Für das letztere stehen die Eintragungen im Grundstücksgrundbuch, für das erste kommen sicher verschiedene Quellen in Betracht, je nachdem, um welche Rechtsform es sich genau handelt (etwa: Erbzins => Erbzinsbücher).
Ich kenne ältere Beispiele (allerdings in Thüringen), dort befinden sich die Unterlagen im Besitzer derer (z. B. der Kirche), die das Grundstück/Haus/Feld als Erbpacht vergibt.
Dein Daumendrücken hat schon etwas geholfen.
Montag habe ich wieder einen Termin im Grundbuchamt,
denn heute morgen habe ich per Mail neue Fakten erhalten.
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