Bekanntmachungen Frankfurter Intelligenzblatt 1863

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  • GertrudF
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    • 10.02.2006
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    Bekanntmachungen Frankfurter Intelligenzblatt 1863

    Edictalladung.



    Alle, welche an die Verlassenschaften nachbenannter Personen:
    1) der hiesigen Bürgerstochter Charlotte Serviere; 2) des Soldaten des hiesigen Linienmilitärs Friedrich Wilhelm Kurt aus Buchholz 3) der hiesigen Bürgerstochter Susanna Gustav Liebetrau Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß in dem hiermit auf Dienstag,den 21. April 1863, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten die Nachlässe No. 2 und 5 ohne Sicherheitsleistung an die auswärtigen Intestaterben verabfolgt, der Nachlaß No. 1 aber dem hiesigen Fiscus überwiesen werden sollen.

    Frankfurt a. M., den 28. März 1863. Stadt-Amt I.


    Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 24. September 1862 verstorbenen großjährigen ledigen Bürgersohnes Samuel Seidel zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, zum Theile auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Frankfurt ». M., den 28. März 1863. Stadt-Gericht ll.


    Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 2. December 1862 verstorbenen Frau Eva Christine Caroline Klepperbein, geb. Spieß, geschiedene Ehefrau des verstorbenen Bürgers und Kaufmanns zu Dresden Carl Gottlob Klepperbein zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
    Frankfurt a. M., den 12. März 1863. Stadt-Gericht II.

    Oeffentliche Ladung.

    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 18. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Wundarztes Balthasar Heinrich Franz Wiewels und dessen am 11. September 1845 verstorbenen Ehefrau Maria Elisabetha Wiewels, geb. Stumpf, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, dass dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Frankfurt a. M., den 12. März 1863. Stadt-Gericht II.


    Oeffentliche Ladung.
    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 13. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Permisfionistin Wittwe Wilhelmine Sauer, geb. Meier, aus Bruchenbrücken zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat -Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Frankfurt a. M., den 25. Februar 1863. Stadt-Gericht II.


    Oeffentliche Ladung.

    Der hiesige Bürger und Kunstgärtner Paul Georg Johann Baptist Richard Buch und dessen Ehefrau Johanna Maria Philippine Buch, geb. Müller, haben am 11. April 1860 und be,w. 21. Juni 1860 nachbezeichnete Liegenschaften der Frankfurter Gemarkung:
    1) Gew. 7 No. 4, zehntfreies Grundstück im Knoblauchsfeld, neben der Zwerchlandwehr, hält 2 Morgen, 27 Ruthen, 30 Schuhe,
    2) Gew. ? No. 5, Grundstück daselbst, 1 Viertel, 22 Ruth«, 61 Schuhe haltend und
    3) Gew. ? No. 17, Grundstück linker Hand neben dem Kühhornhofweg im Knoblauchsfeld, hält 2 Morgen 5 Ruthen 66 Schuhe, sammt Gebäuden darauf.
    an den hiesigen Bürger, Kunst- und Handelsgärtner Franz Joseph Rinz für fl. 23000 zum Hypothekenbuch gerichtlich verpfändet. Von dieser Hypothek sind fl. 18000 durch Cessio« auf andere Gläubiger übergegangen, so daß fl. 5000 zu Gunsten des oben gedachten hiesigen Bürgers und Handelsgärtners Franz Joseph Rinz, jedoch als zweite Hypothek, stehen blieben.
    Ferner haben der hiesige Bürger und Maurermeister Karl Müller und dessen Ehegattin Maria Zliedeicke Louise, geb. Kling, am 31. Januar 1862. bezw. 18. März 1862 und 18. Juli 1862
    Gew. 4 No. 80» und 86 zehntfreies Grundstück der Frankfurter Gemarkung
    am Eck der Bergerstraße und des Hermeswegs, hält 1 Viertel, 16 Ruthen, 42 Schuhe,
    für fl. 18000 zum Hypothekenbuche gerichtlich verpfändet und ist diese Hypothek nunmehr
    den Erben des verstorbenen hiesigen Bürgers und Kunstgärtners Franz Joseph, Rinz,
    sowie der Statutarerbin desselben zugeschrieben.
    Die beiden hierüber ausgestellten glaubhaften Insatzausfertigungen sind angeblich in Verlust gerathen und werden daher auf Antrag der Erben des mehlgedachten hiesigen Bürgers und Handelsgärtners Franz Joseph Rinz, Alle, welche an die oben gedachten beiden Insahurtunden Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen drei Monaten bei unterfertigtem Gerichte anzumelden, indem nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die bezeichneten Urkunden für kraftlos und erloschen erklärt werden sollen.

    Frankfurt a. M., den 13. Februar 1863. Stadt-Gericht II.
    Viele Grüße

    Gertrud


    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

    Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.
  • GertrudF
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2006
    • 3114

    #2
    Oeffentliche Ladung.
    Alle,welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 24. Februar 1863 verstorbenen Wittwe des hiesigen Bürgers und Schreinermeisters Georg Leonhardt Fleischmann, Anna Elisabetha, vorher verehelichten Keller, geb. Täufer, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 24. Februar 1863 verstorbenen Ehefrau des hiesigen Bürgers und Gastwirths Johann Christian Stirltz, Susanna Maria, geb. Geiselbrecht, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen thellweise auswärts wohnenden Testaments'Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Oeffentliche Ladung
    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 13. März 1863 verstorbenln Wittwe des gewesenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Stephan Franz Christian Kessel, Friederike Elisabetha, geb. Mattern, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Testaments - Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Edictalladung. Ueber das Vermögen des hiesigen Bürgers und Weinhändlers Johann Georg Schott, hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt.
    Demnach werden Alle, welche an diesen Gemeinschuldner aus irgend einem Rechtsgründe Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 1. Juni 1863, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Commission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorzugsrechtes zum Protocolle zu verhandeln, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse.
    Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige zu den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlichen hiesigen Blättern bekannt gemacht weiden.

    O effen tltch e Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 23. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmanns Ludwig August Friedrich Wurster zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat - Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

    Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 10. März 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und emeritirten evang. - lutherischen Stadtpfarrers Georg Philipp Ernst Blum zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theile auswärts wohnenden Intestats- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
    Viele Grüße

    Gertrud


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    • GertrudF
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      • 10.02.2006
      • 3114

      #3
      Oeffeutllche Ladung.. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 2. Dezember 1863 verstorbenen Frau Eva Christine Caroline Klepperbein, geb. Spieß, abge- schiedene Ehefrau des verstorbenen Bürgers und Kaufmanns Carl Gottlob Klepperbein zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

      Oeffentllche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 18. Februar 1863 verstorbenen Hiesigen Bürgers und Wundarztes Balthasar Heinrich Franz Wiewel und dessen am 11. September 1845 verstorbenen Ehefrau Maria Elisabeth Wiewel, geb. Stumpf, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.


      Oeffentllche Ladung.

      Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 1. März 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers, Kunst- und Handelsgärtners Johann Jacob Rinz zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gericht ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theile auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

      Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 24. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Susanna Katharina ??? zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig, anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

      O ef f e n t l. i ch e L a d u n g. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 23. Februar 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmanns Ludwig August Friedrich Wurster zustehen, haben solche binnen 2 Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetragenen auswärts wohnenden Intestaterben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

      Alle, welche Erb- und sonstig« Ansprüche an den Nachlaß der am 2. März 1863 verstorbenen Wittwe (dritten Ehefrau) des hiesigen Bürgers und Bäckermeisters Johann Philipp Br,, Magdalena, geborene' Imbinger, zu stehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, auswärts wohnenden-Intestatserben ohne Sicherheuitsleistung verabfolgt werde.
      Viele Grüße

      Gertrud


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        #4
        Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 10. März 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und emeritirten evang. lutherischen Pfarrers Georg Philipp Ernst Blum zustehen, haben solche binnen zw ei Monaten bei unterzeichnetem Gericht ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum THeile auswärts wohnenden Intestat- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. .

        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 10. März 1863 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Marie Christiane Catharina Fresenius zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß, an. die aufgetretenen zum Theile auswärts wohnenden Intestat Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

        Oeffentliche Ladung. '.
        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an die Nachlässe der folgenden Personen
        1) des am 11. März 1863 verstorbenen hies. Bürgers Georg Berckmann und dessen im. September 1827 verstorbenen ersten Ehefrau Maria Sophia Perlraube, geborne Ries, sowie dessen am 14. Dezember 186l verstorbenen zweiten Ehefrau Anna Maria, geborne Reiher,
        2) der am 10. Juni 1861 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Sophie Maria Kampmann, und , ... ?
        3) des am 16. Juli 1854 zu Havanna verstorbenen hiesigen Bürgersohnes Johann Georg Berckmann zustehen,
        haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsgemäß anzumelden.

        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 24. Februar 1863 verstorbenen Ehefrau des hiesigen Bürgers und Gastwirths Johann Christian ???, Susanna Maria, geb. Geiselbrecht, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichneten Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser. Nachlaß an die aufgetretenen theilweise auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. .

        Oeffentliche Ladung.
        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 6. April 1863 verstorbenen Musikdirektors am hiesigen Theater Peter David Ferdinand Hofmann aus Nowogorod und dessen vorverstorbenen Ehefrau Caroline wilhelmine Augustine, geb Schmitt, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, dass dieser Nachlaß an die aufgetretene auswärts wohnende Intestats- Erbin ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.


        Oeffentliche Ladung.

        Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 2. März 1863 verstorbenen Wittwe des hiesigen Bürgers u»d Bäckermeisters Johann Philipp Brost, Katharina Magdalena, geborene ??? , zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieses Nachlaß an die aufgetretenen, auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
        Viele Grüße

        Gertrud


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          #5
          Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 10. März 1863 verstorbenen Anna Catharina Härtung aus Weiderode in Kurhessen zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen theilweise auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

          Oeffentliche Ladung.
          Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 20. December 1862 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Friedrich Wilhelm Wenzel zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

          Alle, welche an den Verlassenschaften nachfolgender Personen:
          1) Der Margarethe Preiß aus Esch, Amts Idstein im Herzogthum Nassau;
          2) des hiesigen Bürgerssohnes Johann Eduard Leonhard Mank;
          3) der Dienstmagd Maria Margaretha Plappert aus Neuenburg bei Fulda;
          4) der Wittwe des hiesigen Bürgers und tadtamts- Pedellen Gottlieb Friedrich Walther, Catharina Josepha, geb. Schell;
          5) des hiesigen Bürgers und Silberarbeiters Georg Christian Carl Wittich
          Erb-oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche in dem hiermit auf Montag den 8. Juni 1863, Vormittags 9 Uhr, beraumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten der Nachlaß No. 1 ohne Sicherheitsleistung an die auswärtigen Intestat-Erben verabfolgt, die Nachlässe No. 2—5 aber dem hiesigen Fiscus überwiesen weiden sollen.

          Oeffentliche.Ladung. Der hiesige Bürger und Handelsmann . G. Söhnlein, welcher f. Z. die Erlaubniß zur Beförderung von Auswanderern nach Amerika und Australien erhalten und dafür bei dem Rechnei-Amte nach gesetzlicher Vorschrift eine Caution deponirt hat, wünscht nunmehr, nachdem er sein Agenturgeschäft niedergelegt, diese Caution zurückzuziehen. Es werden deßhalb nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. December 1853 Alle, welche an diese Caution Ansprüche haben, aufgefordert, solche mittelst gerichtlicher Klage vor dem 15. Mai 1864 geltend zu machen, indem nach Ablauf dieses Termins die fragliche Caution ohne Weiteres an I. G. Söhnlein zurückgegeben wird.

          Bekanntmachung.
          Die Schuldner des hiesigen Bürgers und Handelsmannes Philipp Bräutigam werden hiermit aufgefordert, die schuldigen Beträge bei Vermeidung nochmaliger Zahlung an Niemanden als an den bestellten Massensteger Herrn Dr. jur., Bardorff zu entrichten.

          Bekanntmachung.
          Die Schuldner des hiesigen Bürgers und Handelsmannes Adam Ruhland werden hiermit aufgefordert, die schuldigen Veträge bei Vermeidung nochmaliger Zahlung an Niemanden als an den bestellten Massensteger Henn Dr. jur., Bier zu entrichten
          Viele Grüße

          Gertrud


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            #6
            Oeffentliche Ladung.
            Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an die Nachlässe
            1) des am 11. März 1863 verstorbenen hies. Bürgers u. Goldschlagers Johann Georg Berckmann und dessen am ?. September 1827 verstorbenen ersten Ehefrau Maria Sophia Gertraude, geborne Nies, sowie dessen am 14. Dezember 1861 verstorbenen zweiten Ehefrau Anna Maria, geborne Reiher,
            2) der am 10. Juni 1861 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Sophie Maria Kampmann, und
            3) des am 16. Juli 1854 zu Havanna verstorbenen hiesigen Bürgersohnes Johann Georg Berckmann zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß diese Nachlässe an die aufgetretenen zum Theile auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werden.

            Oeffentliche Ladunz.
            Alle, welche Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 10. März 1863 versterbenen hiesigen Bürgerstochter Maria Christiane Catharina Fresenius zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Thelle auswärts wohnenden Intestat- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

            Oeffentliche Ladung.
            Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 28. April 1863 verstorbenen hies. Bürgers, prakt. Arztes und ersten Stabsphysikus Dr. med. Johann Michael Mappes und dessen am 31.. August 1845 verstorbenen Ehefrau Christina Catharina Maria Amalie, geb. Martin, zustehen, haben solche vor dem 30. Juni dieses Jahres bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

            Oeffentliche Ladung.
            Alle, welchen Erb- und sonstig« Ansprüche an den Nachlaß des am 20. December 1862 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Friedrich Wilhelm Wenzel zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

            Oeffentliche Ladung.
            Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 6. April 1863 verstorbenen Musikdirektors am hiesigen Theater Peter David Ferdinand Hofmann aus Nöwogorod und dessen vorverstorbenen Ehefrau Caroline Wilhelmine Augustine, geb. Schmitt, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretene auswärts wohnende Intestat-Erbin ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

            Oeffentliche Ladung.
            Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 2. März 1863 verstorbenen Wittwe (dritten Ehefrau) des hiesigen Bürgers und Bäckermeisters Johann Philipp Brust, Katharina MagdaIena, geborene Bihinger, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an: die aufgetretenen, auswärts wohnenden Intestat – Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde
            Viele Grüße

            Gertrud


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              #7
              Oeffentliche Ladung.
              Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 24. Februar 1863 verstorbenen Ehefrau des hiesigen Bürgers und Gastwirths Johann Christian Mtiritz, Susanna Maria, geb. Geiselbrecht, zustehen, haben solche binnen zweiMonaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen theilweise auswärts wohnenden Testaments- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.


              Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an die Nachlässe 1) des am 11. März 1863 verstorbenen hies. Bürgers u. Oelschlägers Johann Georg Berckmann und dessen am ?. September 1827 verstorbenen ersten Ehefrau Maria Sophia Gertraude, geborne Nies, sowie dessen am 14. Dezember 186 l verstorbenen zweiten Ehefrau Anna Maria, geborne Reiher,
              2) der am 10. Juni 1861 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Sophie Maria Kampmann, und
              3) des am 16. Juli 1654 zu Havanna verstorbenen hiesigen Bürgersohnes Oeorg Berckmann zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlässe an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werden.


              Oeffentliche Ladung.

              Am 1. Mai 1839 hat der großjährige hiesige Bürgerssohn Johann Gabriel Klaus die ihm eigenthümllch gehörende Behausung Lit. 0 No. 191 auf der Friedbergergasse liegend, „zum goldnen Reichsapfel' genannt, nebst der Gastgerechtigkeit an den hiesigen Bürger und Metzgermeister Johann Georg Stier für st. 11000 zum Hypothekenbuche gerichtlich gepfändet.
              Am 4. Februar 1854 wurde dieser Betrag den Erben des genannten Gläubigers und sodann in Folge Cession am gleichen Tage dem hiesigen Bürger und Metzgermeister Johannes Stier als Gläubiger zugeschrieben.
              Da die hierüber ausgestellte glaubhafte Insatzausfertigung angeblich in Verlust gerathen ist, so werden auf Antrag der Erben des genannten Gläubigers , hiermit aufgefordert, solche binnen drei Monaten bei unterfertigtem Gerichte anzumelden, indem nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die bezeichnete Urkunde für kraftlos und erloschen erklärt werden soll.


              Oeffentliche Ladung.

              Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 9. April 1863 verstorbenen Auguste Amalie Freiin von Glauburg, ??? der adligen von Kronstett und von Hynspergischen Damenstifts zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theile auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

              Edictalladung.
              Ueber das Vermögen des hiesigen Bürgers und Handelsmannes Philipp Bräutigam hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt. Demnach werden Alle, welche an diesen Gemeinschuldner aus irgendeinem Rechtsgründe Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 3. August l. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Kommission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorzugsrechtes zum Protokolle zu verhandeln, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse.
              Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige u den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlichen hiesigen Blättern bekannt gemacht werden.

              Oeffentliche Ladung
              Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 26. November 1846 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Johannes Kesselmann und dessen am 26. April 1863 verstorbenen Wittwe Wilhelmine Maria Polezke, geb. Vesthorn, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Intestat- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

              Oeffentliche Ladung.
              Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 10. März 1863 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Marie Christiane Catharina Fresenius zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Intestat.Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde
              Viele Grüße

              Gertrud


              Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

              Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

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              • GertrudF
                Erfahrener Benutzer
                • 10.02.2006
                • 3114

                #8
                O e f f en t l i ch e L a d u n g. .
                Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 28. April 1863 verstorbenen hies. Bürgers, prakt. Arztes und ersten Stadtphysikus Dr. med. Johann Michael Mappes und dessen am 31. August 1846 verstorbenen Ehefrau Christina Catharina Maria Amalie, geb. Martin, zustehen, haben solche vor dem 30 Juni dieses Jahres bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                Oeffentliche Ladung.
                Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 30. September 1862 zu Würzburg verstorbenen Kunigunde Döpfner aus Wertheim zustehen, haben solche binnen 2 Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretene auswärts wohnende Testaments- Erbin ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                Öffentliche Ladung
                Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 9. April 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Schuhmachermeisters Georg Friedrich Brauch, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an den aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde

                Öffentliche Ladung
                Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 18. März 1863 verstorbenen Abraham Mandel aus Schmalkalden zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                Über den Nachlaß des am 11. September 1862 dahier verstorbenen Handelsmannes Johann Andreas Weibinger von Nürnberg hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt. Demnach werden alle, welche an diesen Schuldner aus irgendeinem Rechtsgrunde Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 10. August , Vormittags 10 Uhr, anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Commission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines edwaigen Vorzugsrechts zum Protocolle zu verhandeln, bei Vermeidung des Ausschlusses. Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige zu den Akten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlichen Blättern bekannt gemacht werden

                Oeffentliche Ladung.
                Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 26. November 1846 verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Johannes Kesselmeyer und dessen am 26. April 1863 verstorbenen Wittwe Wilhelmine Marie Polezine, geb. Besthorn, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Intestat - Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
                Viele Grüße

                Gertrud


                Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

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                • GertrudF
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                  • 10.02.2006
                  • 3114

                  #9
                  Oeffentliche Ladung.
                  Der am 9. September 1802 mit Anna Katharina Scondo getraute Bürger zu Oberrad und Hufschmied Conrad Martin, über dessen Aufenthalt und Leben seit mehr als 30 Jahren jede Nachricht fehlt, wird hiermit aufgefordert, sich vor dem 17. August 1863 bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, indem nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist der genannte Verschollene für todt erklärt werden soll.

                  Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche au den Nachlaß der am 9. April 1863 verstorbenen Auguste Amalie Stein von Olau bürg, Canonissin des adligen von Cronstett und von Hynspergischen Damenstifts zustehen, haben solche binnen.zwei Monaten
                  bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theile auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde. . . 7'

                  OeffentlicheLadung.
                  Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 18. März 1863 verstorbenen Abraham Mandel aus Schmalkalden zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden odergewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Testamtents-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                  Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 9. April 1863 verstorbenen hiesigen Bürgers und Schuhmachermeisters Georg Friedrich Brauch zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmüßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an den aufgetretenen auswärts wohnenden Intestat-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                  Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am14. November 1862 verstorbenen Wittwe des gewesenen Apothekers Ludwig Conrad Hengstenberg zu Iserlohn, Louise Friederike, geb. ???, zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretene auswärts wohnende Testaments Erbin ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                  Die Wittwe des gewesenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Emanuel Stern, Helene Stern, geb. Schwarzschild, hat am 1. Dezember 1845 an die beiden minderjährigen Kinder erster Ehe des gewesenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Emanuel Stern, mit Namen Siegmund und Jacob Emanuel die Ausbesserung einer Behausung in der Maingasse liegend, mit Llt. 4 No. XI.VI. (46) bezeichnet, für die Summe von Tausend Gulden zum Hypothekenbuche gerichtlich verpfändet.
                  Am 28. September 1854 wurde die Hälfte gedachter Hypothek, welche dem jetzt großjährigen Siegmund Stern zusteht, als von der Verpfänderin abgetragen, an dieser Hypothek abgeschrieben, so daß dieselbe nunmehr zu Gunsten des jetzt großjährigen Jacob Emanuel Stern noch fünfhundert Gulden beträgt.
                  Die hierüber dem letztgenannten Hypothekargläubiger ausgestellte Anfertigung ist angeblich in Verlust gerathen. Es werden daher alle, welche an diese Urkunde irgend einen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, solchen vor dem 8. September 1863 bei unterfertigtem Gerichte ordnungsmäßig glaubhaft zu machen, indem nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die bezeichnete Ersatzausfertigung für kraftlos und erloschen erklärt werden soll.
                  Viele Grüße

                  Gertrud


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                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.02.2006
                    • 3114

                    #10
                    Alle, welche an die Nachlassenschaften nachbenannter Personen:
                    1. des Bürgermeisters Johann Martin Meyer aus Fürth in Bayern;
                    2. des Schriftsetzers Jacob Brosu aus Trosssteinheim
                    Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche in de» hiermit auf Dienstag den 11. August 1863, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten beide Nachlasse ohne Sicherheitsleistung an die: auswärtigen Intestat - Erben verabfolgt werden sollen.
                    Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 6. Juni 1863 verstorbenen Johann Jacob Borniger, vormaligen Bürgermeisters zu Bacharach zustehen, haben solche vor dem 29. August 1863 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden IntestatErben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                    Oeffentliche Ladung.
                    Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 17. Juni l863 dahier verstorbenen Georg Philipp Rabecker, Scribenten aus Dürkheim in der Bayrischen Pfalz, zustehen, haben solche vor dem 29. August 1863 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                    Edictalladung.
                    Ueber das Vermögen des hiesigen Bürgers und Handelsmannes Johann Friedrich Alt hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt. .Demnach werden Alle, welche an diesen Gemeinschuldner aus irgendeinem Rechtsgrund Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 31. August 1863, Vormittags 10 Uhr. anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Commission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorugsrechtes zum Protokolle zu verhandeln, bei Vermeldung des Ausschlusses von der Masse.
                    Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige zu den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlichen hiesigen Blättern bekannt gemacht werden.

                    Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 26. Mai 1863 ledigen Standes verstorbenen Amalie Dorothea Dechert aus Homburg v. d. Höhe zustehen, haben solche ninnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen auswärts wohnenden Testaments- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                    Die Wasenmeisterei, für hiesige Stadt und Gemarkung ist vom 1. Juli d. J. 1862 dem hiesigen Bürger und Rotbgerbermeister Herrn Heinrich Dormer übertragen worden. Aufträge für die Waasenmeisterei sind Hanauer Landstraße 23 zu machen

                    Die Wanderbücher der Schlossergesellen Anton Holzmann aus Durach Kreis Neuburg in Bayern und Johann Geiger aus Wittenbach in Bayern, sind angeblich am vergangenen Sonntag dahier entwendet worden. Man ersucht um Nachricht, falls über den Verbleib derselben etwas bekannt werden sollte.
                    Viele Grüße

                    Gertrud


                    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

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                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.02.2006
                      • 3114

                      #11
                      Öffentliche Ladung
                      Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 30. Januar zu Lucca in Italien verstorbenen hiesigen Bürgers und Handelsmannes Adolph Schepeler zustehen, haben solche . vor dem l 6. August bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Intestat- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde

                      Oeffentliche Ladung.
                      Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 9. Dezember 1862 verstorbenen ledigen hiesigen Bürgertochter Maria Auguste Schepeler zustehen, haben solche
                      vor dem 16. August bei unterzeichnetem Gericht ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Intestat- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.


                      Edictalladung.

                      Ueber das Vermögen des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Adam Nohland hat das unterzeichnet« Gericht heute Concurs erkannt. Demnach werden Alle, welche an diesen Gemeinschuldner aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 17. August ., Vormittags 10 Uhr anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Commission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorzugsrechtes zum Protocolle zu verhandeln, bei Vermeidung bes Ausschlusses von der Masse.
                      Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige zu den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlichen hiesigen Blättern bekannt gemacht werden.


                      Bekanntmachung.

                      Im Besitz des dahier wegen Diebstahls verhafteten Georg Heinrich Friedrich von Adenhain ist ein Spazierstock von geschältem, gelbgebeiztem Weißdorn mit eingebrannten Streifen und Punkten, mit Griff von schwarzem Hörn, welcher von einer Schlange umschlungen ist und oben ein weißes Plättchen hat, gefunden worden.
                      Der Eigenthümer wolle sich binnen 14 Tagen im Amtszimmer des Unterzeichneten, großer Kornmarkt 12, melden.

                      Alle, welche an die Verlassenschaften nachbenannter Personen:
                      1. der Maria Happel aus Niederwildungen im Fürstenthum Waldeck;
                      2. der Wittwe des Taglöhners Andreas Achner zu Heddernheim, Margantha, geb. Gingel;
                      3. der Ehef.au d«s hiesigen Bürgers und Spezereikrämers Johannes Seebold, Anna Cath. Henriette, geb. Heislitz;
                      4. des hiesigen Bürgers und Auslaufers Johann Georg Müller;
                      5. des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Johann Christian Vuilmot;
                      6. der Wittwe des hiesigen Bürgers und Spezereikrämers Carl Wolter, vorher verehelichte Sünger, geb. Näher,
                      Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche in dem hiermit auf Montag den 10. August 1863, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten die Nachlässe No. 1 und 2 ohne Sicherheitsleistung an die auswärtigen sich legitimierenden Erben verabfolgt, die anderen Nachlässe dem hiesigen Fiscus verabfolgt werden.

                      Über den Nachlaß des am 11. September 1862 dahier verstorbenen Handelsmannes Johann Andreas Weidinger von Nürnberg hat das unterzeichnete Gericht heute Concurs erkannt. Demnach werden Alle, welche an diesen Schuldner aus irgend einem Rechtsgründe Forderungen zu machen haben, hierdurch vorgeladen, solche in der auf Montag den 10. August,vormittags 10 Uhr. anberaumten Tagfahrt vor der angeordneten Gerichts-Commission entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten hiesigen Anwalt klar zu stellen, auch hinsichtlich eines etwaigen Vorzugsrechtes zum Protokolle zu verhandeln, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse. Es wird keine weitere Ladung ergehen, sondern nur, nachdem die gegenwärtige zu den Acten gekommen ist, der Ausschluß der nicht aufgetretenen Gläubiger in öffentlichen hiesigen Blättern bekannt gemacht werden.
                      Viele Grüße

                      Gertrud


                      Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

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                      • GertrudF
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                        • 10.02.2006
                        • 3114

                        #12
                        Öffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 20. Juni verstorbenen Maria Catharine Abe ans Twiste bei Arolsen zustehen, haben solche vor dem 26 August 1863 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum Theil auswärts wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                        Die am10. December 1857 verstorbene hiesige Bürgers- und Gästhalters-Wittwe Pauline Büttner, geb. Frank, hat in ihrem am 15. November 1833 errichteten, am 11. December l857 publicirten Testamente den Vorstand der hiesigen katholischen Kirchengemeinde zum Erben eingesetzt, außerdem aber eine Reihe von Legaten vermacht und unter diesen in H. V. 2l» dem Nicker Ludwig Hermani ein Capital von fi. 1000 bestimmt.
                        Da nun über Leben und Aufenthalt des erwähnten am 25. Februar 1793 zu Niederwallus im Herzogthum Nassau gebornen Ludwig (Georg Ludwig) Hermani seit länger al« 30 Jahren jede Nachricht fehlt, so werden derselbe oder dessen Rechtsnachfolger aufgefordert, sich .vor dem 10. October 1863 bei unterfertigtem Gerichte zu melden, indem nach fruchtlose» Ablauf dieses Termins angenommen werden soll, daß Ludwig Hermani die Erblasserin Wlttwe Büttner nicht überlebt und daher das ihm vermachte Legat nicht erworben habe.

                        Alle, welchen Erb- und sonstig« Ansprüche an den Nachlaß des am 30. August 1863 verstorbtnen Moses Jelbels, Rentier aus Rödelheim, Kreises Vilbel, im Großherzogthum. Hessen zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnet«! Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die zum Theil auswärts wohnenden Intestat- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                        Alle, welche an die Hinterlassenschaften nachbenannter Personen:
                        1. Des Schneidergesellen Johann Friedlich Kremp aus Langenburg in Württemberg;
                        2. der Tagelöhnerin Sabine Bayer aus Aufenau in Bayern;
                        3. dss Kutschers Johannes Grebing aus Schweinsberg in Kurhessen;
                        4. der Tag!öhnerin Maria Anna Ries aus Weuste in Kurhessen;
                        5. des Arztes Dr. Heinrich Schilling aus Pebah in Livland;
                        6. der gewesenen Dienstmagd Anna Margarete Pleines aus Hornau in Nassau;
                        7. des Kellners Heinrich Döring aus Niedervorschuh in Kurhessen
                        8 des Schneiders Johannes Walther II. aus Mutterstadt in der Rheinpfalz;
                        Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche so gewiß in dem hiermit auf Dienstag den 22. September 1868, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine dahier anzuzeigen, als ansonsten die Nachlässe No. 1 bis 5 ohne Sicherheitsleistung an die auswärtigen Intestat - Erben verabfolgt, die Nachlässe No. 6 bis 8 aber dem hiesigen Fiscus überwiesen werben sollen.
                        Viele Grüße

                        Gertrud


                        Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

                        Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

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                        • GertrudF
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                          • 10.02.2006
                          • 3114

                          #13
                          Oeffentliche Ladung. Der am 9. September 1803 geborene Sohn des gewesenen hiesigen Bürgers und Handelsmanns Ludwig Casimir Roth und dessen Ehefrau. Johanne Christine, geb. Fresenius, mit Namen Johann Georg Roth, über dessen Aufenthalt und Leben seit mehr als dreißig Jahren jede Nachricht fehlt, sowie auch die etwaigen Leiche desselben, werden hiermit aufgefordert, sich vor dem 4 März 1864 bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, indem nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist der genannte Verschollene für ohne Lebensdaten verstorben erklärt werden soll.

                          Oeffentliche Ladung
                          . Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 24. Juli 1865 verstorbenen Anna Cäcilie Brückner aus Wernes im Königreich Bayern zustehen, haben solche binnen vier Wochen bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, dass dieser Nachlaß an den von der auswärtigen Erbschaft regulierenden Behörde bestellten Bevollmächtigten ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                          Oeffentliche Ladung. Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 22. Juli 1863 verstorbenen hiesigen Bürgerstochter Caroline Franc von Liechtenstein zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen zum TheiI auswärts wohnenden Testaments- Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.

                          Oeffentliche Ladung.
                          Alle, welchen Erb- und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 3. Juli 1863 verstorbenen Fanny Schlesinger, geb. Trier, Wittwe des hiesigen Bürgers und Handelsmannes Lob Callmann Schlesinger zustehen, haben solche binnen zwei Monaten bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die aufgetretenen, theilweise auswärts wohnenden Testaments-Erben ohne Sicherheitsleistung verabfolgt werde.
                          Viele Grüße

                          Gertrud


                          Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ist ein Ozean.

                          Schäme dich nicht deiner Ahnen, du hast auch keinen Anteil an ihren Verdiensten.

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