Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: vor 1700
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Anhausen
Konfession der gesuchten Person(en):
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Anhausen
Konfession der gesuchten Person(en):
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
Hallo,
laut FB Anhausen (867) heirateten am 23.09.1668 in Anhausen
FACKERT, Antonius Tönges , * 1643 (abt.) Meinborn, + 20.02.1695
und die
JUNG, Elsa Elisabeth, * 1648 (abt.)
Kinder:
- FACKERT, Peter, * 1670 (abt.)
- FACKERT, Wilhelm, * 26.10.1671
- FACKERT, Johann Wilhelm, *1673 (abt.)
- FACKERT, Henrich, * 15.02.1674
- FACKERT, Werner, * 22.09.1678
- FACKERT, Phillip Grergorius, 04.07.1680
Der Antonius Tönges FACKERT heiratete erneut ( 868) am 07.10.1677 in Anhausen, die N.N. Magdalena, * 1650 (abt.) Niedersteinebach, + 20.02.1695 Anhausen.
Folgendes halte ich für falsch.
1.)
Am 20.02.1695 starb (begraben) nicht der Antonius Tönges FACKERT, sondern dessen Witwe. Der Antonius Tönges FACKERT starb (begraben) am 31.08.1694.
2.)
Da der Antonius Tönges FACKERT am 07.10.1677 zum 2 Mal heiratete, müssten die Kinder
- FACKERT, Werner, * 22.09.1678
- FACKERT, Phillip Grergorius, 04.07.1680
doch der 2 Ehefrau zugeordnet werden und nicht der 1. Ehefrau?
Sehe ich das so richtig ?
--
