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  • Eliana Friesen
    antwortet
    Zitat von Kleeschen
    Hallo Eliana,

    die Schutzfristen funktionieren wie folgt: Weißt Du das Sterbedatum der betreffenden Person bzw. lässt sich dieses ohne großen Aufwand ermitteln, so gelten 10 Jahre nach dem Tod. Ist dieses nicht zu ermitteln bzw. unbekannt, so sind es 100 Jahre nach der Geburt. Die Schutzfristen Deines Urgroßvaters sollten deswegen bereits abgelaufen sein. Unterlagen zu Personen, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, die aber schon verstorben sind, kann man auf Antrag (Antrag auf Schutzfristverkürzung) erhalten. Man muss dann aber eine besondere Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Akten zu lebenden Personen erhält man (ohne deren Zustimmung) vom Bundesarchiv in keinem Fall, aber es ließe sich dann anderweitig etwas machen.
    Bei einigen von meinen Großtanten sind noch keine 10 Jahre vergangen. Dann ist das der Grund für die noch bestehende Schutzfrist. Es wäre für mich jetzt auch nicht so schlimm, wenn ich zu den lebenden Personen keine Daten erhalte. Notfalls könnte ich sie fragen aber ich weiß auch nicht ob da etwas drin steht, was sie selbst nicht wissen.

    Zitat von Kleeschen
    Mit Aktenzeichen ist DEIN Aktenzeichen gemeint, also das Deines Vorganges. Das wird im Antwortschreiben bzw. in der E-Mail drinstehen.
    Ups, ich hab nur auf den Text in dem Antwortschreiben geachtet. Naja gut, es steht als "Mein Zeichen" drin also ich hätte es wahrscheinlich trotzdem übersehen
    Danke für den Hinweis.

    Zitat von Kleeschen
    Ich halte das für unnötig. Bevor Du dem Referat irgendwie unter die Nase bindest, dass da Personen noch leben, frag doch einfach mal nach, auf wen sich diese Schutzfristverkürzung beziehen soll, da die Schutzfrist des Haushaltsvorstandes ja bereits abgelaufen ist.
    Es dauert immer einige Tage / Wochen bis sie antworten können. Ich wollte es jetzt nicht noch weiter in die Länge ziehen und habe einfach eingetragen das ich es nicht weiß. Sollte noch jemand am Leben sein und es keine Zustimmung zur Einsicht geben, dann sollen sie die Daten schwärzen. Also so wie Balthasar es geschrieben hatte. Den Antrag habe ich so abgeschickt.

    Kurz eine andere Frage:
    Vor ein paar Tagen habe ich ein Foto erhalten, auf dem mein Opa mit seinen Eltern zu sehen ist. Wäre es damit möglich sie irgendwie zu identifizieren?

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  • Kleeschen
    antwortet
    Zitat von Eliana Friesen
    Ich wusste vorher gar nicht wer da noch aufgeführt ist und bin wegen meinem Uropa von 100 Jahren Schutzfrist ausgegangen. Die wäre dann aber noch nicht abgelaufen, wenn man von 1979 aus geht. Ich bin gespannt ob es noch Karteikarten gibt.
    In der E-Mail hatte ich geschrieben das ich alles was noch in den Akten vorhanden ist auch gerne als Kopie haben möchte, unabhängig von meinen Urgroßeltern. Vielleicht liegt es daran?
    Hallo Eliana,

    die Schutzfristen funktionieren wie folgt: Weißt Du das Sterbedatum der betreffenden Person bzw. lässt sich dieses ohne großen Aufwand ermitteln, so gelten 10 Jahre nach dem Tod. Ist dieses nicht zu ermitteln bzw. unbekannt, so sind es 100 Jahre nach der Geburt. Die Schutzfristen Deines Urgroßvaters sollten deswegen bereits abgelaufen sein. Unterlagen zu Personen, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, die aber schon verstorben sind, kann man auf Antrag (Antrag auf Schutzfristverkürzung) erhalten. Man muss dann aber eine besondere Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Akten zu lebenden Personen erhält man (ohne deren Zustimmung) vom Bundesarchiv in keinem Fall, aber es ließe sich dann anderweitig etwas machen.

    Zitat von Eliana Friesen
    Auf dem Merkzettel von Invenio steht nur die Archivsignatur drauf. Woher bekomme ich das Aktenzeichen?
    Mit Aktenzeichen ist DEIN Aktenzeichen gemeint, also das Deines Vorganges. Das wird im Antwortschreiben bzw. in der E-Mail drinstehen. Oder wo wolltest Du das hinschreiben?

    Zitat von Eliana Friesen
    Davon leben soweit ich weiß leider nur noch zwei oder eine Schwester. Das sind schon Verwandte die ich persönlich kenne aber ich habe wenig Daten dazu. Ich denke aber wenn ich die noch übrig gebliebenen irgendwie fragen könnte, dann hätten sie nichts dagegen wenn ich mir die Akte einhole. Andererseits weiß ich nicht ob ich sie beunruhigen will. Relativ kompliziert das Ganze.
    Ich halte das für unnötig. Bevor Du dem Referat irgendwie unter die Nase bindest, dass da Personen noch leben, frag doch einfach mal nach, auf wen sich diese Schutzfristverkürzung beziehen soll, da die Schutzfrist des Haushaltsvorstandes ja bereits abgelaufen ist.

    Viele Grüße
    Kleeschen

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  • Eliana Friesen
    antwortet
    Hallo Kleeschen,

    Zitat von Kleeschen
    bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist, da in ihr zahlreiche Kinder genannt sind. Die Karteikarten haben keine Signaturen und werden automatisch herausgesucht.
    ...
    Ich habe mich ehrlich gesagt auch ein wenig gewundert. Ich kann natürlich nur von meinen Erlebnissen sprechen – aber bei mir haben die Schutzfristen der Kinder keinen Einfluss darauf, ob ich Akten erhalte oder nicht. Sowohl auf dem Schriftweg als auch bei den persönlichen Einsichtnahmen ging es nur um die Schutzfrist des Haushaltsvorstands. Ist diese abgelaufen, wurde mir die Akte vorgelegt. Wollte ich explizit Daten zu Kindern haben, d. h. deren Karteikarten, muss ich Schutzfristen beachten. Aber Akten, in denen Kinder nur erwähnt (also nicht unmittelbarer Antragssteller) sind, waren nie ein Problem.
    Ich wusste vorher gar nicht wer da noch aufgeführt ist und bin wegen meinem Uropa von 100 Jahren Schutzfrist ausgegangen. Die wäre dann aber noch nicht abgelaufen, wenn man von 1979 aus geht. Ich bin gespannt ob es noch Karteikarten gibt.
    In der E-Mail hatte ich geschrieben das ich alles was noch in den Akten vorhanden ist auch gerne als Kopie haben möchte, unabhängig von meinen Urgroßeltern. Vielleicht liegt es daran?

    Zitat von Kleeschen
    R 9361-IV/445201 ist übrigens nur ein Stammblatt und wird keine weiteren Informationen als die Akte liefern. Manchmal ist auf den Stammblättern ein Passfoto, das kann bei fehlenden Karteikarten interessant sein.
    Jetzt bin ich ein bisschen schlauer als vorher

    Zitat von Kleeschen
    Im eigentlichen Bestellformular trägst Du oben unter Aktenzeichen Dein Bundesarchiv-Aktenzeichen ein (BE 3 2023/...). Das Aktenzeichen ist inzwischen länger als das Feld zulässt, ich schreibe es deshalb immer darüber.
    Auf dem Merkzettel von Invenio steht nur die Archivsignatur drauf. Woher bekomme ich das Aktenzeichen?

    Zitat von Kleeschen
    Ich habe auf dem "Schriftweg" mit dem Ausfüllen der Formulare nicht viel zu tun gehabt, da das Referat die Angaben immer selbst herausgesucht und eingetragen hat. Ich würde es deshalb wie folgt empfehlen:
    ...
    Muss man das studiert haben?
    Dankeschön für die Anleitung. Dann puzzle ich das mal auseinander und schicke es ab.

    Zitat von Kleeschen
    Die Schutzfristen sind grundsätzlich für folgende Personen noch nicht abgelaufen:
    ...
    Du schreibst selbst einen weiteren Zettel, auf denen Du diese Personen nennst. Du musst angeben, ob bzw. wann die Personen verstorben sind (ungefähre Angaben reichen). Wenn sie vor über zehn Jahren verstorben sind, sind die Schutzfristen abgelaufen und die Person spielt in diesem Antrag keine Rolle mehr. Sollte jemand noch leben, brauchst Du eine schriftliche Genehmigung der Person. Ist leider so, das Bundesarchiv ist manchmal sehr bürokratisch.
    Davon leben soweit ich weiß leider nur noch zwei oder eine Schwester. Das sind schon Verwandte die ich persönlich kenne aber ich habe wenig Daten dazu. Ich denke aber wenn ich die noch übrig gebliebenen irgendwie fragen könnte, dann hätten sie nichts dagegen wenn ich mir die Akte einhole. Andererseits weiß ich nicht ob ich sie beunruhigen will. Relativ kompliziert das Ganze.

    Zitat von Balthasar70
    Hallo in die Runde,

    an Deiner Stelle würde ich wegen der Schutzfrist klar und deutlich Dein eigenes BERECHTIGTES Interesse dagegen stellen, z. B. Suche von Familienmitgliedern und Familienzusammenführung noch lebender Nachkommen. Es sind doch nähere Verwandte. Angaben zu Personen aus obiger Liste, für die Du absolut keine Todesdaten findest oder eine Zustimmung bekommst, sollen sie halt anonymisieren (schwärzen).
    Hallo Balthasar, dann werde ich das am Besten so aufschreiben. Das heißt dann lieber ausformulieren was genau gemacht werden soll. Ja, das sind mitunter meine Großtanten. Würde deshalb Sinn machen es als Familienzusammenführung einzutragen.

    Vom Lastenausgleichsarchiv habe ich aber auch noch keine Antwort bekommen. Das es auch mal Jahre dauern kann hatte ich aber nicht gedacht.

    Liebe Grüße
    Eliana

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  • Kleeschen
    antwortet
    Hallo Balthasar70,

    dies könnte daran liegen, dass das Lastenausgleichsarchiv maßlos überlastet ist. Sogar die Wartezeiten bei der sonst mit Anfragen überfluteten WASt haben sich nach der Überführung ins Bundesarchiv einigermaßen eingependelt. Das genaue Durchschauen einer Akte und das ggf. Schwärzen nimmt viel Zeit in Anspruch, da ja keine Fehler passieren dürfen. Ich vermute, dass dies deshalb nicht sofort angeboten wird.

    Ich habe Anfang 2018 (!) eine Anfrage nach Unterlagen aus einer Lastenausgleichsakte und aus einer Gemeindeseelenliste gestellt. Ende 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nun eine Recherche in den Beständen (d. h. die Eingabe des betreffenden Namens in deren Datenbank) veranlasst worden sei. Zwei Jahre später kam – auf meine Nachfrage hin – die Rückmeldung, dass entsprechende Unterlagen vorlägen und ich sagen solle, ob ich Kopien haben möchte. Das bestätigte ich natürlich sofort, danach bis heute Stille. Mein Vorgang wird unterm Tisch gelandet sein – ehrlich gesagt ist es mir aber auch zu blöd geworden und ich werde die Sache (im Rahmen dieser Anfrage) nicht mehr weiterverfolgen, da ich der Sachbearbeiterin jeden Buchstaben aus der Nase ziehen musste. Das war auch schon bei einer früheren Anfrage so.

    Da ich bereits dabei bin, über den Heimatort meiner Familie in der Ukraine zu schreiben und umfangreiche Daten zu allen Familien zu veröffentlichen, bin ich auf die Gemeindeseelenlisten angewiesen. Ich werde einen neuen Benutzungsantrag stellen und hoffen, einen anderen Sachbearbeiter zu erhalten. Ich habe viel Verständnis für Zustände bei Behörden, da ich selbst im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, aber im Fall von Bayreuth kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

    Viele Grüße
    Kleeschen

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  • Balthasar70
    antwortet
    Hallo,
    habe bisher nur eine Lastenausgleichsakte eingesehen, dort wurde auch wegen eines erwähnten Kindes, das noch in der Schutzfrist lag, deren Zustimmung angemahnt. Mir ist immer noch nicht klar, warum das Bundesarchiv nicht gleich auch als Alternative eine Schwärzung der betreffenden Textteile anbietet.
    Es gibt da wohl unter den Sachbearbeitern auch kein einheitliches Handeln.
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 29.06.2023, 21:39.

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  • Kleeschen
    antwortet
    Ich habe mich ehrlich gesagt auch ein wenig gewundert. Ich kann natürlich nur von meinen Erlebnissen sprechen – aber bei mir haben die Schutzfristen der Kinder keinen Einfluss darauf, ob ich Akten erhalte oder nicht. Sowohl auf dem Schriftweg als auch bei den persönlichen Einsichtnahmen ging es nur um die Schutzfrist des Haushaltsvorstands. Ist diese abgelaufen, wurde mir die Akte vorgelegt. Wollte ich explizit Daten zu Kindern haben, d. h. deren Karteikarten, muss ich Schutzfristen beachten. Aber Akten, in denen Kinder nur erwähnt (also nicht unmittelbarer Antragssteller) sind, waren nie ein Problem.

    In jedem Fall haben Kinder aber (intern) Einfluss auf die Schutzfrist. Ich weiß, dass Akten mit Kindern, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, bei der Entnahme aus dem Magazin einen rot bedruckten Zettel erhalten. Eigentlich steht auf diesem Zettel dann "bitte nicht fotografieren", mir wird dies aber immer trotzdem explizit gestattet. Wohl eben genau aufgrund der von Balthasar70 angesprochenen Abwägung des berechtigten Interesses werden die Akten dann aber immer (nach Prüfung des Referats) vorgelegt.

    Im Zweifelsfall würde ich einfach beim Sachbearbeiter nachfragen. Bei mir waren bisher immer alle nett und haben gerne weitergeholfen.

    Viele Grüße
    Kleeschen

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  • Balthasar70
    antwortet
    Hallo in die Runde,

    an Deiner Stelle würde ich wegen der Schutzfrist klar und deutlich Dein eigenes BERECHTIGTES Interesse dagegen stellen, z. B. Suche von Familienmitgliedern und Familienzusammenführung noch lebender Nachkommen. Es sind doch nähere Verwandte. Angaben zu Personen aus obiger Liste, für die Du absolut keine Todesdaten findest oder eine Zustimmung bekommst, sollen sie halt anonymisieren (schwärzen).
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 28.06.2023, 20:03.

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  • Kleeschen
    antwortet
    Hallo Eliana,

    bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist, da in ihr zahlreiche Kinder genannt sind. Die Karteikarten haben keine Signaturen und werden automatisch herausgesucht. R 9361-IV/445201 ist übrigens nur ein Stammblatt und wird keine weiteren Informationen als die Akte liefern. Manchmal ist auf den Stammblättern ein Passfoto, das kann bei fehlenden Karteikarten interessant sein.

    Ich habe auf dem "Schriftweg" mit dem Ausfüllen der Formulare nicht viel zu tun gehabt, da das Referat die Angaben immer selbst herausgesucht und eingetragen hat. Ich würde es deshalb wie folgt empfehlen:

    Beim "Antragsformular für Reproduktionen" kreuzt Du an, in welcher Form Du die Reproduktionen haben möchtest (Fotokopien, Scans auf USB-Stick oder CD/DVD). Unten Namen hinschreiben und danach unterschreiben. Die restlichen Felder lässt Du leer.

    Im eigentlichen Bestellformular trägst Du oben unter Aktenzeichen Dein Bundesarchiv-Aktenzeichen ein (BE 3 2023/...). Das Aktenzeichen ist inzwischen länger als das Feld zulässt, ich schreibe es deshalb immer darüber.
    Unter Auftraggeber gibst Du Deine Daten an, hier auch ankreuzen, ob du CD/DVD oder USB-Stick haben möchtest. RE (Rechnung) per E-Mail würde ich empfehlen, so kommt diese früher, Du kannst früher bezahlen und hast schneller die Unterlagen da. Unten Datum hinschreiben, unterschreiben und Deine Sachbearbeiterin freundlich bitten, die Signaturen selbst nachzutragen.

    Du erhältst ein Speichermedium (USB-Stick, CD/DVD) pro Auftrag, d. h. alle Akten werden auf einen Stick geladen. Ich würde Dir als Medium eine CD-ROM empfehlen, da diese günstiger als USB-Sticks sind. Solltest Du kein CD-Laufwerk haben, ist ein Stick natürlich schlauer. Als Dateiformat unbedingt JPEG auswählen, TIFFs sind sehr teuer und lohnen sich nur bei Einzelaufnahmen (z. B. bei Fotos).

    Beim Antrag auf Schutzfristverkürzung gibst Du als genehmigten Benutzungszweck den Benutzungszweck aus dem Benutzungsantrag an. Archivsignaturen lässt Du (wie oben beschrieben) leer.

    Die Schutzfristen sind grundsätzlich für folgende Personen noch nicht abgelaufen:
    Maria * 22.03.1924
    Agnes * 09.10.1925
    Else * 28.07.1927
    Katharina * 09.01.1929
    Helene * 01.10.1930
    Liese * 07.02.1936
    Lydia * 06.12.1937
    Frieda * 27.05.1941
    Irma * 24.08.1943

    Du schreibst selbst einen weiteren Zettel, auf denen Du diese Personen nennst. Du musst angeben, ob bzw. wann die Personen verstorben sind (ungefähre Angaben reichen). Wenn sie vor über zehn Jahren verstorben sind, sind die Schutzfristen abgelaufen und die Person spielt in diesem Antrag keine Rolle mehr. Sollte jemand noch leben, brauchst Du eine schriftliche Genehmigung der Person. Ist leider so, das Bundesarchiv ist manchmal sehr bürokratisch.

    Viele Grüße
    Kleeschen

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  • Eliana Friesen
    antwortet
    Hallo Kleeschen,

    ich würde Dir raten, auf eine Rückmeldung des Bundesarchivs zu warten. Niemand wird mehr haben, als die. Aber wie gesagt, manchmal kann der Inhalt der Akten sehr spannend sein, manchmal sehr enttäuschend.
    ...
    Es gibt drei Arten von Karteikarten: die E-Karten, die G-Karten und die R-Karten. Nicht alles wird überliefert sein, v. a. aufgrund des späten Datums der Einbürgerung. Die R-Karten (insofern vorhanden) müsstest Du explizit verlangen, sonst wird nicht nach Ihnen recherchiert.
    Ich habe inzwischen eine Antwort vom Bundesarchiv erhalten. Angefragt hatte ich nur explizit nach den beiden Akten. Bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist. Deswegen soll ich zwei Anträge zur Verkürzung der Frist bzw. Nutzung ausfüllen und zwei Reproduktionsaufträge. Ganz sicher bin ich mir nicht ob ich das richtig ausgefüllt habe. Wird dann die gesamte Akte freigegeben, wenn ich das Aktenzeichen eintrage? Müsste ich die Karteikarten auch mit eintragen? Bei Genehmigter Benutzungszweck, Die Nutzung für folgende Bestände bzw. Archivsignaturen bin ich mir nicht ganz sicher was da rein gehört. Auf der zweiten Seite gibt es ganz unten einen Punkt ob es um mehrere Personen geht. Das ist schwierig zu sagen, weil ich nicht weiß ob noch jemand in dieser Akte eingetragen ist. Soll ich einfach alle Namen aufzählen?

    Bei den Reproduktionsaufträgen bin ich sehr verwirrt. Wenn ich die gesamten Akten in digitaler Form haben möchte, kommt dann das Aktenzeichen bei Bestandssignatur / Archivnummer rein und dann an der Seite die Auswahl zwischen USB Stick / DVD oder unten in der Tabelle als Kopie? Wenn ich USB wähle, kommen die Gebühren pro Scan oben drauf bzw. wird pro Akte ein USB Stick erstellt?
    Habe leider keine Ausfüllhilfe dazu gefunden.

    Oje, die Repressionen der 1930er-Jahre sind ein schwieriges Thema. Akten hierzu gibt es, sie befinden sich in den ukrainischen Archiven. Teilweise öffentlich zugänglich bei den staatlichen Archiven, teilweise in den Archiven des Geheimdienstes. Aber aktuell ist da nicht viel zu machen, da die Archive nur im Notbetrieb arbeiten und der Geheimdienst seine Unterlagen ausgelagert haben soll.
    Ja, das ist grade bei der Lage schwierig. Die haben andere Probleme als Akten raus zu suchen. Ich dachte das man da über eine digitale Datenbank ran kommt aber kann man grade leider nichts machen.

    Liebe Grüße
    Eliana

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  • Kleeschen
    antwortet
    Zitat von Eliana Friesen
    Ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher. Im August könnte ich meinen Onkel nochmal fragen was er sonst noch an Unterlagen da hat. Von ihm habe ich die Abschrift der Einbürgerungsurkunde, das Stammblatt und das Familienbuch.
    Was stand ursprünglich auf den Karteikarten? Auf Beispielen sah das nach einer Personenkarte aus mit den wichtigsten Daten.
    Hallo Eliana,

    ich würde Dir raten, auf eine Rückmeldung des Bundesarchivs zu warten. Niemand wird mehr haben, als die. Aber wie gesagt, manchmal kann der Inhalt der Akten sehr spannend sein, manchmal sehr enttäuschend. Ich habe die letzten Tage in Berlin an vielen Akten gearbeitet und beides mehrfach erlebt.

    Es gibt drei Arten von Karteikarten: die E-Karten, die G-Karten und die R-Karten. Nicht alles wird überliefert sein, v. a. aufgrund des späten Datums der Einbürgerung. Die R-Karten (insofern vorhanden) müsstest Du explizit verlangen, sonst wird nicht nach Ihnen recherchiert.

    Zitat von Eliana Friesen
    Da mich das Thema aber grade generell nicht loslässt würde ich gerne in der Zwischenzeit an einer anderen Stelle ansetzen wollen. Das wäre aber viel schwerer, weil ich keine anderen Daten habe, außer die von meinem Opa und ich weiß das sein Vater wegen Repressionen erschossen wurde. Ich wüsste gerne ob es im nachhinein eine Rehabilitierung für meinen Uropa gab. Wo könnte ich allein etwas über ihn herausfinden? für die vielen Fragen.
    Oje, die Repressionen der 1930er-Jahre sind ein schwieriges Thema. Akten hierzu gibt es, sie befinden sich in den ukrainischen Archiven. Teilweise öffentlich zugänglich bei den staatlichen Archiven, teilweise in den Archiven des Geheimdienstes. Aber aktuell ist da nicht viel zu machen, da die Archive nur im Notbetrieb arbeiten und der Geheimdienst seine Unterlagen ausgelagert haben soll.

    Viele Grüße
    Kleeschen
    Zuletzt geändert von Kleeschen; 24.06.2023, 14:54.

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  • Eliana Friesen
    antwortet
    Hallo Kleeschen,

    Bei Verwandten, die in den späten 1980er-Jahren nach Deutschland kamen, habe ich schon gesehen, dass man Kopien einer ganzen Akte erhalten hat. Die Karteikarten waren aber noch nie dabei.
    Ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher. Im August könnte ich meinen Onkel nochmal fragen was er sonst noch an Unterlagen da hat. Von ihm habe ich die Abschrift der Einbürgerungsurkunde, das Stammblatt und das Familienbuch.
    Was stand ursprünglich auf den Karteikarten? Auf Beispielen sah das nach einer Personenkarte aus mit den wichtigsten Daten.

    Frag doch mal bei der Mennonitischen Forschungsstelle Weierhof nach.
    Das ist eine gute Idee dann melde ich mich dort auch mal und frage nach ob sie vielleicht Unterlagen da haben.

    Sieht wohl so aus als könnte ich in dem Fall aktuell nicht mehr viel tun, außer warten.

    Da mich das Thema aber grade generell nicht loslässt würde ich gerne in der Zwischenzeit an einer anderen Stelle ansetzen wollen. Das wäre aber viel schwerer, weil ich keine anderen Daten habe, außer die von meinem Opa und ich weiß das sein Vater wegen Repressionen erschossen wurde. Ich wüsste gerne ob es im nachhinein eine Rehabilitierung für meinen Uropa gab. Wo könnte ich allein etwas über ihn herausfinden? für die vielen Fragen.

    Liebe Grüße
    Eliana

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  • Kleeschen
    antwortet
    Zitat von Eliana Friesen
    Ich denke aber das wir nur die benötigten Dokumente bekommen hatten. Es wäre spannend was da noch so erhalten geblieben ist und habe deshalb beim Archiv in Lichterfelde und in Bayreuth eine Anfrage gestellt.
    Hallo Eliana,

    es wurde wohl verschieden gehandhabt. Bei meiner eigenen Familie (in den 1970er-Jahren nach Deutschland gekommen) wurde nur die "Abschrift der Einbürgerungsurkunde" vom BDC herausgegeben. Bei Verwandten, die in den späten 1980er-Jahren nach Deutschland kamen, habe ich schon gesehen, dass man Kopien einer ganzen Akte erhalten hat. Die Karteikarten waren aber noch nie dabei.

    Zitat von Eliana Friesen
    Sowas in der Art hatte ich zu den Angaben im Stammblatt gelesen. Mir ist noch nicht ganz klar welchen Vorteil es gehabt hätte sie als Mennoniten einzutragen? Diese Religionsgemeinschaft wurde ja sonst immer wieder verfolgt.
    Den Nationalsozialisten war ja absolut klar, dass es Mennonitenkolonien gab und offensichtlich war dies kein allzu großes Problem, denn sonst hätte man diese Orte ja nicht in den Warthegau umgesiedelt. Ich glaube aber, dass schon andere religiöse Gruppen mehr Schwierigkeiten hatten – deshalb hat man es nun mal nicht angesprochen.

    Zitat von Eliana Friesen
    Würde das auch in den Akten enthalten sein oder gibt es zu diesem Punkt noch andere Quellen, wie Kirchenbücher?
    Mit Mennoniten habe ich mich noch nie beschäftigt, kann also leider diesbezüglich nicht weiterhelfen. Kirchenbücher wird es (wenn überhaupt) nur noch sehr vereinzelt geben. Frag doch mal bei der Mennonitischen Forschungsstelle Weierhof nach. Ich hatte dorthin mal Kontakt, weil die Unterlagen in Kopie hatten, die nicht nur Mennoniten betrafen. Man war sehr nett und hat mir kompetent weitergeholfen.

    Liebe Grüße
    Kleeschen

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  • Eliana Friesen
    antwortet
    Hallo Kleeschen,

    Ausgehend von der EWZ-Nr. war die Erfassung Deiner Vorfahren etwa im November 1944.
    Ja, als Erfassung steht da 1944.
    Die Einbürgerungsurkunde ist vom 04.01.1945 aus Grätz / Wartheland.
    Soweit ich weiß mussten wir die Unterlagen 1996 als Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Quer über die Unterlagen ist "BDC this Copy has been made at Berlin Dokument Center" aufgedruckt.
    Ich denke aber das wir nur die benötigten Dokumente bekommen hatten. Es wäre spannend was da noch so erhalten geblieben ist und habe deshalb beim Archiv in Lichterfelde und in Bayreuth eine Anfrage gestellt.

    Das dient zur Identifizierung von Regionen, d. h. bestimmte Gebiete hatten bestimmte Nummern. Nach welchem Prinzip diese aber liefen, weiß ich auch nicht.
    Achso, okay Dankeschön.

    Ich würde kein hohes Gewicht auf diese Angaben legen. In dem Ort, den ich derzeit großflächig erforsche, gab es neben den "klassischen" evangelisch-lutherischen Personen auch Baptisten und Sieben-Tags-Adventisten, was kein Geheimnis war.
    Sowas in der Art hatte ich zu den Angaben im Stammblatt gelesen. Mir ist noch nicht ganz klar welchen Vorteil es gehabt hätte sie als Mennoniten einzutragen? Diese Religionsgemeinschaft wurde ja sonst immer wieder verfolgt.
    Würde das auch in den Akten enthalten sein oder gibt es zu diesem Punkt noch andere Quellen, wie Kirchenbücher?

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  • Kleeschen
    antwortet
    Zitat von Eliana Friesen
    Wäre möglich das dort noch mehr lagert als ich bereits hier habe. Was beinhaltet normalerweise so eine Akte?
    Hallo,

    der Inhalt der EWZ-Akten hängt davon ab, wann die "Schleusung" der Personen stattfand.

    Ausgehend von der EWZ-Nr. war die Erfassung Deiner Vorfahren etwa im November 1944. Hier waren die Akten schon ein wenig ausgedünnter. Karteikarten aus dieser Zeit habe ich bisher seltener angetroffen, evt. waren einige von ihnen Anfang 1945 noch nicht "archiviert" und sind deshalb im Zuge der Kriegsgeschehnisse verlorengegangen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, ich habe auch schon Karteikarten aus dieser Zeit gesehen.

    In den Akten befanden sich seinerzeit der Einbürgerungsantrag, die Abschrift der Einbürgerungsurkunde, das Stammblatt (doppelseitig), ggf. einbehaltene Dokumente (Lebenslauf, Volkstumsausweise, ...).

    Es ist in jedem Fall ratsam, sich die Akten zu besorgen. Diese befinden sich im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Die Bearbeitungszeiten dort sind (im Gegensatz zu Bayreuth) nicht allzu lang (etwa ein Monat).

    Zitat von Eliana Friesen
    So nebenbei, was bedeuten diese Zahlen in den Klammern?
    Das dient zur Identifizierung von Regionen, d. h. bestimmte Gebiete hatten bestimmte Nummern. Nach welchem Prinzip diese aber liefen, weiß ich auch nicht.

    Zitat von Eliana Friesen
    Als Glaubensbekenntnis ist bei der EWZ Men(nonit) eingetragen. Da gibt es Ungereimtheiten, weil meine Oma und ihre Geschwister waren Siebten-Tags-Adventisten. Falls ihre Eltern und alle anderen vorher Mennoniten waren, müsste es eine Erklärung geben, warum sie konvertiert sind. Wenn jemand dazu etwas gefunden hat, dann würde ich mich übers Teilen freuen.
    Ich würde kein hohes Gewicht auf diese Angaben legen. In dem Ort, den ich derzeit großflächig erforsche, gab es neben den "klassischen" evangelisch-lutherischen Personen auch Baptisten und Sieben-Tags-Adventisten, was kein Geheimnis war. Bei Personen, die bereits seit den frühen 1900er-Jahren Baptisten waren, wurde in den EWZ-Akten geschrieben, sie seien evangelisch-lutherisch. Auch die offenkundig als Adventisten lebenden Personen sind als evangelisch-lutherisch angegeben. Dies könnte möglicherweise damit zusammenhängen, dass "Sektanten" in NS-Deutschland ungern gesehen wurden.

    Viele Grüße
    Kleeschen

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  • Balthasar70
    antwortet
    Hallo Eliana,

    selbst habe ich noch keine Akten gesehen, aber hier steht im letzten Absatz, was Inhalt der Akten ist:
    Sie sind hier: Start » Projekte/Datenbanken » EWZ-Daten   Die Bestände der Einwandererzentralstelle im Bu


    und hier ist noch ein Beispiel in englisch (kannst ja die Browser-Übersetzung nutzen):

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