Hochzeit illegitimus

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  • BOR
    Erfahrener Benutzer
    • 24.06.2016
    • 2042

    [gelöst] Hochzeit illegitimus

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1808
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Linz am Rhein
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo und guten Morgen,
    mir fehlen hier zwei Dinge:
    Zeile 2/3 - et attera Rheniparte oriumdus
    Zeile 6/7 - Sponsus titulo famulalus parochianus hujas erat
    Viele Grüße
    Torsten
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Torsten

    Ständige Suche:
    Büntig (Trebnitz?), Göldner (auch da?)
    Pfeiffer (Juliusburg, Kreis Öls), Hübner (auch da?)
    Lerke (Nowosolna)

    Meine Listen auf ArGeWe, (Forschung Torsten Bornheim) schaut vorbei .
  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 8922

    #2
    Guten Morgen!

    Ich versuche mich mal als Erster:

    ad 1) ex altera Rheni parte oriundus - von der anderen Rheinseite stammend

    ad 2) Der Bräutigam war dem Titel nach ein hiesiger Pfarrdiener.
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    ______


    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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    • Wallone
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2011
      • 2437

      #3
      Hallo,

      ad 2: famulalus >> famulatus

      Ich verstehe das eher als " ehrenhaftes Mitglied der Pfarrgmeinde".

      Aber ohne Gewähr. Mal sehen was Meister Chris dazu sagt.
      Viele Grüße.

      Armand

      Kommentar

      • BOR
        Erfahrener Benutzer
        • 24.06.2016
        • 2042

        #4
        Hallo Astrodoc,
        na das passt doch alles prima,
        dann kommen "nur noch" drei Niederweiler
        in Eifel, Mosel und Hundsrück in Betracht.
        Vielen Dank
        Viele Grüße
        Torsten

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        • Astrodoc
          Erfahrener Benutzer
          • 19.09.2010
          • 8922

          #5
          Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
          ad 2: famulalus >> famulatus
          Uups! Ich hatte "famulus" gelesen
          Die Grammatik in dem Satz ist mir aber nicht klar. Was ist Adjektiv, was ist Nomen?

          Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
          Mal sehen was Meister Chris dazu sagt.
          Schöne Grüße!
          Astrodoc
          ______


          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15245

            #6
            Hallo,

            famulatus = "Sclav seyn"
            Also war er Diener, bzw. Knecht

            Quelle: https://books.google.de/books?id=Cux...page&q&f=false
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 08.07.2020, 16:48.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15245

              #7
              Korrektur:
              famulatus = das Dienen, die Knechtschaft

              in famulatu esse = "Sclav seyn"
              Viele Grüße

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              • BOR
                Erfahrener Benutzer
                • 24.06.2016
                • 2042

                #8
                Also doch eher Pfarrdiener?
                Viele Grüße
                Torsten

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                • Wallone
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2011
                  • 2437

                  #9
                  Hallo,

                  Ich glaube ich habe jetzt verstanden, mit Hilfe einess französischen Eintrags :

                  ratione
                  famulatus parochianus noster

                  erklärt durch

                  « pour raison de domesticité » : le marié est considéré comme étant de la paroisse car il y est domestique depuis un temps suffisant.

                  Also hätte er « ratione famulatus » schreiben können. Das ist dasselbe wie « titulo ». Das heisst "aus dem Grund daß ..."

                  Er war ja Knecht aber nicht unbedingt der Kirche und wurde als Mitglied der Pfarrgemeinde betrachtet weil er dort als Knecht seit längerer Zeit gearbeitet hatte.
                  Zuletzt geändert von Wallone; 09.07.2020, 15:24.
                  Viele Grüße.

                  Armand

                  Kommentar

                  • Astrodoc
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.09.2010
                    • 8922

                    #10
                    Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe das eher als " ehrenhaftes Mitglied der Pfarrgmeinde".
                    Also kurz gesagt: "Pfarreimitglied ehrenhalber", sozusagen per Gewohnheitsrecht.
                    Schöne Grüße!
                    Astrodoc
                    ______


                    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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                    • Wallone
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.01.2011
                      • 2437

                      #11
                      Nicht "ehrenhafter": das war ein Fehler meinerseits.

                      Der Bräutigam war als Pfarreimitglied wegen seiner Stelle als Knecht (angesehen).
                      Zuletzt geändert von Wallone; 10.07.2020, 00:14.
                      Viele Grüße.

                      Armand

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