Was ist gemeint? Heiratsurkunde wirft Fragen auf

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  • AnjaM
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2013
    • 181

    Was ist gemeint? Heiratsurkunde wirft Fragen auf

    Hallo, ihr Lieben!

    Ich habe gestern einen Heiratsakte erhalten, bei welcher ein Teil Fragen aufwirft. Ich habe keine Ahnung, was es bedeuten könnte, vielleicht kennt ihr euch ja aus. Der Ehegatte Jacob war Bergmann, seine Frau Barbara ohne Stand. Die Hochzeit war am 2. Mai, ich verstehe nicht, auf was sich hier bezogen wird, wenn vom 1. April die Rede ist.
    Ich hänge euch den Scan noch mal an, vielleicht erkennt ihr ja mehr draus - oder einen Zusammenhang!

    (...)eidlich ist bestätigt worden, und endlich der Bräutigam durch
    Trauschein des königlichen Bürgermeisters zu Saarbrücken am ersten April laufende Jahres
    ...hier beiliegt. __________________
    Angehängte Dateien
    Ein Wesen, das verachtet seinen Stamm, kann nimmer fest begrenzt sein in sich selbst.

    Shakespeare, König Lear IV,2
  • Svenja
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2007
    • 4352

    #2
    Hallo Anja

    Ich kann leider nicht alles entziffern was wichtig wäre um den Sinn zu erschliessen.
    Aber ich denke entweder ist es die Heiratserlaubnis oder die Heirat wurde in zwei Orten eingetragen.

    Gruss
    Svenja
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    • Mats
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2009
      • 3391

      #3
      Hallo Anja,

      ich lese daraus, daß der Taufschein des Bräutigams aus Saarbrücken am 1. April angefertigt oder vorgelegt wurde.

      Grüße aus OWL
      Anja
      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
      also ist heute der richtige Tag
      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
      Dalai Lama

      Kommentar

      • Svenja
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2007
        • 4352

        #4
        Hallo Anja

        An diese Möglichkeit hatte ich auch gedacht, aber da steht eindeutig Trauschein.
        Vielleicht hat der Schreiber damals aus Versehen Trauschein statt Taufschein geschrieben.
        Um eindeutig feststellen zu können, was zutrifft, müsste ich mehr Text lesen können.

        Gruss
        Svenja
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        • tempelritter
          Erfahrener Benutzer
          • 29.07.2011
          • 577

          #5
          Hallo Svenja,

          Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsakte Jahr, aus dem der Text stammt: 1844 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Völklingen Hallo, ihr Lieben! Zufälle sind manchmal sehr schön: ich hatte lange keine zeit mich um die Ahnenforschung zu kümmern, aber in den letzten Tagen habe ich mich wieder mehr damit beschäftigt. Heute


          hier wurde bereits übersetzt.
          Gruß Chris

          Kommentar

          • AnjaM
            Erfahrener Benutzer
            • 15.07.2013
            • 181

            #6
            Danke Chris, du warst schneller

            Das Verwirrende ist, dass Braut und Bräutigam aus Püttlingen kommen. Vielleicht ist mit Saarbrücken auch nur die Kreiszugehörigkeit gemeint.

            Ist es vielleicht möglich, dass am 1. April das Aufgebot eingetragen wurde?
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            • Artsch
              Erfahrener Benutzer
              • 14.07.2013
              • 1933

              #7
              Hallo AnjaM,

              Möglichkeiten:
              Es ist der Trauschein der Eltern des Bräutigams, womit er belegt, daß er ehelich geboren ist.
              Der Trauschein bezieht sich auf eine frühere Ehe des Bräutigams.
              Der Trauschein bezieht auf die kirchliche Trauung des Paares, diese momentane ist die zivile Trauung.

              Möglichkeiten gibst vielleicht noch mehr.

              Beste Grüße
              Artsch
              Zuletzt geändert von Artsch; 17.06.2015, 19:20.

              Kommentar

              • AnjaM
                Erfahrener Benutzer
                • 15.07.2013
                • 181

                #8
                Der Trauschein von Barbaras 1. Ehe wird es wohl nicht sein, denn oben steht ja klar: "des Bräutigams." Da muss ich wohl weiter nach einer Lösung suchen
                Ein Wesen, das verachtet seinen Stamm, kann nimmer fest begrenzt sein in sich selbst.

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                • Garfield
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.12.2006
                  • 2142

                  #9
                  Hallo

                  Zitat von Artsch Beitrag anzeigen
                  Der Trauschein bezieht auf die kirchliche Trauung des Paares, diese momentane ist die zivile Trauung.
                  Das glaube ich weniger, denn normalerweise ist zuerst die zivile Trauung, und wenn da alles in Ordnung war, wurde noch kirchlich geheiratet.

                  Könnte der bräutigam vielleicht vorher schon verheiratet gewesen sein und musste erst nachweisen, dass er rechtens ein zweites Mal heiraten durfte (erste Ehefrau gestorben -> Sterbeurkunde vorlegen oder Scheidung -> entsprechende Urkunde vorlegen) ?

                  Ich habe aber auch eher das Gefühl, dass der Schreiber eigentlich "Taufschein" meinte.
                  Viele Grüsse von Garfield

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                  • Artsch
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.07.2013
                    • 1933

                    #10
                    Hallo,

                    wenn es sich um den Taufschein handeln sollte, irritiert mich, warum kam dieser dann vom Bürgermeister von Saarbrücken und nicht von der Kirche. Außerdem würde es bedeuten, daß der Bräutigam nicht in Püttlingen geboren bzw. getauft ist.

                    Andererseits wurde die Reihenfolge zivile Trauung und danach kirchliche Trauung 1844 so zwingend eingehalten?

                    Eine möglicher kirchlicher Traueintrag könnte weiteren Aufschluss geben.
                    Das Brautpaar, scheint mir, hatte mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen.

                    Beste Grüße
                    Artsch

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