Abstammungsurkunde

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  • Friese M.
    Benutzer
    • 09.09.2007
    • 34

    Abstammungsurkunde

    Hallo,
    ist hier vielleicht jemand, der sich mit Einträgen in Personenstandsregister auskennt?

    Wie sieht eine Geburtsurkunde gegenüber einer Abstammungsurkunde aus?
    Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch. Das Stammbuch hat die Familie in ihrer eigenen Verwahrung, während das Familienbuch beim zuständigen Standesamt ist.
    Ich forsche im Kreis Mohrungen in den Gebieten Mohrungen, Sonnenborn, Bärting, Kahlau, Reichau, Bobanden, Reussen, Tomlack, Venedien, Döhringshof, Louisenthal etc. nach den FN Friese, Tempel, Kretschmann, Klautke, Grahn, Mikowski, Scheffler, Wagner.
    Ausserdem in Schmograu, Kreis Namslau, Regierungsbezirk Breslau, Schlesien.
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: Personenstandsregister/Familienbucheintrag erst 17 Jahre nach Geburt!?

    Auskünfte sind nur dann gesetzlich nicht zulässig, wenn Sie nicht selbst oder nicht ein Abkömmling in direkter Linie sind. Als Betroffener oder als Abkömmling in direkter Linie habe Sie selbstverständich einen Anspruch auf vollständige Kopien des gesamten Eintrages.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • Friese M.
      Benutzer
      • 09.09.2007
      • 34

      #3
      RE: Personenstandsregister/Familienbucheintrag erst 17 Jahre nach Geburt!?

      Danke für die Antwort.
      Die Person hat Auskünfte über sich selbst haben wollen. Kann es sein, dass ein Familienbucheintrag erst 17 Jahre später vorgenommen wird?
      Ich forsche im Kreis Mohrungen in den Gebieten Mohrungen, Sonnenborn, Bärting, Kahlau, Reichau, Bobanden, Reussen, Tomlack, Venedien, Döhringshof, Louisenthal etc. nach den FN Friese, Tempel, Kretschmann, Klautke, Grahn, Mikowski, Scheffler, Wagner.
      Ausserdem in Schmograu, Kreis Namslau, Regierungsbezirk Breslau, Schlesien.

      Kommentar

      • Joachim v. Roy
        • 01.04.2007
        • 787

        #4
        Kontrolle des vom Standesamt geführten "Familienbuchs"

        Die hier aufgeworfene Frage wurde bereits im "Genealogie-Forum Allgemeines" gestellt.

        Auf meine dortige Antwort darf verwiesen werden.

        MfG

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