allgemeine Frage zu Auskünften aus Standesämtern

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  • thorstenunger
    Benutzer
    • 23.05.2010
    • 25

    allgemeine Frage zu Auskünften aus Standesämtern

    meiner Frau wurde vom Standesamt in Baden die Kopie einer Heiratsurkunde ihrer Grosseltern aus dem Jahr 1939 verweigert. Sie sollte eine Vollmacht von Ihrem Vater besorgen. Logisch finde ich das nicht, da Sie ja auch Vorfahre bzw. Nachkomme ist und dadurch ein berechtigtes Interesse hat. Wie wird das allgemein in Österreich gehandhabt?
    Ach ja..könnte es etwas damit zu tun haben, das sie ein uneheliches Kind ist?
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo!

    Ob das mit ihrer unehelichen Geburt zu tun hat, kann ich leider nicht sagen, stelle es mir aber so vor:
    Falls sie durch ihre eigene Geburtsurkunde nachweisen kann, dass sie eine Nachfahrin des Paares ist, müsste sie eigentlich Einsicht bekommen (außer die Standesbeamten nehmen es übergenau und wollen die nächstliegende Generation - also den Vater deiner Frau - nicht umgehen).
    Wenn aber auf ihrer Geburtsurkunde der Vater nicht angegeben ist, hat sie ja keinen Nachweis, dass sie Nachfahrin der Großeltern ist, und dann sind die Standesbeamten natürlich im Recht. Dann müsste sie eben irgendwie anders beweisen, dass es sich um ihre Großeltern handelt. Falls die Großeltern auch kirchlich geheiratet haben, könntet ihr es auch beim Pfarramt versuchen, ob die vielleicht eher ein Auge zudrücken.

    Schöne Grüße
    Karin

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    • carinthiangirl
      Erfahrener Benutzer
      • 12.08.2006
      • 1601

      #3
      Bei einer unehelichen Geburt, wenn der Vater auf der Geburtsurkunde NICHT angegeben ist bekommst du logischerweise keine Auskunft!
      Du mußt es von wo anders her versuchen. Da ich deine Gegebenheiten nicht kenne habe ich keinen Rat zur Hand. Aber als Beispiel, man könnte es über Verwandte des Vaters versuchen, daß man zu Daten zu Eltern dieses Vaters kommt, also zu den Großeltern und wenn man dabei "hinter" die 100-Jahre-Schutz-Frist fällt bekommst du dann einfach in der zuständigen Pfarre (Standesämter erst ab ca. 1938 in Ö) oder im Diözesan-Archiv Auskunft, auch OHNE Verwandtschaftsnachweis.
      Weißt du vielleicht, wann diese Großeltern geboren waren und WO? Warum willst du genau die Heiratsurkunde dieser Großeltern? Wegen dem Geburtsdatum?

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      • sucher59
        Erfahrener Benutzer
        • 17.09.2011
        • 1305

        #4
        Hallo thorstenunger

        Bei mir war es so: Meine Großmutter,hat sich herausgestellt, ist unehelich geboren und der Kindsvater ist nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt.
        Die zuständige Diözese hat mir ohne einen Berechtigungsnachweis meinerseits eine Kopie vom Geburtseintrag geschickt, sodaß ich nun weiß, wo sie geb. wurde und wer die Mutter ist. Mit einem erklärenden Begleitschreiben und alles kostenlos.

        Die zuständige Pfarre hat sich bis heute noch nicht gemeldet.

        Also, ich denke, es wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei uns und auch in Österreich.


        LG sucher59

        Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig,bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern. (Konfuzius)

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        • carinthiangirl
          Erfahrener Benutzer
          • 12.08.2006
          • 1601

          #5
          >>> Also, ich denke, es wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei uns und auch in Österreich. <<<

          Da hast du wohl recht. In Österreich mußt du auf alles gefaßt sein. ICH z.B. habe in so einem ähnlichen Fall vom Diözesan-Archiv Klagenfurt KEINE Auskunft bekommen, habe mir das aber so geregelt, daß ich einen betreffenden Verwandten den ich früher mal getroffen hatte aus dem Telefonbuch suchte und angeschrieben habe. Von dem bekam ich eine Geburtsurkunde, wo ich Daten fand die "hinter" die 100-Jahr-Sperre fielen. War aber "netterweise" von der Person und nicht jeder hat die Möglichkeit.....und er hat vorher "woanders rückgefragt".

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