Zitat von itau
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war ja einen Versuch wert - und die Eltern eines Kindes von 1803 können ja auch vor 1798 geheiratet haben, bzw. die Eltern selber sind sicher vorher geboren - aber vielleicht ist luth. ja falsch ??
Hallo Albert,
ich will ja eigentlich vor 1803 - also wohl auch vor 1800. Die Sterbedaten stammen aus der Familie meiner Freundin, deren Ahnen das sind. Unabhängig davon gibt es in Jülich wirklich schon ab 1800 Zivilstandsunterlagen oder doch erst ab 1.1.1810 wie überall sonst ?
Abendliche Grüße
Christine
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