Hallo Leute,
momentan versuche ich intensiv, einen Johann Naumann, der 1672 als kaiserlicher Notar beurkundet wurde, mit seinem mutmaßlichen Sohn in Verbindung zu bringen. Den Notar selbst konnte ich bislang nur über diese Urkunde nachweisen – das Original und ein Transkript hänge ich unten an.
Das Problem ist die Lücke in den Kirchenbüchern von Mittelhausen bei Allstedt zwischen 1646 und 1688. Dadurch kann ich den mutmaßlichen Sohn, Johann Gottfried Naumann, der laut Bürgerbuch Merseburg definitiv aus Mittelhausen stammt und um 1670 geboren sein dürfte, nicht direkt mit dem vermuteten Vater Johann Naumann verbinden.
Der entsprechende Bürgerbucheintrag ist anhängig.
Ich vermute, dass der Vater um 1680 an der Pest verstorben ist. Wäre er Schuldiener oder Pastor, ließe sich vielleicht über die Visitationsprotokolle noch etwas zu seinen Kindern oder sogar zu seinem eigenen Vater (mutmaßlich ebenfalls Geistlicher) finden.
Da der mutmaßliche Vater also als kaiserlicher Notar tätig war, frage ich mich, welche Quellen außer den Kirchenbüchern in Frage kommen könnten, in denen ein Notar oder dessen Familie (namentlich) erwähnt wird. Gab es für Notare eigene Amts- oder Prüfungsakten, oder etwas Vergleichbares zu den Visitationsprotokollen bei Geistlichen?
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Oder weiß jemand, wo man im sächsisch-thüringischen Raum nach Unterlagen zu kaiserlichen Notaren aus dieser Zeit suchen könnte?
(Die erwähnte Urkunde samt Transkript findet ihr unten im Anhang.)
Vielen, lieben Dank für eure Ideen!
Beste Grüße
Seb
Transkript:
"In Jesus Nahmen Amen!
Ich Volkmar Happe von Greußen Ictus Sacri Lateranensis Palaty Aura Caesareae et Imperialis Consistory Comes, Fürstl. Sächß. Hof-Justitien- und Consitorial-Rath zu Weimar kraft dieses gegen iedermanniglich uhrkunde und bekenne demnach der Allerdurchlauchtigste Grosmächtigste und Unüberwindichste Fürst und Herr Herr Leopold, Erwehlter Römischer Keyser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungern, Boheim, Dalmatien Croatien und Sclavonien König, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund zu Braband zu Steyer zu Cärndten, zu Crain, zu Tüsselburg, zu Würtenberg, Ober und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Markgraf des Heyl. Röm. Reichs zu Burgen, zu Mähren, in Ober- und Nieder Lausniz, Gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Tyrol, zu Pfirt, zu Kyburg und zu Görz, Landgraf in Elsas, Herr auf der Windischen Mark, zu Portenau und Salins, Mein allergnädigster Keyser und Herr, aus besondernerheblichen Uhrsachen und Gnaden, mit reifen Raht und eigener Bewegnis aus Römischer Keyserl. Macht und Gewalt, mich in die Ehre und Würde der Keyserl. Pfalzhofgrafen gesezzet, und mir unter anderen statlichen Privilegien, auch diese besondere Freyheit allergnädigst mitgetheilet, daß ich ehrliche und dazu qualificierte Leute zu Notarien, offenen Schreibern und Richtern creiren und machen möge, wie das Keyserl. Diploma, so sich anführt: Wir Leopold und sichendet, der geben ist in unserm und des Heyl. Reichs Stadt Regenpurg den 21. Tag des Monats Martii, nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers gnadenreichen Geburt, in Sechzehnhundertvier und Sechzigsten, Unserer Reiche des Römischen im Sechsten, des Hungarischen im Neunden, und des Boheimischen im Achten Jahre mit mehrerm besaget, Und ich darauf angesehen und wohlbetrachtet die ehrbarn guten Sitten, Gelehrsamkeit, Tugendt und Geschicklichkeit, damit der WohlEhrenveste, Vorachtbahre und Wohlgelahrte Herr Johann Neumann Juris Practicus zu Mittelhaußen, berühmt und deswegen, weil er sonderlich von ehrlichen Eltern geboren, seine gute Wissenschaft in Rechten bishero genugsahm spühren laßen, und sich in seinen Verrichtungen treu und fleißig erwiesen, satsam qualificirt zu dergleichen Offizio erachtet worden, Als habe ich sein fleißiges Bitten nach beschehener exploration und abgelegten Notariat Eyde, obgedachten Herrn Johann Neumann zu einem Notario Publico Caesareo, offenen Schreiber und Judiceordinario creiret, und durch Überreichung eines güldenen Ringes, Feder, Dinten, und Pappiers, darzu solenniter investiret, auch Ihm ein gewißes Symbolum und Signet, wie solches in der Mitten gemahlet, ahsigniret. Gebe demnach im Nahmen allerhöchst erwehlter Keyserl. Maytt. Ihm Herrn Neumann zu solchem offenen Notariat, Tabellionat und Richterlichem Ambte, Vollmacht und Gewalt, in der allerbesten und beständigsten Ahrt und Weiße, wie es immer geschehen soll, kan oder mag, samt allen und iedwedern daßelben gebührenden Privilegien, Freyheiten, Ehren, Vortheilen, Rechten und Gerechtigkeiten, daß er durch das ganze Heyl. Römische, auch Ungarn- und Böhemische Reiche, sowohl das Erzherzogthum Österreich, und sonst aller Orthen, alle und iede Actus Notariatus publici in conficiendis Testamentis et Codicillis, examinatione Testium, Contractibus und allem anderen Handlungen exerciren solle und möge ohne männigliches Einreden, und Hinternüs, Alles bei Vermeidung Römischer Keyserl. Maytt. und des Heyl. Römischen Reichs schwerer Ungnade und Strafe, so in obangezogener meiner Keyserl. Begnadigung begriffen, nehmlich Funfzig Mark löthiges Goldes, die ein ieder, so oft er vorwentlich hierwieder thut oder ermeldten Neumann an Übung seines Notariat Ambts
einigerley Weiße hindern wird, hatt Ihrer Keyserl. Maytt. in dero ReichsHofkammer, und den anderen selben Theil mir dem Pfalzhofgrafen, meinem Erben und Nachkommen unnachläßich zu bezahlen verfallen seyn soll. Deßen zu wahrer Urkundt, habe ich diesen Notariat-Brief mit Unterzeichnung meines Nahmens und angehängten größern Palatinat Siegel wißentlich bekräftiget. Geschehen zu Allstedt am 5ten Juny nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers gnadenreicher Geburt, im Sechzehnhundert, Zwey und Siebenzigsten Jahre, in Beyseyn der Hochedelgebohrenen, Gestrengen und Vesten, auch WohlEhrwürdigen WohlEhrenvesten, Großachtbaren und Wohlgelahrten auch Wohlweisen Herrn Barthol Ottens von der Dekken, Rittmeisters, von Mittelhausen, Herrn M. Samuel Ursini, Fürstl. Sächß. wohlverordneten Superintendentens zu Allstedt, Herrn Friedrich Wilhelms von Nicladt, Lieutenants uf Allstedt, Herrn Friedrichs von Wahl uf Allstedt, Herrn Johann Reichards, Fürstl. Sächß. Ambtmanns, und Herrn Nikolaus Schöniks, Fürstl. Sächß. Amb(t)schreibers, wie auch Herrn Bürgermeister, Ambtschultesten, Rahtskämmerer und ganzen Rahts zu Allstedt.
(gez.) Volkmar Happ mpr."
					momentan versuche ich intensiv, einen Johann Naumann, der 1672 als kaiserlicher Notar beurkundet wurde, mit seinem mutmaßlichen Sohn in Verbindung zu bringen. Den Notar selbst konnte ich bislang nur über diese Urkunde nachweisen – das Original und ein Transkript hänge ich unten an.
Das Problem ist die Lücke in den Kirchenbüchern von Mittelhausen bei Allstedt zwischen 1646 und 1688. Dadurch kann ich den mutmaßlichen Sohn, Johann Gottfried Naumann, der laut Bürgerbuch Merseburg definitiv aus Mittelhausen stammt und um 1670 geboren sein dürfte, nicht direkt mit dem vermuteten Vater Johann Naumann verbinden.
Der entsprechende Bürgerbucheintrag ist anhängig.
Ich vermute, dass der Vater um 1680 an der Pest verstorben ist. Wäre er Schuldiener oder Pastor, ließe sich vielleicht über die Visitationsprotokolle noch etwas zu seinen Kindern oder sogar zu seinem eigenen Vater (mutmaßlich ebenfalls Geistlicher) finden.
Da der mutmaßliche Vater also als kaiserlicher Notar tätig war, frage ich mich, welche Quellen außer den Kirchenbüchern in Frage kommen könnten, in denen ein Notar oder dessen Familie (namentlich) erwähnt wird. Gab es für Notare eigene Amts- oder Prüfungsakten, oder etwas Vergleichbares zu den Visitationsprotokollen bei Geistlichen?
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Oder weiß jemand, wo man im sächsisch-thüringischen Raum nach Unterlagen zu kaiserlichen Notaren aus dieser Zeit suchen könnte?
(Die erwähnte Urkunde samt Transkript findet ihr unten im Anhang.)
Vielen, lieben Dank für eure Ideen!
Beste Grüße
Seb
Transkript:
"In Jesus Nahmen Amen!
Ich Volkmar Happe von Greußen Ictus Sacri Lateranensis Palaty Aura Caesareae et Imperialis Consistory Comes, Fürstl. Sächß. Hof-Justitien- und Consitorial-Rath zu Weimar kraft dieses gegen iedermanniglich uhrkunde und bekenne demnach der Allerdurchlauchtigste Grosmächtigste und Unüberwindichste Fürst und Herr Herr Leopold, Erwehlter Römischer Keyser zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungern, Boheim, Dalmatien Croatien und Sclavonien König, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund zu Braband zu Steyer zu Cärndten, zu Crain, zu Tüsselburg, zu Würtenberg, Ober und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Markgraf des Heyl. Röm. Reichs zu Burgen, zu Mähren, in Ober- und Nieder Lausniz, Gefürsteter Graf zu Habsburg, zu Tyrol, zu Pfirt, zu Kyburg und zu Görz, Landgraf in Elsas, Herr auf der Windischen Mark, zu Portenau und Salins, Mein allergnädigster Keyser und Herr, aus besondernerheblichen Uhrsachen und Gnaden, mit reifen Raht und eigener Bewegnis aus Römischer Keyserl. Macht und Gewalt, mich in die Ehre und Würde der Keyserl. Pfalzhofgrafen gesezzet, und mir unter anderen statlichen Privilegien, auch diese besondere Freyheit allergnädigst mitgetheilet, daß ich ehrliche und dazu qualificierte Leute zu Notarien, offenen Schreibern und Richtern creiren und machen möge, wie das Keyserl. Diploma, so sich anführt: Wir Leopold und sichendet, der geben ist in unserm und des Heyl. Reichs Stadt Regenpurg den 21. Tag des Monats Martii, nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers gnadenreichen Geburt, in Sechzehnhundertvier und Sechzigsten, Unserer Reiche des Römischen im Sechsten, des Hungarischen im Neunden, und des Boheimischen im Achten Jahre mit mehrerm besaget, Und ich darauf angesehen und wohlbetrachtet die ehrbarn guten Sitten, Gelehrsamkeit, Tugendt und Geschicklichkeit, damit der WohlEhrenveste, Vorachtbahre und Wohlgelahrte Herr Johann Neumann Juris Practicus zu Mittelhaußen, berühmt und deswegen, weil er sonderlich von ehrlichen Eltern geboren, seine gute Wissenschaft in Rechten bishero genugsahm spühren laßen, und sich in seinen Verrichtungen treu und fleißig erwiesen, satsam qualificirt zu dergleichen Offizio erachtet worden, Als habe ich sein fleißiges Bitten nach beschehener exploration und abgelegten Notariat Eyde, obgedachten Herrn Johann Neumann zu einem Notario Publico Caesareo, offenen Schreiber und Judiceordinario creiret, und durch Überreichung eines güldenen Ringes, Feder, Dinten, und Pappiers, darzu solenniter investiret, auch Ihm ein gewißes Symbolum und Signet, wie solches in der Mitten gemahlet, ahsigniret. Gebe demnach im Nahmen allerhöchst erwehlter Keyserl. Maytt. Ihm Herrn Neumann zu solchem offenen Notariat, Tabellionat und Richterlichem Ambte, Vollmacht und Gewalt, in der allerbesten und beständigsten Ahrt und Weiße, wie es immer geschehen soll, kan oder mag, samt allen und iedwedern daßelben gebührenden Privilegien, Freyheiten, Ehren, Vortheilen, Rechten und Gerechtigkeiten, daß er durch das ganze Heyl. Römische, auch Ungarn- und Böhemische Reiche, sowohl das Erzherzogthum Österreich, und sonst aller Orthen, alle und iede Actus Notariatus publici in conficiendis Testamentis et Codicillis, examinatione Testium, Contractibus und allem anderen Handlungen exerciren solle und möge ohne männigliches Einreden, und Hinternüs, Alles bei Vermeidung Römischer Keyserl. Maytt. und des Heyl. Römischen Reichs schwerer Ungnade und Strafe, so in obangezogener meiner Keyserl. Begnadigung begriffen, nehmlich Funfzig Mark löthiges Goldes, die ein ieder, so oft er vorwentlich hierwieder thut oder ermeldten Neumann an Übung seines Notariat Ambts
einigerley Weiße hindern wird, hatt Ihrer Keyserl. Maytt. in dero ReichsHofkammer, und den anderen selben Theil mir dem Pfalzhofgrafen, meinem Erben und Nachkommen unnachläßich zu bezahlen verfallen seyn soll. Deßen zu wahrer Urkundt, habe ich diesen Notariat-Brief mit Unterzeichnung meines Nahmens und angehängten größern Palatinat Siegel wißentlich bekräftiget. Geschehen zu Allstedt am 5ten Juny nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers gnadenreicher Geburt, im Sechzehnhundert, Zwey und Siebenzigsten Jahre, in Beyseyn der Hochedelgebohrenen, Gestrengen und Vesten, auch WohlEhrwürdigen WohlEhrenvesten, Großachtbaren und Wohlgelahrten auch Wohlweisen Herrn Barthol Ottens von der Dekken, Rittmeisters, von Mittelhausen, Herrn M. Samuel Ursini, Fürstl. Sächß. wohlverordneten Superintendentens zu Allstedt, Herrn Friedrich Wilhelms von Nicladt, Lieutenants uf Allstedt, Herrn Friedrichs von Wahl uf Allstedt, Herrn Johann Reichards, Fürstl. Sächß. Ambtmanns, und Herrn Nikolaus Schöniks, Fürstl. Sächß. Amb(t)schreibers, wie auch Herrn Bürgermeister, Ambtschultesten, Rahtskämmerer und ganzen Rahts zu Allstedt.
(gez.) Volkmar Happ mpr."
