Seltsame Todesursachen und "interessante" Sterbefälle

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  • Gastonian
    antwortet
    Hallo allerseits:

    In Frankenberg/Eder: "April 11. [1830] [wurde begraben] Louise, der Catharine Kessler unehl. Tochter, starb den 9. ej. Nachmit. 3 Uhr an Quetschung durch einen Klotz, alt 7 Jahre 21 Tage"

    Was für ein Klotz konnte 1830 ein Mädchen zerquetschen?

    VG

    --Carl-Henry

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  • Sbriglione
    antwortet
    Ich habe gestern erst einen Text über ein Gerichtsverfahren vom 09.08.1725 transkribiert, das auf dem Amt Harzburg ausgetragen wurde (ich habe den Text aus Gründen der bessern Lesbarkeit stark an das heutige Deutsch angeglichen, ohne ihn inhaltlich zu verfälschen). Das Verfahren fand statt zwischen Hennig Fuhrmanns Ehefrau (als Klägerin = "Actrix") und Hennig Behrens Ehefrau Agnese Sanders (als Angeklagte = "Rea"):

    Actrix:
    "Die Beklagte habe 14 Tage vor Ostern ihren Sohn Jürgen Heinrich Fuhrmann von 9 Jahren geschlagen, daß er vor 7 Wochen daran gestorben. Sie bat, die Beklagte deswegen zu bestrafen und zu Ersetzung der Begräbniskosten angehalten".

    Rea:
    "Sie wüsste nicht, wann es geschehen sei. Es hätten aber ihr die Kinder gesagt, dass der Junge sie für eine Hure gescholten habe. Darauf hätte sie ihn mit der Hand an den Kopf geschlagen und später hätten sie und die Klägerin deswegen vertragen. Als aber der Junge krank geworden sei, hätte die Klägerin gesagt, er wäre verhext".

    Actrix:
    "Die Beklagtin hätte ihn so geschlagen, dass er einen Klump an die rechte Seite geschlagen habe und darauf hätte er auch an Beinen und Armen Drüsen [= Furunkeln/Ausschlag] bekommen, woran er endlich gestorben sei und er wäre auch von den Schlägen hinter dem Ohr blutig gewesen".

    Rea:
    "Gestand, geschlagen zu haben, aber daran könnte das Kind nicht sterben".

    Bescheid:
    "In Sachen Hennig Fuhrmanns und Hennig Behrens Ehefrau Agnese Sanders aus Neustadt [= Bad Harzburg] wird auf heute vorgewesenem Verhör zu Bescheide erteilt:
    Daß die Beklagte wegen dem des Klägers Sohn zugefügten Schlages mit ...tägigem [die Zahl war leider wegen der Bindung nicht lesbar] Gefängnis zu bestrafen und die Gerichtskosten zu bezahlen schuldig sei".


    Nachtrag meinerseits: schade, dass die genaue Anzahl der Tage für die Gefängnisstrafe unlesbar ist, aber ich vermute stark, dass es tatsächlich nur wenige Tage gewesen sein dürften. Ziemlich eindeutig erscheint mir, dass das Gericht schon zu "aufgeklärt" war, um noch an Hexerei zu glauben und nur aus dem Grunde überhaupt eine Strafe verhängt hat, weil nur die älteren Mitglieder der eigenen Familie und sonst höchstens noch Lehrer, Amtspersonen und Vorgesetzten das Recht zugesprochen wurde, andere (und insbesondere Kinder) durch Schläge zu "züchtigen".

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  • jebaer
    antwortet
    Zitat von wicki49 Beitrag anzeigen
    Ins Grab gefallen und erfroren - alles kann ich nicht lesen
    Naja, fast:
    "NB ist zween Tag vorhero halb todt in einem Graben, darinnen
    sie gefallen, eine ganze nacht gelegen undt erfrohrn, ge-
    funden worden. ætatis ..."


    LG Jens

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  • Ysabell
    antwortet
    1654 Alte Casten Tesche d 1 Novembr so an Paul Neven Hochzeit überm Tisch entschlafen

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  • wicki49
    antwortet
    Ins Grab gefallen und erfroren - alles kann ich nicht lesen
    17. Oktober 1699

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  • AnNo
    antwortet
    Zitat von GiselaR
    als Kinder haben wir noch gelernt: nach Kirschen garnicht oder kein Wasser trinken!
    Wir auch! Ich hab bis heute keine Ahnung, was dahintersteckte. Mein Mann glaubt das immer noch.

    Aber mit dem Kirschkuchen hat das vielleicht weniger zu tun als mit der Menge Bier? Steht ja nicht da, wie viele Krüge er gestemmt hat. Ganz im Gegensatz zu diesem Spezi:

    Anzeiger für Stadt und Amt Nossen, Siebenlehn und die umliegenden Ortschaften, 21. Oktober 1853

    Hohenstein
    , 11. October. Am 6. d. M. ging der in der Gerber’schen Ziegelei zu Oberhermsdorf beschäftigt gewesene ledige Ziegelstreicher Karl Pester aus Pleißa mit fünf seiner Genossen die Wette ein, ¾ Dresdner Kanne Kümmelbranntwein in einem Zuge auszutrinken. Sofort ward dies auch in Anwendung gebracht, doch verfiel Pester darauf in einen völlig bewußtlosen Zustand und starb am andern Tage an den Folgen dieser Völlerei, ehe ärztliche Hülfe angewendet wurde.

    1 Dresdner Kanne entspricht knapp 1 l, heißt, der Döskopp hat 0,7 l - fast eine große Wodkaflasche - in einem Zug ausgetrunken! Wie blöd kann man eigentlich sein (wird er sich im Himmel fragen) ...

    LG Angela​

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  • wicki49
    antwortet
    1874 22. Februar wurde aus Osseg Anna, Tochter des Inlieger Johann Scholz, still beerdigt; sie starb am 19. ejusd. im Alter von 2 Jahren in Folge Erschießens

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  • LDH1
    antwortet
    Aktuell kämpfe ich mich durch die über 800 Seiten des KB Hütten/Pommern 1800-1873 auf der Suche nach meinen Vorfahren....der interessante Jahrgang 1814 (Sterbeeinträge) fehlt natürlich

    Dafür habe ich diesen Sterbe-Eintrag 1840 gefunden....sowas ist mir in anderen KBs noch nicht über die Füße gelaufen...viel Spaß beim Lesen.
    Angehängte Dateien

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  • Der Görlitzer
    antwortet
    StA. Germersdorf von 1906

    "daß der Kutscher Ernst Seiler, 36 1/2 Jahre alt [...], zu Mückenberg auf der öffentlichen Straße von Wallwitz nach Mückenberg am zwölften Januar [...] durch den Hufschlag eines Pferdes gegen den Unterleib getötet worden ist."

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  • Ahnensucher123
    antwortet
    Vom Fahrstuhl geköpft, 1925: DFG-Viewer: Fehrbelliner Zeitung​ (rechte Spalte)

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  • Wolfg. G. Fischer
    antwortet
    Bestattungen Pferdsdorf (Rhön) 1752:
    "Joh. Valentin Rexroth, ein Catholicus Romanus,
    der jedoch bei meinem Besuch alle Phantasien
    seiner Kirche belachte und einen großen Eifer
    bei unserem Zuspruch und Gebet bezeugte."

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  • GiselaR
    antwortet
    Zitat von Jen89 Beitrag anzeigen
    Was hat denn Kirschkuchen mit Bier für eine tötliche Auswirkung? Weiß man da Näheres zu?
    als Kinder haben wir noch gelernt: nach Kirschen garnicht oder kein Wasser trinken! Es ging da um rohe Kirschen.
    Das war eine Zeit, als Kinder noch runtergefallenes Obst in Gärten und am Wegrand aufsammelten und
    ungewaschen in den Mund steckten, galt aber für Kirschen allgemein. Später hate ich gelesen, das diese Regel
    mit damals schlechterer Wasshygiene zusammenhing. Stimmt aber wohl nur zum Teil. Jedenfalls sollten sehr
    gefährliche d.h. starke Blähungen entstehen. Warum anderes Obst nicht betroffen sein sollte, weiß ich
    nicht. Kuchen mit rohen Kirschen gab es bei uns damals nicht, was man aber nicht verallgemeinern kann.
    Grüße
    Gisela

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  • Nebber
    antwortet
    Zitat von Jen89 Beitrag anzeigen
    Was hat denn Kirschkuchen mit Bier für eine tötliche Auswirkung? Weiß man da Näheres zu?
    Eventuell soll es nur Abschrecken? Es ist ja bewiesen, dass Kirschkuchen schnell abhängig macht und der Gesundheit schadet

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  • Jen89
    antwortet
    Was hat denn Kirschkuchen mit Bier für eine tötliche Auswirkung? Weiß man da Näheres zu?

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  • WastelG
    antwortet
    Hallo in die Runde,

    Gerade bei einer Zeitungsrecherche entdeckt:

    Durlacher Wochenblatt. Tageblatt (25.06.1909)

    Karlsruhe, 24. Juni. Der 22jährige
    Sohn des Bäckermeisters Becker in Leopolds=
    hafen trank nach dem Genuß von
    Kirschenkuchen Bier. Der junge Mann
    mußte diese Unvorsichtigkeit mit dem Leben
    büßen.


    siehe: https://www.deutsche-digitale-biblio...t=&issuepage=2 (Am rechten Rand, 4. Artikel)

    Einen guten Start in die neue Woche wünscht,

    Sebastian

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