Ausgestellte oder verloren gegangene Wander- u. Gewerbescheine

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  • Marlies
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    Ausgestellte oder verloren gegangene Wander- u. Gewerbescheine

    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 26. Februar 1898

    Der Joseph Sievers aus Drankhausen hat den ihm für das Jahr 1898 ertheilten preußischen Wandergewerbe - und Gewerbeschein Nr. 942 zum Handel mit Manufaktur-, Woll- und Kurzwaaren sowie mit Heefe, Zwiebeln, Eiern, Gemüse - und Blumensamen, Seife, Wichse, Streichhölzern, Messern, Gabeln, Kinderspielsachen und Nadelkram gegen Austausch von Lumpen und Knochen angeblich verloren.
    Wir haben dem Sievers zur Fortsetzung seines Gewerbes ein Duplikat jenes Scheines ausgestellt. Das Original des Scheines erklären wir hierdurch für ungültig.

    Minden den 14. Februar 1898

    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 11. Juni 1898

    Der Hausirer Heinrich Schröder aus Minden hat den ihm für das Kalenderjahr 1898 ertheilten preußischen Wandergewerbe - und Gewerbeschein Nr. 2o2 zum Handel mit Kram - und Wollwaaren angeblich verloren.
    Wir haben dem Schröder zur Fortsetzung seines Gewerbes ein Duplikat jenes Scheines ausgestellt. Das Original des Scheines erklären wir hierdurch für ungültig.

    Minden den 1. Juni 1898

    Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Minden Ausgabe 24.Mai 1819

    Von den Königlich hohen Ministerien des Handels und der Polizey ist dem einenhändler Christian Heitland aus Altenhagen eine vom 15. April d. j. an, auf ein Jahr gültige Konzession zum Hausirhandel mit Bielefelder Leinwand, im ganzen Umfange des Königsreichs ertheilt worden, welches hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, dass der Heitland verpflichtet ist, die Original- Konzession überall bei sich zu tragen, da es durchaus unzulässig ist, das Gewerbe auf beglaubte Abschriften zu betreiben

    Minden den 8. Mai 1819



    Amtsblatt der Königlich Preußischen Regierung zu Minden Ausgabe 27. Februar 1819


    Von den Königlichen hohen Ministerien des Handels und der Polizey ist dem Viehhändler Carl Praast aus Ungnade eine vom 1. Januar d. J. an auf drey Jahre gültige Concession zum Auf- und Verkauf von Vieh für den ganzen Umfang des Königreich ertheilt worden, welches hiermit mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß der Praast verpflichtet ist, die Original- Concession überall bei sich zu führen, da es durchaus unzulässig ist, das Gewerbe auf beglaubte Abschriften zu betreiben.

    Minden den 17. Februar 1819
  • schaefera

    #2
    Amtsblatt Köln 1879

    Nr. 91
    verlorener Gewerbeschein

    Der Moses Fröhlich zu Sinzenich hat den ihm unterm 18 Dezember vorigen Jahres C. 136165 erteilten Legitimations -unter Gewerbeschein Nro. 1201 für den Hausierhandel mit Kram-und Kurzwaaren angeblich verloren.
    Zur Verhütung etwaigen Missbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

    Köln, den 15.2.1879
    Königliche Regierung

    Nummer 331

    verlorener Gewerbeschein

    Der Peter Caspar zu Dottendorf hat den ihm unteren 18. März des Jahres C. 3120 erteilten Legitimations-und Gewerbeschein Nro. 2183 zum Hausierhandel mit Kuchen und sonstigen Backwaren angeblich verloren.
    Zur Verhütung etwaigen Missbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

    Köln, den 16.6.1879

    Amtsblatt Köln 1879

    Nr. 369

    Für den Schiffer Heinrich Schmitz zu Mühlheim an der Ruhr, welchem sein Patent zum Betriebe der Rheinschifffahrt vom 11.11.1853 abhanden gekommen, ist an Stelle des verlorenen gegangenen unterm heutigen Tage ein neues Patent ausgefertigt worden, und wird die ihm erteilte erste Ausfertigung des Patents hierdurch für ungültig erklärt.

    Köln, den 21.6.1879
    Königliche Regierung

    Amtsblatt Köln 1879


    Nr. 554

    Verlorener Gewerbeschein

    Der Arnold Kommer von hier hat den ihm unterm 18. Januar des Jahres C.857 zum Hausierhandel mit Kurzwaaren erteilten Legitimation-und Gewerbeschein Nro. 248 angeblich verloren.
    Zur Verhütung etwaigen Missbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

    Köln, den vierundzwanzigstem September 1879
    königliche Regierung

    Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf,1843

    (Nr 98) verlorener Reisepass I.S.II.Nr.1393

    Der Tagelöhner Heinrich Kuhlmann aus Beckum hat angeblich den ihm unter dem 23. Februar vorigen Jahres dort aus gefertigten Reisepass auf dem Wege von Solingen nach Höscheid verloren. Dieser Pass wird daher für ungültig erklärt.
    Düsseldorf, den 23 Januar 1843

    Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf,1843

    Nr. 98 verlorener Reisepass I.S.II.Nr.1393

    der Tagelöhner Heinrich Kuhlmann aus Beckum hat angeblich den ihm unter dem 23. Februar vorigen Jahres dort aus gefertigten Reisepass auf dem Wege von Solingen nach Höscheid verloren. Dieser Pass wird daher für ungültig erklärt.
    Düsseldorf, den 23 Januar 1843

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    • Konni
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      • 19.08.2008
      • 2999

      #3
      Düsseldorfer Amtsblatt vom 05.06.1857

      Der Handelsmann Ferdinand Pauls zu Jammerthal, Bürgermeisterei Höhscheid, hat den ihm von uns am 20. Januar d. J. unter der Nr. 6187 ertheilten Gewerbescheid zum Handel mit Messern etc. im Holländischen verloren.

      Wir haben dem Pauls einen anderen Gewerbeschein ausfertigen lassen und fordern die Polizeibehörden unseres Verwaltungsbezirks auf, wenn der verlorene Gewerbeschein vorgezeigt werden möchte, solchen einzuziehen und uns einzureichen.

      Düsseldorf den 26. Mai 1857

      Düsseldorfer Amtsblatt vom 16.07.1857

      Die Wittwe Heinrich Franzen, geborene Henriette Schmitz zu Cleve hat angeblich den ihr am 8. Januar d. J. von uns unter der Nr. 5706 ertheilten Gewerbeschein zum Handel mit Fischen, Käse und Obst am 26. vorigen Monats zu Oberhausen verloren.

      Dieser Schein wird daher hierdurch für ungültig erklärt.

      Düsseldorf den 3. Juli 1957

      Düsseldorfer Amtsblatt vom 14.08.1857

      Der am 9. August vorigen Jahres von der königl. Polizei-Direktion zu Trier für den Gärtnergehülfen Andreas Blasius ausgestellte und bis zum 15. September gültige Wanderpaß, welcher verloren gegangen, wird hiermit für ungültig erklärt.

      Elberfeld den 29. Juli 1857
      Königl. Polizei-Direktion
      I. V.: Doering

      Düsseldorfer Amtsblatt vom 10.09.1857

      Dem Handelsmann Franz Paas zu Schermbeck ist der demselben am 18. November v. J. unter der Nr. 1505 zum Handel mit Getreide, Kartoffeln, geräuchertem Fleische ertheilte Gewerbeschein pro 1857 am 8. v. M. angeblich in der Nähe von Bochum abhanden gekommen.

      Dieser Schein wird für ungültig erklärt.

      Düsseldorf den 3. September 1857
      Viele Grüsse
      Konni

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      • Konni
        Erfahrener Benutzer
        • 19.08.2008
        • 2999

        #4
        Düsseldorfer Amtsblatt vom 06.08.1857

        Der Fuhrmann Jakob Lichtenberg zu Fettehenne hat den ihm von uns am 17. November v. J. unter der Nr. 1227 für das Jahr 1857 ertheilten Gewerbeschein zum Handel von Stroh, Heu, Steinkohlen etc. angeblich zwischen Lennep und Wermelskirchen verloren.

        Es wird daher dieser Gewerbeschein für ungültig erklärt.

        Düsseldorf den 24. Juli 1857
        Viele Grüsse
        Konni

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        • Konni
          Erfahrener Benutzer
          • 19.08.2008
          • 2999

          #5
          Düsseldorfer Amtsblatt vom 30.09.1857

          Der Fruchthändler Wilhelm Engelbert Coenen zu Elfgen hat angeblich den ihm unterm 2. März sub Nr. 6601 von uns ertheilten Gewerbeschein zum Handel mit Getreide, Heu, Stroh, zwischen Elfgen und Belmen verloren.

          Dieser Schein wird daher für ungültig erklärt.

          Düsseldorf den 23. September 1857

          Düsseldorfer Amtsblatt vom 07.10.1857

          Die Wittwe Anna Catharina Müller, geb. Blau zu Elberfeld hat den ihr am 2. Januar d. J. unter der Nr. 2402 ausgefertigten Gewerbeschein zum Aufstellen eines Karussels verloren.

          Dieser Gewerbeschein wird hierdurch für ungültig erklärt.

          Düsseldorf den 28. September 1857

          Düsseldorfer Amtsblatt vom 22.10.1857

          Der Handelsmann Caspar Blum hierselbst hat angeblich den ihm von uns am 28. Januar d. J. ertheilten Gewerbeschein Nr. 6206 zum Handel mit groben Waaren aus geschmiedetem Eisen am 4. d. M. auf dem Wege von Laar nach Beeck, im Kreise Duisburg verloren.

          Dieser Gewerbeschein wird hierdurch für ungültig erklärt.

          Düsseldorf den 10. Oktober 1857

          Düsseldorfer Amtsblatt vom 21.11.1857

          Der Seidenweber Wilhelm Hausmann von hier, hat das ihm am 17. September zur Reise nach Köln hier ausgefertigte Wanderbuch angeblich verloren, weshalb dasselbe für ungültig erklärt wird.

          Elberfeld den 11. November 1857
          Königl. Polizei-Direktion: Hirsch

          Der Bäcker und Kellner Gottfried Leven aus Neuß hat der Angabe nach, daß am 2. August 1834 von der Königlichen Polizei-Direktion zu Cöln für ihn ausgestellte, zuletzt in Metz nach Cöln visirte, Wanderbuch auf seiner Reise zwischen Andernach und Cöln am 24. März verloren.

          Mit Bezug auf den § 25 des General-Paß-Instruktion wird dieses Wanderbuch hierdurch für ungültig erklärt.

          Düsseldorf, den 28. April 1837
          Viele Grüsse
          Konni

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          • Konni
            Erfahrener Benutzer
            • 19.08.2008
            • 2999

            #6
            Der Schmiedegesell Eduard Wilhelm Gugsch hat den ihm von dem Magistrate zu Lüben unter dem 1. Mai ausgestellten und zuletzt unter dem 12. Juli visirten Wanderpaß auf dem Wege von Wesel nach Dinslaken verloren.

            Dieser Wanderpaß wird daher für ungültig erklärt.

            Düsseldorf, den 22. Juli 1837

            Der Johann Lauterfeld zu Mülheim im Kreise Duisburg hat den ihm für das laufende Jahr am 28. Juni unter der Nr. 3886 zum Lumpensammeln ertheilten Gewerbeschein verloren; dieser Gewerbeschein wird nachdem der Inhaber Dato mit einem neuen Gewerbeschein versehen worden ist, für ungültig erklärt, und die Behörden unseres Verwaltungsbezirks werden angewiesen denselben, wenn er ihnen vorgezeigt werden sollte, einzuziehen und uns einzureichen.

            Düsseldorf, den 18. September 1837

            Der Handelsmann Johann Griecz aus Bonn hat den ihm unterm 13. Januar d. Js. für das laufende Jahr 1879 unter Nr. 1810 zum Hausirhandel mit trockener Hefe ausgtestellten Gewerbeschein angeblich verloren und wird letzterer, zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs, hiermit für ungültig erklärt.

            Cöln, den 7. April 1879
            Königliche Regierung

            Der Wilhelm Iven aus Simmersdorf, hat den ihm unterm 14. Dezember v. Js. C. 13049 zum Hausirhandel mit allen Gegenständen, welche nicht vom An- und Verkauf im Umherziehen ausgeschlossen sind, ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein Nro. 1029 angeblich verloren.

            Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

            Cöln, den 14. Juni 1879
            Königliche Regierung

            Der Caspar Müller von hier hat den ihm unterm 8. Januar d. Jrs. C. 14245 zum Handel mit groben Kramwaaren ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein Nro. 1653 angeblich verloren.

            Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

            Cöln, den 29. Juli 1879
            Königliche Regierung
            Viele Grüsse
            Konni

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            • Konni
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2008
              • 2999

              #7
              Der Johann Weber aus Kalk hat den ihm von uns unterm 17. Dezember 1878 C. 13579 zum handeln mit Lumpen ertheilten Gewerbeschein Nro. 1111 angeblich verloren.

              Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

              Cöln, den 1. September 1879
              Königliche Regierung

              Der Arnold Kommer von hier hat den ihm unterm 18. Januar d. Js. C. 857 zum Hausirhandel mit Kurzwaaren ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein Nro. 248 angeblich verloren.

              Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

              Cöln, den 24. September 1879
              Königliche Regierung

              Der Leopold Meyer von hier hat den ihm unterm 18. November v. J. C. 12647 für das Jahr 1879 zum Aufstellen einer Schießbude im Umherziehen ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein angeblich verloren.

              Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

              Cöln, den 22. October 1879
              Königliche Regierung

              Der Theodor Spitmann aus Hoven hat den ihm umterm 7. Dezember v. Js. C. 12599 zum Handel mit allen Gegenständen, welche gesetzlich vom Hausirhandel nicht ausgeschlossen sind, ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein Nro. 588 angeblich verloren.

              Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

              Cöln, den 25. October 1879
              Königliche Regierung

              Hermann Pulheim aus Cöln hat den ihm unterm 8. v. Mts. C. 10163 zum Hausirhandel mit Kurzwaaren ertheilten Legitimations- und Gewerbeschein Nro. 2488 angeblich verloren.

              Zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs wird dieser Gewerbeschein hiermit für ungültig erklärt.

              Cöln, den 12. November 1879
              Königliche Regierung
              Viele Grüsse
              Konni

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              • Konni
                Erfahrener Benutzer
                • 19.08.2008
                • 2999

                #8
                Der Hefenhändler Hermann Dormann zu Kempen hat den ihn von uns am 6. Dezember v. J. unter der Nr. 1292 ertheilten Gewerbeschein angeblich Ende April v. J. auf seiner Rückkehr aus dem Holländischen verloren. Wir haben dem Dormann einen anderen Gewerbeschein ausfertigen lassen und fordern die Polizeibehörden unseres Verwaltungsbezirkes auf, wenn der verlorene Gewerbeschein vorgezeigt werden möchte, solchen einzuziehen und uns einzureichen.

                Düsseldorf den 31. Mai 1850

                Dem Schustergesellen Hermann Kemmeler aus Varnhövel, Regierungsbezirk Münster, ist sein zu Werne am 15. Juli 1847 auf 3 Jahre ausgestellter, und noch kürzlich daselbst auf 2 Jahre verlängerter, zuletzt am 9. April d. J. in Duisburg nach Köln visirter Wanderpaß aus der Herberge von Viersen in der Nacht vom 11. auf den 12. v. M. entwendet worden. Es wird daher dieser Wanderpaß hiermit für ungültig erklärt.

                Düsseldorf den 4. Mai 1850

                Der Handlungs-Gehülfe Salomon Oppenheim hierselbst, welcher angeblich den ihm von uns am 7. Januar v. J. ausgefertigten Gewerbeschein Nr. 3881 zum Aufsuchen von Bestellungen auf wollene und baumwollene Waaren, verloren, hat von uns einen andern Gewerbeschein erhalten und fordern wir die Polizeibeamten unseres Verwaltungsbezirkes auf, wenn der verlorene Gewerbeschein vorgezeigt werden möchte, solchen einzuziehen und uns einzureichen.

                Düsseldorf den 8. Juni 1850

                Der Schustergeselle August Teipel aus Grafschaft, Kreises Meschede, hat den ihm von der landräthlichen Behörde zu Meschede unter dem 20. Mai 1849 sub Nr. 111 ausgestellten, bis zum 1. März d. J. für das In- und Ausland gültigen, zuletzt am 1. Mai von der Polizeibehörde zu Erwitte zur Reise nach Mülheim am Rhein visirten Wanderpaß angeblich am 7. gedachten Monats auf dem Wege von Kettwig nach Düsseldorf verloren. Dieser Wanderpaß wird hiermit für ungültig erklärt.

                Düsseldorf den 1. Juli 1850

                Der Jacob Mohr zu Düsseldorf hat den ihm für das laufende Jahr am 5. Januar d. J. unter der Nr. 1591 zum Handel mit Seifekugeln von uns zu dem ermäßigten Steuersatze von 2 Rthlr. ertheilten Gewerbeschein verloren. Nachdem der Mohr unterm heutigen Tage mit einem neuen Gewerbeschein unter der Nr. 2439 versehen worden ist, so wird der unter der Nr. 1591 ausgefertigte Gewerbeschein vom 5. Januar d. J. hierdurch für ungültig erklärt, und die Orts- und Polizei-Behörden unseres Verwaltungs-Bezirkes werden hiermit angewiesen, denselben, wenn er ihnen vorgezeigt werden sollte, einzuziehen, und uns einzureichen.

                Düsseldorf, den 27. Juni 1832
                Viele Grüsse
                Konni

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                • anika
                  Erfahrener Benutzer
                  • 08.09.2008
                  • 2601

                  #9
                  Amtsblatt Düsseldorf 1833

                  Der Blaufärber Heinrich Moritz zumwinkel aus Gütersloh hat seinen, von der landesrädlichen Behörde zu Wiedenbruch unterm 28.Dezember v.J. ausgestellten Reisepaß auf der Reise von Mainz nach Köln verloren. Dieser Paß wird daher für ungültig erklärt.
                  Düsseldorf, den 11. Januar 1833


                  Amtsblatt Düsseldorf 1833

                  Der Schneider Hermann Willecke zu Ruhrort hat den am 17. November v.J
                  unter NR 100 von dem dortigen Bürgermeisteramt ihm zur Reise über Crefeld und Erkelenz nach Aachen erstellten Reisepaß am 24.v.M. verloren.
                  Dieser Paß wird hiermit für ungültig erklärt.
                  Düsseldorf, den 18. Januar 1833


                  Amtsblatt Düsseldeof 1828

                  Der Leinweber Peter Wickers aus Kochem,Regierungsbezier Koblenz, hat seinem von der Bürgermeisterei Kochem am 12.August d.J. ausgestellte, zuletzt zu Sonsbeck vistirten Paß, zwischen Alpen und Rheinberg verloren, und ist demselbst dem von dem Bürgermeister zu Sonsbeck ein neuer Paß erteilt worden. Es wird demnach zur Verhütung etwaiger Verbrauche der verlorene Paß für ungültig erklährt.
                  Düsseldorf, den 27. December 1827

                  anika
                  Ahnenforschung bildet

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                  • Marlies

                    #10
                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 1. Juli 1864

                    Dem Hausirer Friedrich Möhring aus Driburg ist der ihm unter Nr. 1467 ertheilte Gewerbeschein angeblich in der Nähe von Rostock verloren gegangen, weshalb demselben zur Fortsetzung seines Gewerbes ein Duplikat jenes Gewerbescheins ertheilt worden ist

                    Minden, den 16. Juni 1864

                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 22. Juli 1864

                    Dem Hausirer Johann Heinrich Lefhalm aus Belke ist der ihm unter Nr.853 ertheilte Gewerbeschein angeblich verloren gegangen, weshalb demselben zur Fortsetzung seines Gewerbes ein Duplikat jenes Gewerbescheins ertheilt worden ist.

                    Minden, den 8. Juni 1864

                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 26. August 1864


                    Der Menageribesitzerin Ehefrau Lemberg, verwittwete Roßi, aus Herford, ist der ihr unter Nr. 1287 auf den Namen Roßi ertheilte Gewerbeschein angeblich verlorengegangen, weshalb derselben zur Fortsetzung ihres Gewerbes ein Duplikat jenes Gewerbescheins ertheilt worden ist

                    Minden, den 12. August 1864

                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 18. November 1864

                    Dem Hausirer Ernst Mölling aus Wichentrup im Fürstenthum Lippe-Detmold ist der ihm unter Nr. 1939 ertheilte Gewerbschein angeblich auf dem Wege nach Brake verloren gegangen, weshalb derselben zur Fortsetzung ihres Gewerbes ein Duplikat jenes Gewerbescheins ertheilt worden ist.

                    Minden, den 15. November 1864

                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 16. December 1864

                    Dem Hausirer Johann Heinrich Wendt aus Herford ist der ihm unter Nr. 795 ertheilte Gewerbeschein angeblich in Minden entwendet worden, weshalb derselben zur Fortsetzung ihres Gewerbes ein Duplikat jenes Gewerbescheins ertheilt worden ist.

                    Minden, den 29. November 1864

                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 31. März 1865

                    Dem Hausirer Wilhelm Peters aus Neuenheerse ist der ihm unter Nr. 539 ertheilte Gewerbeschein angeblich in Schwaney verloren gegangen, weshalb demselben zur Fortsetzung seines Gewerbes ein Duplikat jenes Gewerbescheins ertheilt worden ist.

                    Minden, den 17. März 1865

                    Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 9. August 1867

                    Der Handelsmann Heinrich Ludwig Krümpelmann hat den ihm unter Nr. 69 für das Jahr 1867 ertheilten Gewerbeschein angblich in Rheda verloren,
                    weshalb demselben zur Fortsetzung seines Gewerbes ein Duplikat des Gewerbescheins ausgefertigt worden ist.

                    Minden, den 29. Juli 1867

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