Liebe Foristen,
das Urgroßelternpaar WIESNER meiner Frau hat 1902 in Wielun, Gouvernement Kalisch, Russisch Polen geheiratet. Von 1903 bis 1911 wurden dort vier Kinder geboren. Ab 1914 tauchen sie dann in Mecklenburg in Hof Groß Niendorf im Dominalamt Crivitz auf, wo dann bis 1923 fünf weitere Kinder (u.a. die Großmutter meiner Frau) geboren werden, deren Taufen in den ev. Kirchenbüchern von Wamckow zu finden sind. Mit ihnen kamen auch ein Neffe und eine Nichte von August Wiesner mit nach Mecklenburg, die wohl allesamt als Schnitter (landwirtschaftliche Saisonarbeiter) auf dem dortigen Gut gearbeitet haben. Laut den Volkszählungslisten vom Oktober 1919 hatten sie alle die russische Staatsangehörigkeit. Einem Paar, das 1916 heiratet, wurde zuvor dazu eine Genehmigung vom Großherzoglichen Ministerium erteilt, was im Kirchenbuch vermerkt wurde. Die in Mecklenburg geborenen Kinder waren laut VZ-Liste wohl Mecklenburger. Mit beginn des 1. Weltkriegs konnten die Schnitter offenbar nicht mehr in ihre Heimat zurück kehren. Die Wiesners blieben also in Mecklenburg und ihre Nachkommen sind uns bekannt.
Was mich nun noch beschäftigt ist die Frage, wann und wie sie denn nun als offensichtliche Deutschstämmige und Deutschsprachige aus Russisch Polen schließlich die Deutsche bzw. Mecklenburgische Staatsangehörigkeit erlangt haben. Trotz umfangreicher Recherchen im Internet habe ich bisher dazu nichts finden können.
Im Landeshauptarchiv Schwerin gibt es hierzu offensichtlich Unterlagen:
5.12-3/1 Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern
H. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
H.1 Allgemeines
H.2 Eheschließungen von Nichtmecklenburgern und Ausländern in Mecklenburg
H.3 Register der Gesuche um Ausstellung von Heimatscheinen
H.4 Naturalisation beziehungsweise Aufnahme
H.5 Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit
H.6 Optionen
H.7 Deutsche Staatsangehörigkeit Ost
H.8 Einbürgerungen
H.9 Auswanderungen
H.10 Ausbürgerungen nach 1933
H.11 Auslandsnachlaßsachen
Die Frage ist nur, welche Rubrik hier zutreffend ist, um weiter zu forschen. Bei einer Anfrage beim LHA werden pro angefangener (erster) halben Stunde laut aktueller Gebührenordnung 50 € fällig, auch bei negativer Auskunft. Das spare ich mir erstmal. Hat denn jemand von euch diesbezüglich schon Erfahrungen mit dem LHA Schwerin gemacht?
Ich würde mich sehr freuen, falls jemand Hinweise zu meinen Fragen geben kann und bedanke mich schon einmal vorab.
Gruß
Reiner
das Urgroßelternpaar WIESNER meiner Frau hat 1902 in Wielun, Gouvernement Kalisch, Russisch Polen geheiratet. Von 1903 bis 1911 wurden dort vier Kinder geboren. Ab 1914 tauchen sie dann in Mecklenburg in Hof Groß Niendorf im Dominalamt Crivitz auf, wo dann bis 1923 fünf weitere Kinder (u.a. die Großmutter meiner Frau) geboren werden, deren Taufen in den ev. Kirchenbüchern von Wamckow zu finden sind. Mit ihnen kamen auch ein Neffe und eine Nichte von August Wiesner mit nach Mecklenburg, die wohl allesamt als Schnitter (landwirtschaftliche Saisonarbeiter) auf dem dortigen Gut gearbeitet haben. Laut den Volkszählungslisten vom Oktober 1919 hatten sie alle die russische Staatsangehörigkeit. Einem Paar, das 1916 heiratet, wurde zuvor dazu eine Genehmigung vom Großherzoglichen Ministerium erteilt, was im Kirchenbuch vermerkt wurde. Die in Mecklenburg geborenen Kinder waren laut VZ-Liste wohl Mecklenburger. Mit beginn des 1. Weltkriegs konnten die Schnitter offenbar nicht mehr in ihre Heimat zurück kehren. Die Wiesners blieben also in Mecklenburg und ihre Nachkommen sind uns bekannt.
Was mich nun noch beschäftigt ist die Frage, wann und wie sie denn nun als offensichtliche Deutschstämmige und Deutschsprachige aus Russisch Polen schließlich die Deutsche bzw. Mecklenburgische Staatsangehörigkeit erlangt haben. Trotz umfangreicher Recherchen im Internet habe ich bisher dazu nichts finden können.
Im Landeshauptarchiv Schwerin gibt es hierzu offensichtlich Unterlagen:













Die Frage ist nur, welche Rubrik hier zutreffend ist, um weiter zu forschen. Bei einer Anfrage beim LHA werden pro angefangener (erster) halben Stunde laut aktueller Gebührenordnung 50 € fällig, auch bei negativer Auskunft. Das spare ich mir erstmal. Hat denn jemand von euch diesbezüglich schon Erfahrungen mit dem LHA Schwerin gemacht?
Ich würde mich sehr freuen, falls jemand Hinweise zu meinen Fragen geben kann und bedanke mich schon einmal vorab.
Gruß
Reiner