Hallo zusammen,
ich hab noch ein Dokument über mein Hofheim ausgebuddelt.Es scheint eine Art Ortsbeschreibung zu sein (um 1500):
link:
Hier mein kläglicher Versuch:
Seite 1:
Diese hern? ? obrige herrliche
ge?Amt ? ? ? Zeith
? gnädigen Herrn von Königstein et
vonseiner gnaden pfandschaft hofheimb war.
Nemblich ist sein gnaden bey uns ein gerichts herr hat zu
gebie? zu unb? zu setzen und zu entsetzen
von gerichts ? ? ? ohne Maniz ? getrag.
? wir in dast geringst zu hofheimb dasebst amb
? ? ? ? ohngef? gütter zu
handlen.
? hat ? gnädigen herr obge`jetzo von ?
schaft ? zu ?undt zu bußen inbürgerlichen ?
????
gnädiger herr obge? undtseiner gnaden erben ?
zu Königstein jedes ? einen laib genandt büttell
aber h? laib gibt undt zu geben schuldig ist,
daß haben unser ? ? allwegen undt ?
? ? ? herbracht geübt ? im brauch
gehalten
Seite 2:
? hat obgem? unser gnädiger herr von königstein ?
? unndt ? zu fischen undzu jagen
von gem? pfandschaft ? alspfands herrundt
niemand ? dan wir her? auß gepfüden wirdt
? hatseine gnaden bey uns atzung undt dienst zu seiner
zuseiner gnaden Notfürst. Von Pfandschaft ? egen
zu ?
ich hab noch ein Dokument über mein Hofheim ausgebuddelt.Es scheint eine Art Ortsbeschreibung zu sein (um 1500):
link:
Hier mein kläglicher Versuch:
Seite 1:
Diese hern? ? obrige herrliche
ge?Amt ? ? ? Zeith
? gnädigen Herrn von Königstein et
vonseiner gnaden pfandschaft hofheimb war.
Nemblich ist sein gnaden bey uns ein gerichts herr hat zu
gebie? zu unb? zu setzen und zu entsetzen
von gerichts ? ? ? ohne Maniz ? getrag.
? wir in dast geringst zu hofheimb dasebst amb
? ? ? ? ohngef? gütter zu
handlen.
? hat ? gnädigen herr obge`jetzo von ?
schaft ? zu ?undt zu bußen inbürgerlichen ?
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gnädiger herr obge? undtseiner gnaden erben ?
zu Königstein jedes ? einen laib genandt büttell
aber h? laib gibt undt zu geben schuldig ist,
daß haben unser ? ? allwegen undt ?
? ? ? herbracht geübt ? im brauch
gehalten
Seite 2:
? hat obgem? unser gnädiger herr von königstein ?
? unndt ? zu fischen undzu jagen
von gem? pfandschaft ? alspfands herrundt
niemand ? dan wir her? auß gepfüden wirdt
? hatseine gnaden bey uns atzung undt dienst zu seiner
zuseiner gnaden Notfürst. Von Pfandschaft ? egen
zu ?


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