Hilfe wegen polnischem Antwortschreiben :)

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  • Bernman
    Neuer Benutzer
    • 25.04.2015
    • 4

    Hilfe wegen polnischem Antwortschreiben :)

    Hallo,

    ich konnte auch einen Verwandten der in heutigem Zabrze gelebt hat lokalisieren. Es handelt sich hier um den Vater meines Vaters. Dieser hatte leider nie wirklich kontakt zu ihm. Er kennt nur ein paar Daten und da der väterliche Stammbaum derzeit noch relativ klein ist, versuche ich diesen zu erweitern. Ich habe deshalb an die Adresse des Standesamtes hier im Thread einen Brief geschrieben und bekam heute eine Antwort:

    dotyczy: aktu stanu cywilnego. W odpowiedzi na pismo dotyczace wydania kserokopii aktu urodzenia, malzenstwa, zgonu urzad Stanu Cywilnego w Zabrzu informuje, ze art. 83 ust. 1 ustawy prawa o aktach stanu cywilnego stanowi: akty stanu cywilnego wydaje sie na wniosek sadu lub innego organu panstwowego, osoby, ktorej stan cywilny zostal w akcie stwierdzony, jej wstepnego, zstepnego. rodzenstwa, malzonka lub przedstawiciela ustawowego.

    zgodnie z ust. 2 w/w artykulu odpisy aktow moga byc rowniez wydane na wniosek innych osob niz wymienione w ust. 1, ktore wykaza w tym interes prawny, oraz na wniosek organizacji spolecznej jezeli jest to uzasadnione celami statutowymi takiej organizacji i gdy przemawia za tym interes spoleczny.

    Jednoczesnie informuje, ze dokument zostanie przeslany rowniez po przedstawieniu zobowiazania z sadu wzywajacego do uzupelnienia brakow formalnych.

    Da ich der polnischen Sprache nicht mächtig bin habe ich den Text durch den Google Translator geschickt. Mit folgendem Ergebnis:

    Sorge: der Akt der Familienstand. Als Antwort auf das Schreiben über die Ausgabe einer Kopie der Geburtsurkunde, Hochzeit, Tod das Büro der Kanzlei in Zabrze informiert die Kunst. 83 Abs. 1 des Gesetzes das Gesetz über die Zivilstand lautet: Zivilstand scheint auf Ersuchen des Gerichts oder einer anderen staatlichen Behörde, einer Person, deren Status in der Tat, seine Pre-Abkömmling nachgewiesen werden. Geschwister, Ehepartner oder gesetzliche Vertreter.

    in Übereinstimmung mit Absatz. 2 w / w Kopien der Akten zu diesem Artikel können auch auf Antrag eines anderen Menschen als den in Absatz erwähnt ausgegeben. 1, die ein berechtigtes Interesse daran zeigte, und auf Antrag der sozialen Organisation, wenn sie von den gesetzlichen Ziele der Organisation und, wenn es im Interesse der sozialen ist gerechtfertigt.

    Gleichzeitig informiert, dass das Dokument, das wir auch die Darstellung der Schulden des ersuchenden Gerichts zur Behebung der Mängel formalen senden.

    Ich verstehe das so, dass ich mein Interesse nachweisen muss. Reicht da eine Kopie meines Personalausweises? Ich habe logischerweise den selben Nachnamen. Müsste doch als Legitimation ausreichen oder hat da wer Erfahrung?

    Weiter verstehe ich den Absatz mit den Kosten nicht. Kann mir da jemand helfen?

    Wäre für eine Hilfe dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernd Willner
  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2468

    #2
    Hallo
    In Beantwortung ihres Schreibens über die Ausgabe einer Kopie einer Urkunde der Geburt , Hochzeit oder Tod informiert das Standesamt in Zabrze laut Artikel 83 über die rechtliche Satzung der Ausgabe der Zivilstandsakten auf Antrag der Gerichte oder eines anderen staatlichen Organs , oder an die Person die welche in dieser Urkunde genannt ist und an deren Nachkommen ,, an deren Vorfahren an Mitglieder der Familie , an den Ehegatten oder an einen gesetzlichen Vertreter der Person
    Außerdem können noch Kopien abgegeben werden an Personen mit einem rechtlichen Interesse oder auf Antrag einer Organisation wenn es mit dem Statut der Organisation im Einklang steht und ein öffentliches Interesse besteht
    Am besten ist es mit einer Geburtsurkunde die Abstammung nachzuweisen
    Gruß Robert

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    • henry
      Erfahrener Benutzer
      • 18.05.2014
      • 2162

      #3
      hallo Berndt,

      USC Zabrze - Polen
      kann Anrufen und Auskunft holen, es ist für mich kein Problem.
      Mit USC Zabrze habe ich sehr -Gute Beziehungen-
      Bitte um vollständige Daten.




      Gruss henry

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      • Bernman
        Neuer Benutzer
        • 25.04.2015
        • 4

        #4
        Hallo zula und henry,

        danke für eure Antworten. Was für Daten brauchst du denn genau henry? Dann gebe ich Sie dir gerne.

        MfG

        Berni

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        • henry
          Erfahrener Benutzer
          • 18.05.2014
          • 2162

          #5
          hallo Berni,

          bitte aus den Schreiben USC Zabrze
          Das Aktenzeichen - Nasz znak -
          /steht Oben/
          Zuletzt geändert von henry; 26.04.2015, 08:13.




          Gruss henry

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          • Bernman
            Neuer Benutzer
            • 25.04.2015
            • 4

            #6
            Hi henry,

            also du meinst wohl USC.5362.1.1850.2015.

            Brauchst du sonst noch Personenangaben?

            LG

            Berni

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            • henry
              Erfahrener Benutzer
              • 18.05.2014
              • 2162

              #7
              hallo Berni,
              Danke.
              Personenangaben - nein.

              Bis nächste Woche...




              Gruss henry

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              • henry
                Erfahrener Benutzer
                • 18.05.2014
                • 2162

                #8
                hallo Berni,
                Telefonat mit USC Zabrze -


                In deinen Schreiben fehlt ein Satz - wegen Verwandtschaft
                ...Generell gilt, dass man Standesämter in Polen mit einem Nachweis der direkten Abstammung auf Polnisch per Post anschreiben muss , da man ansonsten zumeist keine Antwort erhält.




                wie sollen wir weiter vorgehen?
                Zuletzt geändert von henry; 28.04.2015, 14:57.




                Gruss henry

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                • Bernman
                  Neuer Benutzer
                  • 25.04.2015
                  • 4

                  #9
                  Moin,

                  danke erst mal. Naja da ich die Auskunft unbedingt will was muss ich tun? Einen Nachweis auf polnisch habe ich nicht. Nur die Geburtsurkunde von mir. Aber da steht ja nur mein Vater drinne, aber nicht mein Opa. Also müsste mein Vater dort anfragen? Verstehe ich das richtig? Da du dich gut auskennst...was muss ich tun

                  LG

                  Berni

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