Hallo zusammen,
weiß jemand, was
ex interdicto quorum bonorum
und
nour motus
bedeuten? Der gesamte Text ist auf Deutsch geschrieben, mit einigen wenigen lateinischen Einsprengseln. Es geht im Grunde um eine Erbauseinandersetzung. Ein Onkel, dessen Sohn, der Neffe und die Schwestern des Neffen sind sich uneins, wenn ich das bisher richtig verstehe, über den Besitz eines ererbten Gutes. Oder es ist unklar, wie die früher untereinander getroffene Vereinbarung gelautet hat. Etwa diese Richtung.
Dies ist der Satz im Zusammenhang, soweit ich ihn bisher lesen kann. Er hat noch kleine Lücken:
"...weil gleich wol vermelte Schwestern von Göldel, nach dem also ad implirten Vergleich wieder wohlgetr. ihr Bruder Herr Caspar Diedrich von Göldel nour motus gemacht und demselben ex interdicto quorum bonorum, erst vor dem Gerichte zu Hagen, und hier nechst in appellaturio zu Lüdenscheid Convennyrst? in uneinigungen sich damit in das Guth zu Schonefeldt ein [Wort fehlt] zu lassen, und das selbe pro quotis filiaby zu besitzen und zu genießen. ..."
Die "vermelten" Schwestern sind vermählte Schwestern.
weiß jemand, was
ex interdicto quorum bonorum
und
nour motus
bedeuten? Der gesamte Text ist auf Deutsch geschrieben, mit einigen wenigen lateinischen Einsprengseln. Es geht im Grunde um eine Erbauseinandersetzung. Ein Onkel, dessen Sohn, der Neffe und die Schwestern des Neffen sind sich uneins, wenn ich das bisher richtig verstehe, über den Besitz eines ererbten Gutes. Oder es ist unklar, wie die früher untereinander getroffene Vereinbarung gelautet hat. Etwa diese Richtung.
Dies ist der Satz im Zusammenhang, soweit ich ihn bisher lesen kann. Er hat noch kleine Lücken:
"...weil gleich wol vermelte Schwestern von Göldel, nach dem also ad implirten Vergleich wieder wohlgetr. ihr Bruder Herr Caspar Diedrich von Göldel nour motus gemacht und demselben ex interdicto quorum bonorum, erst vor dem Gerichte zu Hagen, und hier nechst in appellaturio zu Lüdenscheid Convennyrst? in uneinigungen sich damit in das Guth zu Schonefeldt ein [Wort fehlt] zu lassen, und das selbe pro quotis filiaby zu besitzen und zu genießen. ..."
Die "vermelten" Schwestern sind vermählte Schwestern.
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