Namensänderung nach erneuter Heirat?

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  • robinhood
    Erfahrener Benutzer
    • 30.07.2008
    • 600

    Namensänderung nach erneuter Heirat?

    Hallo,

    wie war es damals eigentlich mit dem Nachnamen, wenn die Frau nach dem Tod ihres Mannes gleich wieder geheiratet hat und das Kind erst 10 Jahre alt war. Hat es dann den gleichen Namen wie der neue Ehemann bekommen? Wenn ja, war es immer so oder gab es auch Fälle, wo das Kind den alten Nachnamen behalten hat oder kam es eventuell auch auf das Alter des Kindes an?
    Heute wird sowas ja durch Adoption geregelt, aber wie war es zwischen 1820 und 1870 z.B. in Schlesien?

    Gruß Rocco
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15330

    #2
    Zitat von robinhood Beitrag anzeigen
    ... gab es auch Fälle, wo das Kind den alten Nachnamen behalten hat ...
    Hi,
    das war der häufigste Fall. Das heißt, der Geburtsname wurde beibehalten. Was auch wichtig war, denn es sollte sichergestellt sein, dass das Kind bei Erbschaften aus der väterlichen Blutsverwandten-Seite berücksichtigt wird, was eben am besten geht, wenn der Geschlechtsname beibehalten wird.
    Viele Grüße

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    • Andrea1984
      Erfahrener Benutzer
      • 29.03.2017
      • 2600

      #3
      Hallo.

      Bei meinen Ahnen gibt es da und dort ein paar Zweitehen, jedoch haben die Kinder, soweit mir bekannt, den Geburtsnamen bzw. Ehenamen der Mutter beibehalten.

      Eine Dame hat 3x ihren Familiennamen gewechselt: Unehelich geboren (Familienname der Mutter), legitimiert (Familienname des Vaters), Geheiratet (Familienname des Gatten).

      Der leibliche Vater ist früh gestorben und die Mutter hat dann wieder geheiratet und den Familiennamen des zweiten Mannes angenommen. Die Kinder aus zweiter Ehe tragen den Familiennamen des zweiten Mannes.

      Herzliche Grüße

      Andrea
      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

      Kommentar

      • robinhood
        Erfahrener Benutzer
        • 30.07.2008
        • 600

        #4
        Hallo,

        Danke für die Antworten. Mit der Erbschaftsfolge macht das Sinn, da müsste ich dann den Geburtsnamen weiter verfolgen.

        @Andrea: Bei mir geht es nicht um Kinder aus der zweiten Ehe, da ist es ja klar. Legitimationen wurden ja oft in Kirchenbüchern nachgetragen, da hatte ich schon einige Fälle, aber hier habe ich keine gefunden.

        Gruß Rocco

        Kommentar

        • Andrea1984
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2017
          • 2600

          #5
          Hallo Rocco,

          alles klar, alles gut.

          Ja, mach das: Den Geburtsnamen weiter suchen.

          Ich drücke dir die Daumen.

          -

          Herzliche Grüße

          Andrea
          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
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