Pachtvertrag 1758

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  • Maratoni
    Benutzer
    • 06.04.2007
    • 63

    [gelöst] Pachtvertrag 1758

    Hallo zusammen,

    beiße mir gerade an einem Wort in folgender Passage die Zähne aus. Wer kann vielleicht weiter helfen?

    Pachtvertrag.jpg

    Ich lese:

    "Erstlich sollen gemelte bestände
    die ihnen übergebene Sp.......
    güther in guten bau und besserung
    auch in ihre geforch mahl und
    Steinigung auf ihre Kosten"


    Für eine Info wäre ich Euch dankbar.

    Viele Grüße
    maratoni
    Zuletzt geändert von Maratoni; 01.10.2024, 17:09.
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1440

    #2
    Hallo,
    Z. 2:
    Specificirte
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • Maratoni
      Benutzer
      • 06.04.2007
      • 63

      #3
      Danke für die Hilfe

      Gruß Maratoni

      Kommentar

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