Fundstück zur "richtigen Führung von Kirchenbüchern", 1816

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  • AlAvo
    • 14.03.2008
    • 6176

    Fundstück zur "richtigen Führung von Kirchenbüchern", 1816

    Hallo zusammen,

    ob nachfolgendes Fundstück zur "richtigen Führung von Kirchenbüchern" nachhaltig gewirkt hat, wird jeder leidgeprüfte Ahnenforscher für sich selber beantworten können.

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, Nr. 43., 18ten Oktober 1816.

    Da auf richtige[r] und genaue[r] Führung der Kirchenbücher die Sicherheit so vieler Privatrechte beruht, so ist von Seiten der Prediger so wie der Küster, welche in einigen Orten, wie z. B. in Berlin unter der Aufsicht der Prediger die Kirchenbücher führen, die größte Aufmerksamkeit und Vorsicht nöthig, damit nicht falsche Angaben eingetragen werden. Besonders kann in einer großen Stadt oft der Fall eintreten, daß ein Geistlicher eine Taufe verrichten muß wo ihm aber weder die Eltern des Kindes noch die Taufzeugen, oder eine Trauung, wo ihm die Brautleute gar nicht persönlich bekannt sind. In solchen Fällen ist es dann leicht möglich, daß ihm Namen und Umstände vorgelegt werden, die gar nicht mit den wirklichen Personen übereinstimmen, und wodurch die offenbarsten Irrungen entstehen können. Um diesem vorzubeugen, muß sich jeder eine Taufe verrichtende Pfarrer, wenn das gesamte bei der Taufe erscheinende Personal ihm unbekannt sein möge, über die Identität der Personen in Gewißheit setzen, so wie dies auch bei allen Trauungen geschehen muß. Zu dieser Vergewisserung bedarf es aber keiner weiteren Förmlichkeit, sondern es genügt, wenn irgend Jemand, der dem Geistlichen als zuverlässig und sonst persönlich bekannt ist, herbeigerufen wird, der wenigstens Eine von den erschienenen Personen kennt, welche dann wider die Eltern oder Brautleute für das, wofür sie sich ausgeben, rekognosziren kann. Diese Maaßregel wird in den meisten Fällen um so weniger Schwierigkeit mit sich führen, da die Kirchenbedienten in der Regel mit einem oder dem anderen der bei der Taufe oder Trauung Anwesenden bekannt zu sein pflegen.
    Nach diesen Bestimmungen haben sich die Geistlichen überall und ganz besonders in den großen Städten mit aller Sorgfalt zu richten.
    Berlin, den 12ten September 1816.


    Viele Grüße
    AlAvo
    War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

    Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

    Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


  • Garfield
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2006
    • 2166

    #2
    Das klingt so, als ob dieses "der Persönlichkeit nach bekannt" doch wörtlich zu nehmen ist, zumindest bevor es Standesämter und damit Ausweise gab?
    Viele Grüsse von Garfield

    Kommentar

    • Johannes v.W.
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2008
      • 1149

      #3
      Und vor allem heißt das im Umkehrschluß, daß es vor dieser dringenden Ermahnung zur Gründlichkeit einige Fälle in Großstädten gegeben haben muß, die Anlaß für die Bedenken waren...

      Viele Grüße
      Johannes
      Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

      Kommentar

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