Adoptionsrecht

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  • Any
    Erfahrener Benutzer
    • 27.02.2011
    • 226

    Adoptionsrecht

    Ich bin gerade etwas verunsichert...


    Bin adoptiert. Meine leibl. Mutter lebt noch aber auf Grund Krankheit hat sie weder Unterlagen noch großartig Erinnerungen. Nun wollte ich online beim Standesamt hier in berlin eine Geburtsurkunde meines leibl. Großvaters anfordern. Nach einer Woche (Mitwoch) bekam ich Post sie hätten was gefunden und ich müsste 10 € zahlen und dann bekäme ich sie. Okay dachte ich mir, fährt Du einfach am Dienstag zur Sprechstunde hin un zahlst bar und nimmst sie mit. Tja aber...am Donnerstag bekomm ich einen 2. Brief ich wäre ja adoptiert und ich bekäme aus diesen Gründen nix und müsste alles über meine leibl. Mutter in Erfahrung bringen.

    Es wäre sicherlich (k)ein Problem die Dame im Rollstuhl dort hin zu karren aber ich frage mich ob es rechtens ist mir die Auskunft zu verweigern? Weil meiner meinung nach sagt das Adoptionsrecht folgendes:

    Adoption: Rechte eines adoptierten Kindes

    Die Adoption und ihre Umstände unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nur mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes offenbart werden. Das Adoptionsgeheimnis dient dem Schutz der gesamten Adoptivfamilie.

    Allerdings ist Sorge dafür zu tragen, dass das adoptierte Kind später die Möglichkeit hat, seine Herkunft zu ermitteln. Dazu gehören Daten zur Identität der leiblichen Eltern sowie zur familiären Krankheitsgeschichte.
    Einsicht in Abstammungsbuch
    Meine leibl. Mutter würde mir natürlich helfen aber es wäre schon ein mittelgroßer Aufwand die Dame dorthin zu schippern.
    Es geht mir auch eher ums Prinzip mir eine Auskunft zu verweigern. immerhin bin ich unbestritten Ihr Nachkomme. auch wenn mit der Adoption alle Rechte abgegeben worden sind aber trotzdemn bin ich nachweislich ihr Nachkomme. Bei meinem Vater hatte ich keinerlei Probleme aauf einem anderem Standesamt. Vielleicht kennt sich ja damit jemand aus. Lieben Dank im Voraus!
    Suche: Krenzke / Gall / Gensicke
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    Adoptionsrecht

    Hallo, Any!

    Dein Ärger ist natürlich mehr als verständlich, und ich interpretiere das von Dir zitierte "Adoptionsrecht" genau so wie Du.
    Eine rechtlich fundierte Antwort kann ich Dir natürlich nicht geben, aber....
    Kann es sein, dass sich das Standesamt hier im Fall Deines Großvaters darauf "beruft", dass im Adoptionsrecht steht, ein adoptiertes Kind habe Anrecht auf die "Daten zur Indentität der leiblichen ELTERN"? - Von Großeltern steht da explizit nichts; wobei das ja an sich nicht "logsich" ist.

    Wenn das Standesamt nun unbedingt möchte, dass Deine leibliche Mutter dort erscheint, sie das aber aus gesundheitlichen Gründen nicht kann, wie wäre es, wenn Du Dir von Deiner Mutter eine schriftliche Vollmacht geben lassen würdest?
    Man kann ja darin auch erklären, weshalb sie eben nicht im Stande ist, Dich zu den Ämtern zu begleiten. Sie könnte aber ihr Einverständnis schriftlich erklären, vielleicht wäre das eine Lösung?

    Ich wünsche Dir viel Erfolg!
    Herzliche Grüße
    Scheuck

    Kommentar

    • Any
      Erfahrener Benutzer
      • 27.02.2011
      • 226

      #3
      Hallo Scheuck,

      also ich zitiere mal den 2. Brief im Auszug:

      "...Wie nun aus den nachgereichten Unterlagen ersichtlich ist , sind sie am xx.xx.19xx durch das Ehepaaar xxx adoptiert worden.

      Durch diese Adoption im Jahre XXXX sind das Verwandschaftsverhältnis zu Ihren leiblichen Verwandten in Aufsteigender Linie und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten erloschen" (Art.234 §§1 und 13 EGBGB i.V. m. §73 FGB der DDR)
      Die Erteilung der gewünschten Urkunden und Auskünfte nach § 62 Abs. 1 Satz 1 PstG kommt daher nicht in Betracht"
      Ich glaub ich muss da morgen anrufen und die maal rund maachen. Sorry bin grad echt sauer über soviel Bürokratie sch..... denn bei meinem leibl. leider inzwischen verst. Vater ging das auch ohne Probleme sogar!
      Suche: Krenzke / Gall / Gensicke

      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9235

        #4
        Hallo Any,

        sieh mal hier: Beitrag 8.

        Ja, Du hast ein Recht darauf, zu erfahren, wer Deine leiblichen Vorfahren sind.
        Zuletzt geändert von Xtine; 02.09.2014, 10:14. Grund: editiert und anders verlinkt,
        Gruß
        Anita

        Kommentar

        • Any
          Erfahrener Benutzer
          • 27.02.2011
          • 226

          #5
          Oh, hab recht vielen Dank! Das werd ich den maal vorlbretzeln.
          vielen lieben Dank! Thema kann geschlossen werden! an alle
          Suche: Krenzke / Gall / Gensicke

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