Hallo Zusammen,
folgender Fall liegt vor.
Nach erfolgreicher Recherche bei Archion finde ich zwei meiner Vorfahren.
Es sind:
Johann Christoph Niemann, Bürger und Seiler in Gommern, geboren in Merseburg
heiratet in Gommern am 08.03.1707;
und dessen Vater Christoph Niemann, Bürger und Seiler in Merseburg,
verstorben vor dem 08.03.1707; ihm wird das Bürgerrecht der Stadt Merseburg am 26.05.1682 verliehen;
In der Anlage ein Auszug aus dem Bürgerbuch der Stadt Merseburg vom 06.09.1707.
dort steht: ... hat zu erhebung der Väterlichen Verlaßenschafft das BürgerRecht bey hiesiger Stadt genommen ...
Ist dieser Eintrag so zu verstehen, dass dem Sohn das Bürgerrecht der Stadt Merseburg, so zu sagen vererbt wird?
folgender Fall liegt vor.
Nach erfolgreicher Recherche bei Archion finde ich zwei meiner Vorfahren.
Es sind:
Johann Christoph Niemann, Bürger und Seiler in Gommern, geboren in Merseburg
heiratet in Gommern am 08.03.1707;
und dessen Vater Christoph Niemann, Bürger und Seiler in Merseburg,
verstorben vor dem 08.03.1707; ihm wird das Bürgerrecht der Stadt Merseburg am 26.05.1682 verliehen;
In der Anlage ein Auszug aus dem Bürgerbuch der Stadt Merseburg vom 06.09.1707.
dort steht: ... hat zu erhebung der Väterlichen Verlaßenschafft das BürgerRecht bey hiesiger Stadt genommen ...
Ist dieser Eintrag so zu verstehen, dass dem Sohn das Bürgerrecht der Stadt Merseburg, so zu sagen vererbt wird?
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