Der Bräutigam vom statuarischen Alter dispensiert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • TAGinLA
    Benutzer
    • 09.08.2020
    • 49

    Der Bräutigam vom statuarischen Alter dispensiert

    Hallo Genealogen,

    ich habe im Kirchenbuch folgenden Eintrag im Trauregister als Bemerkung gefunden:

    "Laut Dicret Herzoglicher Landesregierung vom 6. Juny 1820 ad N. Reg. 13974 wurde der Bräutigam vom statuarischen Alter dispensiert."

    Der Ehe ist im Kirchenbuch eingetragen. Die Braut war am Tag der Hochzeit 24 Jahre,
    der Bräutigam war am Tag der Hochzeit 22 Jahre alt.
    Wir befinden und in Hessen-Kassel im Jahr 1820 und ich denke die Volljährigkeit lag lt. speziellem Themeneintrag hier im Forum bei 25.

    Was bedeutet aber hier "statuarisch"?
    Und wenn es um sein Alter ging, warum konnte der Bräutigam freigestellt werden?

    Vielen Dank im Voraus!

  • AnNo
    Benutzer
    • 02.09.2024
    • 73

    #2
    Hallo TAGinLA,

    schau mal, was ich hier gefunden habe, noch dazu in einem hessischen Archiv:
    Befreiung vom statuarischen Alter [60] bei Vermögensübergaben von Eltern an ihre Kinder
    und
    Gesuch der Witwe des Herz Gumbel aus Kirberg um Erlaubnis zur Vermögensübergabe an ihren ältesten Sohn, um diesem endlich die Erlangung des landesherrlichen Schutzes und die Heirat mit seiner Verlobten zu ermöglichen

    Nur so ein paar Gedanken, wissen tu ich's nicht, aber statuarisch, das eigentlich heute nur i. S. von "bildhauerisch" gebraucht wird, hat lt. dem Leo-Wörterbuch eine zweite Bedeutung, nämlich i. S. von statutarisch, also etwas von Statuten, Gesetzen Vorgegebenes. Wenn jetzt das statuarische Alter für eine Eheschließung oder aber eine Vermögensübergabe (zur Ermöglichung der Heirat) mit der von dir angegebenen Volljährigkeit von 25 gleichzusetzen wäre, könnte das doch bedeuten, dass der Bräutigam die Erlaubnis erhielt, schon vor der Erreichung des statuarischen Alters von 25, also schon mit 22, aus irgendwelchen Gründen ausnahmsweise zu heiraten. Damit wäre er von der Erreichung des statuarischen Alters befreit.

    Bin gespannt, ob ich in die richtige Richtung denke.

    LG, Angela

    Kommentar

    Lädt...
    X