Aus dem Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden
Stück 4 Jahrgang 1891
Nr. 89
Der königliche Rentmeister Taube zu Halle i. W.
hat mit unserer Genehmigung dem Kassengehülfen Richard
Regul ebendaselbst Notarielle Vollmacht ertheilt, ihn in
seinem Dienstgeschäften zu vertreten, mit der Befugnis
zur Empfangnahme und rechtsgültigen Quittierung alle
bei der königlich Steuerkasse zu Halle und den damit
verbundenen Nebenkassen eingehenden Gelder sowie zu
Eintragungen in die Kassenbücher der vorgenannten Kassen
unter seiner persönlicher Verantwortlichkeit.
Die dem Kassengehülfen Heinrich Rathtert Seitens
des könglichen Rentmeister Taube ertheilte Vollmacht
(cfr. Bekanntmachung vom24. November1885 – Amst=
blatt für 1885 Seite 237 -) ist erloschen.
Minden, den 22. Januar 1891.
Königliche Regierung,
Abtheilung Steuern, Domänen und Forsten
Stück 4 Jahrgang 1891
Nr. 89
Der königliche Rentmeister Taube zu Halle i. W.
hat mit unserer Genehmigung dem Kassengehülfen Richard
Regul ebendaselbst Notarielle Vollmacht ertheilt, ihn in
seinem Dienstgeschäften zu vertreten, mit der Befugnis
zur Empfangnahme und rechtsgültigen Quittierung alle
bei der königlich Steuerkasse zu Halle und den damit
verbundenen Nebenkassen eingehenden Gelder sowie zu
Eintragungen in die Kassenbücher der vorgenannten Kassen
unter seiner persönlicher Verantwortlichkeit.
Die dem Kassengehülfen Heinrich Rathtert Seitens
des könglichen Rentmeister Taube ertheilte Vollmacht
(cfr. Bekanntmachung vom24. November1885 – Amst=
blatt für 1885 Seite 237 -) ist erloschen.
Minden, den 22. Januar 1891.
Königliche Regierung,
Abtheilung Steuern, Domänen und Forsten
Kommentar