Hallo zusammen,
ich habe gerade einige Akten in der Hand , mit immer ähnlicher Überschrift „ Von xyz Erben“ gegen „ von abc Erben“.
Vom hohen Adel kenne ich meist das Prinzip der Primogenitur,beim niederen Adel scheint es öfters auch mal Erbengemeinschaften gegeben zu haben.
Dass man bewegliches und unbewegliches Vermögen gut auf solche Gemeinschaften aufteilen konnte ,leuchtet mir noch ein.
Aber wie hat man das mit (heute obsoleten ) Rechten, wie Adelstiteln,Freiheiten,Herrschaftrechten,Wappenfüh rung,etc. gemacht ?
War dann jeder Person der Erbengemeinschaft Berechtigter ?
Ist jemand von euch in dem Thema bewandert,bzw kann gute Literatur zu dem Thema empfehlen ?
Besten Dank im
voraus
mit besten Grüßen
Oliver
ich habe gerade einige Akten in der Hand , mit immer ähnlicher Überschrift „ Von xyz Erben“ gegen „ von abc Erben“.
Vom hohen Adel kenne ich meist das Prinzip der Primogenitur,beim niederen Adel scheint es öfters auch mal Erbengemeinschaften gegeben zu haben.
Dass man bewegliches und unbewegliches Vermögen gut auf solche Gemeinschaften aufteilen konnte ,leuchtet mir noch ein.
Aber wie hat man das mit (heute obsoleten ) Rechten, wie Adelstiteln,Freiheiten,Herrschaftrechten,Wappenfüh rung,etc. gemacht ?
War dann jeder Person der Erbengemeinschaft Berechtigter ?
Ist jemand von euch in dem Thema bewandert,bzw kann gute Literatur zu dem Thema empfehlen ?
Besten Dank im
voraus
mit besten Grüßen
Oliver
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