Guten Abend in die Runde,
ich werte gerade Katasterunterlagen aus dem in der preußischen Rheinprovinz gelegenen Wohnort meiner Vorfahren aus. In der „Klassirungstabelle der Gebäude“ von ca. 1823 sind die aufgeführten Gebäude in die Klassen 1 bis 6 eingeteilt. Diese Einteilung war wohl auch entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Gebäudesteuer. Im vorliegenden Fall sind die meisten Gebäude mit 4, 5 und 6 bewertet. Weiß jemand, was die Klassen 1 bis 6 bedeuten und wie die Definition lautet? Wie gesagt, 1823 in der Rheinprovinz.
Vielen Dank
Gruß Maratoni
ich werte gerade Katasterunterlagen aus dem in der preußischen Rheinprovinz gelegenen Wohnort meiner Vorfahren aus. In der „Klassirungstabelle der Gebäude“ von ca. 1823 sind die aufgeführten Gebäude in die Klassen 1 bis 6 eingeteilt. Diese Einteilung war wohl auch entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Gebäudesteuer. Im vorliegenden Fall sind die meisten Gebäude mit 4, 5 und 6 bewertet. Weiß jemand, was die Klassen 1 bis 6 bedeuten und wie die Definition lautet? Wie gesagt, 1823 in der Rheinprovinz.
Vielen Dank
Gruß Maratoni
