meiner Frau wurde vom Standesamt in Baden die Kopie einer Heiratsurkunde ihrer Grosseltern aus dem Jahr 1939 verweigert. Sie sollte eine Vollmacht von Ihrem Vater besorgen. Logisch finde ich das nicht, da Sie ja auch Vorfahre bzw. Nachkomme ist und dadurch ein berechtigtes Interesse hat. Wie wird das allgemein in Österreich gehandhabt?
Ach ja..könnte es etwas damit zu tun haben, das sie ein uneheliches Kind ist?
Ach ja..könnte es etwas damit zu tun haben, das sie ein uneheliches Kind ist?

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