Edictalladung.
Alle, welche an die Verlassenschaften nachbenannter Personen:
1) der hiesigen Bürgerstochter Charlotte Serviere; 2) des Soldaten des hiesigen Linienmilitärs Friedrich Wilhelm Kurt aus Buchholz 3) der hiesigen Bürgerstochter Susanna Gustav Liebetrau Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß in dem hiermit auf Dienstag,den 21. April 1863, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten die Nachlässe No. 2 und 5 ohne Sicherheitsleistung an die auswärtigen Intestaterben verabfolgt, der Nachlaß No. 1 aber dem hiesigen Fiscus überwiesen werden sollen.
Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 24. September 1862 verstorbenen großjährigen ledigen Bürgersohnes Samuel Seidel zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, zum Theile auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 2. December 1862 verstorbenen Frau Eva Christine Caroline Klepperbein, geb. Spieß, geschiedene Ehefrau des verstorbenen Bürgers und Kaufmanns zu Dresden Carl Gottlob Klepperbein zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Frankfurt a. M., den 12. März 1863. Stadt-Gericht II.
Oeffentliche Ladung.
Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 18. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Wundarztes Balthasar Heinrich Franz Wiewels und dessen am 11. September 1845 verstorbenen Ehefrau Maria Elisabetha Wiewels, geb. Stumpf, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, dass dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Oeffentliche Ladung.
Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 13. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Permisfionistin Wittwe Wilhelmine Sauer, geb. Meier, aus Bruchenbrücken zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat -Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Oeffentliche Ladung.
Der hiesige Bürger und Kunstgärtner Paul Georg Johann Baptist Richard Buch und dessen Ehefrau Johanna Maria Philippine Buch, geb. Müller, haben am 11. April 1860 und be,w. 21. Juni 1860 nachbezeichnete Liegenschaften der Frankfurter Gemarkung:
1) Gew. 7 No. 4, zehntfreies Grundstück im Knoblauchsfeld, neben der Zwerchlandwehr, hält 2 Morgen, 27 Ruthen, 30 Schuhe,
2) Gew. ? No. 5, Grundstück daselbst, 1 Viertel, 22 Ruth«, 61 Schuhe haltend und
3) Gew. ? No. 17, Grundstück linker Hand neben dem Kühhornhofweg im Knoblauchsfeld, hält 2 Morgen 5 Ruthen 66 Schuhe, sammt Gebäuden darauf.
an den hiesigen Bürger, Kunst- und Handelsgärtner Franz Joseph Rinz für fl. 23000 zum Hypothekenbuch gerichtlich verpfändet. Von dieser Hypothek sind fl. 18000 durch Cessio« auf andere Gläubiger übergegangen, so daß fl. 5000 zu Gunsten des oben gedachten hiesigen Bürgers und Handelsgärtners Franz Joseph Rinz, jedoch als zweite Hypothek, stehen blieben.
Ferner haben der hiesige Bürger und Maurermeister Karl Müller und dessen Ehegattin Maria Zliedeicke Louise, geb. Kling, am 31. Januar 1862. bezw. 18. März 1862 und 18. Juli 1862
Gew. 4 No. 80» und 86 zehntfreies Grundstück der Frankfurter Gemarkung
am Eck der Bergerstraße und des Hermeswegs, hält 1 Viertel, 16 Ruthen, 42 Schuhe,
für fl. 18000 zum Hypothekenbuche gerichtlich verpfändet und ist diese Hypothek nunmehr
den Erben des verstorbenen hiesigen Bürgers und Kunstgärtners Franz Joseph, Rinz,
sowie der Statutarerbin desselben zugeschrieben.
Die beiden hierüber ausgestellten glaubhaften Insatzausfertigungen sind angeblich in Verlust gerathen und werden daher auf Antrag der Erben des mehlgedachten hiesigen Bürgers und Handelsgärtners Franz Joseph Rinz, Alle, welche an die oben gedachten beiden Insahurtunden Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen drei Monaten bei unterfertigtem Gerichte anzumelden, indem nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die bezeichneten Urkunden für kraftlos und erloschen erklärt werden sollen.
Frankfurt a. M., den 13. Februar 1863. Stadt-Gericht II.
Alle, welche an die Verlassenschaften nachbenannter Personen:
1) der hiesigen Bürgerstochter Charlotte Serviere; 2) des Soldaten des hiesigen Linienmilitärs Friedrich Wilhelm Kurt aus Buchholz 3) der hiesigen Bürgerstochter Susanna Gustav Liebetrau Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß in dem hiermit auf Dienstag,den 21. April 1863, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten die Nachlässe No. 2 und 5 ohne Sicherheitsleistung an die auswärtigen Intestaterben verabfolgt, der Nachlaß No. 1 aber dem hiesigen Fiscus überwiesen werden sollen.
Frankfurt a. M., den 28. März 1863. Stadt-Amt I.
Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 24. September 1862 verstorbenen großjährigen ledigen Bürgersohnes Samuel Seidel zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, zum Theile auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Frankfurt ». M., den 28. März 1863. Stadt-Gericht ll.
Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 2. December 1862 verstorbenen Frau Eva Christine Caroline Klepperbein, geb. Spieß, geschiedene Ehefrau des verstorbenen Bürgers und Kaufmanns zu Dresden Carl Gottlob Klepperbein zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Frankfurt a. M., den 12. März 1863. Stadt-Gericht II.
Oeffentliche Ladung.
Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 18. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Wundarztes Balthasar Heinrich Franz Wiewels und dessen am 11. September 1845 verstorbenen Ehefrau Maria Elisabetha Wiewels, geb. Stumpf, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, dass dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Frankfurt a. M., den 12. März 1863. Stadt-Gericht II.
Oeffentliche Ladung.
Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 13. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Permisfionistin Wittwe Wilhelmine Sauer, geb. Meier, aus Bruchenbrücken zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat -Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
Frankfurt a. M., den 25. Februar 1863. Stadt-Gericht II.
Oeffentliche Ladung.
Der hiesige Bürger und Kunstgärtner Paul Georg Johann Baptist Richard Buch und dessen Ehefrau Johanna Maria Philippine Buch, geb. Müller, haben am 11. April 1860 und be,w. 21. Juni 1860 nachbezeichnete Liegenschaften der Frankfurter Gemarkung:
1) Gew. 7 No. 4, zehntfreies Grundstück im Knoblauchsfeld, neben der Zwerchlandwehr, hält 2 Morgen, 27 Ruthen, 30 Schuhe,
2) Gew. ? No. 5, Grundstück daselbst, 1 Viertel, 22 Ruth«, 61 Schuhe haltend und
3) Gew. ? No. 17, Grundstück linker Hand neben dem Kühhornhofweg im Knoblauchsfeld, hält 2 Morgen 5 Ruthen 66 Schuhe, sammt Gebäuden darauf.
an den hiesigen Bürger, Kunst- und Handelsgärtner Franz Joseph Rinz für fl. 23000 zum Hypothekenbuch gerichtlich verpfändet. Von dieser Hypothek sind fl. 18000 durch Cessio« auf andere Gläubiger übergegangen, so daß fl. 5000 zu Gunsten des oben gedachten hiesigen Bürgers und Handelsgärtners Franz Joseph Rinz, jedoch als zweite Hypothek, stehen blieben.
Ferner haben der hiesige Bürger und Maurermeister Karl Müller und dessen Ehegattin Maria Zliedeicke Louise, geb. Kling, am 31. Januar 1862. bezw. 18. März 1862 und 18. Juli 1862
Gew. 4 No. 80» und 86 zehntfreies Grundstück der Frankfurter Gemarkung
am Eck der Bergerstraße und des Hermeswegs, hält 1 Viertel, 16 Ruthen, 42 Schuhe,
für fl. 18000 zum Hypothekenbuche gerichtlich verpfändet und ist diese Hypothek nunmehr
den Erben des verstorbenen hiesigen Bürgers und Kunstgärtners Franz Joseph, Rinz,
sowie der Statutarerbin desselben zugeschrieben.
Die beiden hierüber ausgestellten glaubhaften Insatzausfertigungen sind angeblich in Verlust gerathen und werden daher auf Antrag der Erben des mehlgedachten hiesigen Bürgers und Handelsgärtners Franz Joseph Rinz, Alle, welche an die oben gedachten beiden Insahurtunden Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen drei Monaten bei unterfertigtem Gerichte anzumelden, indem nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die bezeichneten Urkunden für kraftlos und erloschen erklärt werden sollen.
Frankfurt a. M., den 13. Februar 1863. Stadt-Gericht II.
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