Hallo Genealogen,
ich habe im Kirchenbuch folgenden Eintrag im Trauregister als Bemerkung gefunden:
"Laut Dicret Herzoglicher Landesregierung vom 6. Juny 1820 ad N. Reg. 13974 wurde der Bräutigam vom statuarischen Alter dispensiert."
Der Ehe ist im Kirchenbuch eingetragen. Die Braut war am Tag der Hochzeit 24 Jahre,
der Bräutigam war am Tag der Hochzeit 22 Jahre alt.
Wir befinden und in Hessen-Kassel im Jahr 1820 und ich denke die Volljährigkeit lag lt. speziellem Themeneintrag hier im Forum bei 25.
Was bedeutet aber hier "statuarisch"?
Und wenn es um sein Alter ging, warum konnte der Bräutigam freigestellt werden?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe im Kirchenbuch folgenden Eintrag im Trauregister als Bemerkung gefunden:
"Laut Dicret Herzoglicher Landesregierung vom 6. Juny 1820 ad N. Reg. 13974 wurde der Bräutigam vom statuarischen Alter dispensiert."
Der Ehe ist im Kirchenbuch eingetragen. Die Braut war am Tag der Hochzeit 24 Jahre,
der Bräutigam war am Tag der Hochzeit 22 Jahre alt.
Wir befinden und in Hessen-Kassel im Jahr 1820 und ich denke die Volljährigkeit lag lt. speziellem Themeneintrag hier im Forum bei 25.
Was bedeutet aber hier "statuarisch"?
Und wenn es um sein Alter ging, warum konnte der Bräutigam freigestellt werden?
Vielen Dank im Voraus!
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