Vorladungen wg. Hinterziehung der Wehrpflicht

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    Vorladungen wg. Hinterziehung der Wehrpflicht

    Vorladung
    Weiler, Renard, Siebgen, Schramm, Hargarten, Schmatz, Anton, Schramer, Müller, Gerhards, Hommelsen, Baum, Thelen, Abels, Kütsch, Eichers, Breuer, Ewen, Wagner, Mais, Heinz, Hoffmann, Thiel, Scholzen

    Trier, den 2. Januar 1890

    weitere Infos (Geburtsdatum, Wohnort) können hier im Forum erfragt werden.


    (No. 1415)
    Gegen nachbenannte Personen, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben, nämlich
    Orth, Becker, Neisius, Seiler, Vallerich, Hein, Alexnder, Bindinger, Lauer, Schill, Altenhofen, Jacob, Schmitt
    Sämmtlich alle ohne bekannten Wohnort
    Soll eine durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 2. Januar 1890 erkannte Subsidiar-Gefängnißstrafe von 32 Tagen vollstreckt werden.
    Es wird ersucht, dieselben zu verhaften, in dass nächste Gefängniß abzuliefern und Nachricht zu den Akten M 147/89 zu geben.
    Durch Zahlung der prinzipaliter erkannten Geldstrafe von je 160 Mk. kann die Verhaftung abgewendet werden.

    Trier, den 21 April 1890

    Königliche Staatsanwaltschaft

    Infos zu den Personen, können hier im Forum erfragt werden.
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