Hallo,
ich möchte eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtenregister meiner Großeltern aus Ost-Brandenburg vom zuständigen polnischen Standesamt anfordern. Meine Großeltern wurden in den Jahren 1897 und 1898 geboren. Soweit ich es verstanden habe, muß ich hierfür nachweisen, daß ich ein Nachkomme bin, d.h. ich müßte die Geburtsurkunde meiner Mutter und von mir selbst beilegen.
Müssen die in polnisch übersetzt und beglaubigt werden?
Was mir auch nicht klar ist: sind Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre sind, überhaupt noch auf den polnischen Standesämtern verfügbar oder muß ich mich an ein bestimmtes Archiv wenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ich möchte eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtenregister meiner Großeltern aus Ost-Brandenburg vom zuständigen polnischen Standesamt anfordern. Meine Großeltern wurden in den Jahren 1897 und 1898 geboren. Soweit ich es verstanden habe, muß ich hierfür nachweisen, daß ich ein Nachkomme bin, d.h. ich müßte die Geburtsurkunde meiner Mutter und von mir selbst beilegen.
Müssen die in polnisch übersetzt und beglaubigt werden?
Was mir auch nicht klar ist: sind Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre sind, überhaupt noch auf den polnischen Standesämtern verfügbar oder muß ich mich an ein bestimmtes Archiv wenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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