Es soll der vor anderhalb Jahren seine Ehefrau Anna Maria Henningerin, geborene Junghänin von Nimburg böslich verlassen habende Severin Henninger Bürger daselbst, auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht seiner Ehefrau wegen böslicher Verlassung binnen 3 Monate von heute an vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechtes abwarten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luther. Ehegericht den 15. Dec. 1803
-----
Es soll der im September d. J. seine Ehefrau, Wilhelmina Stierlin, gebohrne Bubin, nebst 2 Kindern, unter Entführung seiner Dienstmagd, böslich verlaßen habende Wilhelm Stierle, Burger und Beckermeister in Emmendingen, auf angebrachte Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung gedacht seiner Ehefrau und das gegen ihn abwaltenden Verdachts des Ehebruchs, binnen 3 Monaten von heute an vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls er des Ehebruchs überwiesen geachtet, klagende Ehefrau ihres Ehrebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evangel. Luther. Ehegericht den 15. Dec. 1803
-----
Der im August 1802 seine Ehefrau, Elisabetha, gebohrne Braun, böslich verlassen habende Burger und Müllermeister, Friedrich Babel in Neckargmünd, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedachter seiner Ehefrau binnen 9 Wochen, von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, und ehegerichtliche Entscheidung unter dem Präjudiz abwarten, daß seine klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Verordnet im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht, Carlsruhe den 12. Jenner 1804
-----
Der seine Ehefrau, Elisabetha Arbertin, gebohrne Fruchterin von Kehl, böslich verlassen habende Conrad Arbert von Fischingen aus dem Oberamt Rötteln gebürtig, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht seiner Ehefrau binnen 6 Wochen von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls klagender Ehefrau Angeben, daß ihre Einwilligung in die Ehe durch betrügerische Vorstellung erschlichen worden, für wahr werde angenommen, mithin die Ehe für nichtig erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werde.
Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Bad. Evang. Luth. Ehegericht den 15. Merz 1804
-----
Es soll auf Klage der Rosina Seufertin, gebohrne Schnürerin von Eggenstein, ihr nach vorherbegangenem Ehebruch böslich ausgetretenen Ehemann, Mousquetier Johann Adam Seufert, binnen 6 Wochen vor dahiesigen Ehegericht in Person erscheinen, und sich gehörig wegen der Ehebruchsklage verantworten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht den 22. Merz 1804
Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luther. Ehegericht den 15. Dec. 1803
-----
Es soll der im September d. J. seine Ehefrau, Wilhelmina Stierlin, gebohrne Bubin, nebst 2 Kindern, unter Entführung seiner Dienstmagd, böslich verlaßen habende Wilhelm Stierle, Burger und Beckermeister in Emmendingen, auf angebrachte Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung gedacht seiner Ehefrau und das gegen ihn abwaltenden Verdachts des Ehebruchs, binnen 3 Monaten von heute an vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls er des Ehebruchs überwiesen geachtet, klagende Ehefrau ihres Ehrebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evangel. Luther. Ehegericht den 15. Dec. 1803
-----
Der im August 1802 seine Ehefrau, Elisabetha, gebohrne Braun, böslich verlassen habende Burger und Müllermeister, Friedrich Babel in Neckargmünd, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedachter seiner Ehefrau binnen 9 Wochen, von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, und ehegerichtliche Entscheidung unter dem Präjudiz abwarten, daß seine klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Verordnet im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht, Carlsruhe den 12. Jenner 1804
-----
Der seine Ehefrau, Elisabetha Arbertin, gebohrne Fruchterin von Kehl, böslich verlassen habende Conrad Arbert von Fischingen aus dem Oberamt Rötteln gebürtig, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht seiner Ehefrau binnen 6 Wochen von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls klagender Ehefrau Angeben, daß ihre Einwilligung in die Ehe durch betrügerische Vorstellung erschlichen worden, für wahr werde angenommen, mithin die Ehe für nichtig erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werde.
Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Bad. Evang. Luth. Ehegericht den 15. Merz 1804
-----
Es soll auf Klage der Rosina Seufertin, gebohrne Schnürerin von Eggenstein, ihr nach vorherbegangenem Ehebruch böslich ausgetretenen Ehemann, Mousquetier Johann Adam Seufert, binnen 6 Wochen vor dahiesigen Ehegericht in Person erscheinen, und sich gehörig wegen der Ehebruchsklage verantworten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.
Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht den 22. Merz 1804

Kommentar