Liebe Forumsgemeinde,
ich stieß bei meiner Ahnenforschung im Taufregister von Amschelberg (Kosova Hora) auf den Begriff „Rabula“, der den Namen der Taufzeugen vorangestellt wird. Leider konnte ich diesen Ausdruck in den gängigen Kirchenlatein-Webseiten nicht finden. Es geht konkret um die Eintragung, die schon Thema dieses Beitrags war.
Laut dem PONS Lateinwörterbuch bedeutet „Rabula“ so viel wie „Phrasendrescher“, „Rechtsverdreher“ oder „Haarspalter“. Auch Wikipedia gibt an, dass „Rabula“ abgeleitet von *rabere* (‚toben‘) über *rabula* einen „marktschreierischen Advokaten“ bezeichnet, was im übertragenen Sinn rhetorische Spitzfindigkeiten oder Wortklaubereien meint. Im Duden wird ein „Rabulist“ als jemand beschrieben, der in kleinlicher und rechthaberischer Weise argumentiert und den wahren Sachverhalt oft verdreht.
Da http://www.ulf-neundorfer.de/latein.html habe ich den Ausdruck nicht gefunden.
Nun frage ich mich, ob der Begriff „Rabula“ im Zusammenhang mit den Registereinträgen möglicherweise eine spezielle Bedeutung hatte. Meine Vermutung ist, dass „Rabula“ hier vielleicht eine Art offizieller Bezeichnung für einen Amtszeugen oder Beisitzer ist.
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Begriff gemacht oder weiß genauer, was „Rabula“ in diesem Kontext bedeuten könnte? Für jede Information oder Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Wolfgang
ich stieß bei meiner Ahnenforschung im Taufregister von Amschelberg (Kosova Hora) auf den Begriff „Rabula“, der den Namen der Taufzeugen vorangestellt wird. Leider konnte ich diesen Ausdruck in den gängigen Kirchenlatein-Webseiten nicht finden. Es geht konkret um die Eintragung, die schon Thema dieses Beitrags war.
Laut dem PONS Lateinwörterbuch bedeutet „Rabula“ so viel wie „Phrasendrescher“, „Rechtsverdreher“ oder „Haarspalter“. Auch Wikipedia gibt an, dass „Rabula“ abgeleitet von *rabere* (‚toben‘) über *rabula* einen „marktschreierischen Advokaten“ bezeichnet, was im übertragenen Sinn rhetorische Spitzfindigkeiten oder Wortklaubereien meint. Im Duden wird ein „Rabulist“ als jemand beschrieben, der in kleinlicher und rechthaberischer Weise argumentiert und den wahren Sachverhalt oft verdreht.
Da http://www.ulf-neundorfer.de/latein.html habe ich den Ausdruck nicht gefunden.
Nun frage ich mich, ob der Begriff „Rabula“ im Zusammenhang mit den Registereinträgen möglicherweise eine spezielle Bedeutung hatte. Meine Vermutung ist, dass „Rabula“ hier vielleicht eine Art offizieller Bezeichnung für einen Amtszeugen oder Beisitzer ist.
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit diesem Begriff gemacht oder weiß genauer, was „Rabula“ in diesem Kontext bedeuten könnte? Für jede Information oder Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Wolfgang