Ehescheidungsklagen: Kur-Badisches Regierungs-Blatt 1804

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  • Konni
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    • 19.08.2008
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    Ehescheidungsklagen: Kur-Badisches Regierungs-Blatt 1804

    Es soll der vor anderhalb Jahren seine Ehefrau Anna Maria Henningerin, geborene Junghänin von Nimburg böslich verlassen habende Severin Henninger Bürger daselbst, auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht seiner Ehefrau wegen böslicher Verlassung binnen 3 Monate von heute an vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechtes abwarten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luther. Ehegericht den 15. Dec. 1803
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    Es soll der im September d. J. seine Ehefrau, Wilhelmina Stierlin, gebohrne Bubin, nebst 2 Kindern, unter Entführung seiner Dienstmagd, böslich verlaßen habende Wilhelm Stierle, Burger und Beckermeister in Emmendingen, auf angebrachte Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung gedacht seiner Ehefrau und das gegen ihn abwaltenden Verdachts des Ehebruchs, binnen 3 Monaten von heute an vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls er des Ehebruchs überwiesen geachtet, klagende Ehefrau ihres Ehrebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evangel. Luther. Ehegericht den 15. Dec. 1803
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    Der im August 1802 seine Ehefrau, Elisabetha, gebohrne Braun, böslich verlassen habende Burger und Müllermeister, Friedrich Babel in Neckargmünd, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedachter seiner Ehefrau binnen 9 Wochen, von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, und ehegerichtliche Entscheidung unter dem Präjudiz abwarten, daß seine klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht, Carlsruhe den 12. Jenner 1804
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    Der seine Ehefrau, Elisabetha Arbertin, gebohrne Fruchterin von Kehl, böslich verlassen habende Conrad Arbert von Fischingen aus dem Oberamt Rötteln gebürtig, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht seiner Ehefrau binnen 6 Wochen von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls klagender Ehefrau Angeben, daß ihre Einwilligung in die Ehe durch betrügerische Vorstellung erschlichen worden, für wahr werde angenommen, mithin die Ehe für nichtig erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werde.

    Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Bad. Evang. Luth. Ehegericht den 15. Merz 1804
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    Es soll auf Klage der Rosina Seufertin, gebohrne Schnürerin von Eggenstein, ihr nach vorherbegangenem Ehebruch böslich ausgetretenen Ehemann, Mousquetier Johann Adam Seufert, binnen 6 Wochen vor dahiesigen Ehegericht in Person erscheinen, und sich gehörig wegen der Ehebruchsklage verantworten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht den 22. Merz 1804
    Viele Grüsse
    Konni
  • Konni
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    • 19.08.2008
    • 3007

    #2
    Es soll der vor zwei Jahren seine Ehefrau, Margaretha Schreiberin, gebohrne Thierin von Wössingen und 3 Kinder böslich verlassen habende Heinrich Schreiber von da, auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht seiner Ehefrau wegen böslicher Verlassung binnen 6 Wochen, von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet Carsruhe im Kurfürstl. Ehegericht den 27. April 1804
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    Der im Anfang des Jahres 1802 seine Ehefrau Anna Barbara Greinerin, gebohrne Nägelin von Wiechs böslich verlassen habende Johannes Greiner von Gersbach gebürtig, seiner Profession ein Nagelschmidt, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung gedacht seiner Ehefrau, binnen 6 Wochen, von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht den 12. April 1804
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    Die vor einem Jahr ihren Ehemann, Carl Friedrich Schwab, Kurbadischen Hoftanzmeister in Carlsruhe, böslich verlassen habende Auguste Schwab, gebohrne Kramer, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage gedacht ihres Ehemanns wegen böslicher Verlassung, binnen 6 Wochen von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls klagender Ehemann seines Ehebandes für entbunden erklärt, gegen sie aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evangel. Luth. Ehegericht den 3. May 1804
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    Der von seiner Ehefrau Charlotte Frederick, gebohrnen von Lüneschloß von Mannheim entwichene August Frederick, wird hiermit öffentlich vorgeladen, um sich auf die gegen ihn angebrachte Ehescheidungsklage zu verantworten; sofort ihm dazu eine peremtorische Frist von 8 Wochen unter dem Rechts Nachtheil anberaumt, daß nach deren fruchtlosen Umlauf die Klägerin der Ehe für entbunden erklärt, nicht minder gegen ihn auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet im Kurbadischen evangelisch reformirten Kirchenrath zu Heidelberg den 11. Juny 1804
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    Auf erhobene Klage Elisabeth Otto, gebohrne Busch von Heidelberg gegen ihren Ehemann Christian Otto, Burger und Müllermeister daselbst, wegen böslicher Verlassung, wird genannter Otto aufgerufen, binnen 3 Monaten a Dato vor hiesigem Kurfürstlichem Ehegericht in Person erscheinen, und sich wegen seines Austritts gehörig um so gewisser zu verantworten, als im entgegengesetzten Fall klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

    Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evang. Luth. Ehegericht den 4. Juliy 1804
    Viele Grüsse
    Konni

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    • Konni
      Erfahrener Benutzer
      • 19.08.2008
      • 3007

      #3
      Auf erhobene Ehescheidungsklage der Eva Reinholdin, gebohrne Jennin von Theningen gegen ihren Ehemann, Georg Reinhold von da, wegen angegebner böslicher Verlassung, wird genannter Reinhold aufgerufen, binnen 6 Wochen a Dato vor dahisig Kurfürstl. Ehegericht in Person erscheinen, und sich wegen seines Austritts gehörig und um so gewisser zu verantworten, als im entgegengesezten Fall klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

      Verordnet im Kurfürstl. Ev. Luth. Ehegericht Carlsruhe d. 15. Aug. 1804
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      Der vor ohngefehr 8 Jahren seine Ehefrau, Johanna Wollenbären, gebohrne Horlacherin von Unken in der Schweiz gebürtig, verlassen habende Burger und Metzger, Christian Wollenbär aus Lahr, soll auf angebrachte Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung gedacht seiner Ehefrau, binnen 6 Wochen, von heute an, vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen, und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls gewärtigen, daß die klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

      Verordnet im Kurfürstl. Ev. Luth. Ehegericht. Carlsruhe den 22. Aug. 1804
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      Der kürzlich von seiner Ehefrau, Anna Magdalena Fischerin, gebohrne Meyerin von Höllstein, in Gefolg der zur Final-Entscheidung reif gewesenen Ehestrittigkeiten entwichene Reinhard Fischer, Burger zu Höllstein aus Binzen gebürtig, soll auf wiederholt angebrachte Ehescheidungsklage wegen dieser böslicher Verlassung gedacht seiner Ehefrau binnen 6 Wochen von heute an vor hiesigem Ehegericht in Person erscheinen und auf die angebrachte Klage sich gehörig verantworten, sofort des Rechts abwarten, widrigenfalls gewärtigen, daß die klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

      Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evangel. Luth. Ehegericht den 24. Oct. 1804
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      Auf erhobene Ehescheidungsklage der Susanna Maria Bauerin, gebohrne Hiepein von Manheim, gegen ihren Ehemann, Ludwig Bauer von da, wegen böslicher Verlassung, wird genannter Bauer aufgerufen, binnen 6 Wochen á dato vor dahiesig Kurfürstl. Ehegericht in Person zu erscheinen, und sich seines Austritts halben gehörig und um so gewisser zu verantworten, als im entgegengesezten Fall die klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

      Verordnet im Kurfürstl. Evangel. Luth. Ehegericht. Carlsruhe den 7ten Nov. 1804
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      Auf erhobene Ehescheidungsklage der Verona Georgin, gebohrne Wagnerinn aus Bürchau gegen ihren Ehemann, Martin Georg, gewesener Bergmann auf der Salnoker Grube aus Würm bei Pforzheim gebürtig, wegen böslicher Verlassung, wird genannter Georg aufgerufen, binnen 6 Wochen von heute an, vor dahiesig Kurfürstl. Ehegericht in Person zu erscheinen, und sich seines Austritts halben gehörig und um so gewisser zu verantworten, als im entgegengesezten Fall die klagende Ehefrau ihres Ehebandes für entbunden erklärt, gegen ihn aber auf Betreten das Weitere vorbehalten werden wird.

      Verordnet Carlsruhe im Kurfürstl. Evangel. Luth. Ehegericht den 12. Dec. 1804
      Viele Grüsse
      Konni

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