archivierten Karten verstorbener Personen.

    Viele Grüße
    bcfrank
    Zuletzt geändert von bcfrank; 18.06.2015, 19:59.
    SUCHE: Langfeld im Raum Döbeln/Grimma/Oschatz; Syrotzki in und um Danzig; meinen Großvater (https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=111579) und dessen Vater, Mathematik-Lehrer/Professor Ludwig Frank, Berlin (https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=109514)

    BIETE: Auskunft aus KB Münsterberg u. Hertwigswalde i. Schl., Mattern b. Danzig



  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1657

    #2
    Der Absatz regelt m.E. die alleinige Datenverarbeitung, nicht die Bedingungen des Zugriffs auf Archivalien (etwa Fristen und berechtigtes Interesse).

    A.

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