Adoption im Jahr 1928, wie komme ich weiter?

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  • maxnbg
    Benutzer
    • 17.09.2007
    • 16

    Adoption im Jahr 1928, wie komme ich weiter?

    Hallo,
    zuerst einmal die Fakten:
    Mein Großvater Joachim Albert KLIMISCH, geb. am 23.02.1920 in Breslau, war ein uneheliches Kind der Emma Maria KLIMISCH. Sie heiratete 1924 den Franz AUST in Habelschwerdt. Auf Joachims Geburtsurkunde befindet sich folgender Randvermerk:
    "Breslau, den 2. März 1928
    der Bademeister Franz Aust, wohnhaft in Habelschwerdt, hat als Ehemann der Mutter des nebenbezeichneten Kindes Joachim Albert Klimisch diesem auf Grund des §1706 des Bürgerlichen Gesetzbuches seinen Familiennamen 'Aust' erteilt."
    Die Adoption müsste also in Habelschwerdt 1928 oder vorher stattgefunden haben.

    Nun meine Fragen:
    Sollte ich in Breslau oder Habelschwerdt nach Urkunden suchen, die sich auf die Adoption beziehen?
    Welche Urkunden können das sein, Gerichtsunterlagen, eine Adoptionsurkunde eines Standesamtes, ... ?
    Woher kann ich diese Unterlagen bekommen?
    Hat jemand die Adresse des für Habelschwerdt zuständigen Standesamtes parat?

    Vielen Dank vorab :-)
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: Adoption im Jahr 1928, wie komme ich weiter?

    Einerlei ob die Adoption in den Unterlagen des Amtsgerichts Breslau oder in den Unterlagen des Amtsgerichts Habelschwerdt zu finden war, befinden sich diejenigen Gerichtsakten, die den Krieg überdauert haben, jetzt im Staatsarchiv Breslau = Archiwum Panstwowe w Wroclawiu, ul. Pomorska 2, PL-50-215 Wroclaw. Einfach einmal des Archiv anschreiben, ob Unterlagen da sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

    Kommentar

    • Kathy
      Benutzer
      • 24.07.2006
      • 58

      #3
      RE: Adoption im Jahr 1928, wie komme ich weiter?

      seinen Familiennamen 'Aust' erteilt."
      Daraus schließe ich, dass das Kind "nur" den Familiennamen führen durfte, nicht aber vom Ehemann der Mutter adoptiert wurde.
      Sowas geht heute noch, wenn der leibliche Vater des unehelichen Kindes nicht von den Unterhaltszahlungen "befreit" werden soll.
      Gruß Kathy
      Viele Grüße
      Katharina

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