Hallo Kollegen,
nachfolgend, ohne Kommentar, einen Zeitungsbericht aus Wien über das Züchtigungsrecht:
Neues Wiener Journal v. 04.06.1907, Seite 9:
(Das Züchtigungsrecht der Dienstgeberin.) Vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Landstraße (Gerichtssekretär Dr. v. Pers) war gestern die Majorsgattin Marie Kuteller über Anzeige ihrer Dienstmagd Anna Wessely angeklagt, die letzere mißhandelt zu haben. Sie hatte, wie die Anklage ihr vorwirft, das Mädchen anläßlich eines Verdrusses geohrfeigt. Frau Kutella gab dies zu, erklärte jedoch, sie sei dazu durch das freche Benehmen der Wessely veranlaßt worden. Diese Verantwortung wurde von der Anzeigerin selbst bestätigt. Der Richter sprach die Angeklagte frei, da sie bloß von dem ihr als Dienstgeberin zukommenden Züchtigungsrecht Gebrauch gemacht habe.
nachfolgend, ohne Kommentar, einen Zeitungsbericht aus Wien über das Züchtigungsrecht:
Neues Wiener Journal v. 04.06.1907, Seite 9:
(Das Züchtigungsrecht der Dienstgeberin.) Vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Landstraße (Gerichtssekretär Dr. v. Pers) war gestern die Majorsgattin Marie Kuteller über Anzeige ihrer Dienstmagd Anna Wessely angeklagt, die letzere mißhandelt zu haben. Sie hatte, wie die Anklage ihr vorwirft, das Mädchen anläßlich eines Verdrusses geohrfeigt. Frau Kutella gab dies zu, erklärte jedoch, sie sei dazu durch das freche Benehmen der Wessely veranlaßt worden. Diese Verantwortung wurde von der Anzeigerin selbst bestätigt. Der Richter sprach die Angeklagte frei, da sie bloß von dem ihr als Dienstgeberin zukommenden Züchtigungsrecht Gebrauch gemacht habe.