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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ariernachweis/Ahnenpass II


Friedrich
04.01.2012, 22:45
Werte Umfragenden,

wie in der Ankündigung zu lesen, alte Umfragen neu. Hier die erste und der Link zur alten (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=1431):

Friedrich

jois0507
04.01.2012, 23:03
Hallo

Leider kann man ja nur eine Antwortmöglichkeit angeben es treffen bei mir allerings mehrere zu....

clifton
04.01.2012, 23:11
Hallo Friedrich,

mir liegt die Kopie eines Ariernachweises vor, manche datenstimmen, da ich sie aus noch vorhandenen Quellen belegen kann. Bei einem Heiratseintrag kann ich nur vermuten, daß er stimmt, da die Quelle nicht mehr verfügbar ist. dieser fall kommt in deiner Auswahl leider nicht vor.

VG,

clifton

Friedrich
04.01.2012, 23:19
Moin Clifton,

ich denke, es ist kein Drama, daß da so ein Sonderfall vorliegt. Ich nehme an, daß Du trotzdem eine Abstimmungsmöglichkeit gefunden hast, die Deiner Situation in etwa nahekommt.

Friedrich

@Angi: Was hast Du denn für verschiedene Möglichkeiten?

waldschratt
05.01.2012, 00:50
Hoi

ich habe hier einen Ahnenpass in dem bis auf eine einzige Angabe alle ge/verfaelscht sind und ein Arbeitsbuch des III Reiches fuer die gleiche Person das perfekt gefaelscht ist: Nur anhand der Nummer (die einer anderen Person gehoerte) flog der Schwindel auf.
Leider wird sich nie mehr in Erfahrung bringen lassen warum der "Besitzer" von Ahnenpass und Arbeitsbuch falsche Papiere benutzt hat (auch noch nach dem Krieg). Vielleicht ist es aber auch gut so - es koennte sein (so denke ich mir manchmal) das ich dann den letzten Respekt vor dieser Person auch noch verlieren wurde :-)

Gruesse in die Nacht!
Waldschratt

HindeburgRattibor
05.01.2012, 17:06
Ich habe zwar keinen Ariernachweis, aber etwas ähnliches, nämlich einen Fragebogen zur Abstammung. Leider waren nicht alle Daten korrekt, aber es hat mich weitergebracht.

Mats
05.01.2012, 18:58
Ich habe in dem Sinne zwar auch keinen Ahnenpass,
aber mein Opa musste für die Hochzeit Abschriften aus dem Taufbuch vorlegen. Alle Daten auf diesen Formularen waren korrekt.

Grüße vom Wiehengebirge
Anja

Ahrweiler
10.01.2012, 17:43
Hallo
Ich habe mehrere Ahnenpässe .Die Daten habe ich überprüft und sie stimmen alle.
LG
Franz Josef

Elisabeth
13.10.2012, 23:01
Hallo,
ich habe einen Ariernachweis und er enthält grobe Fehler. 2 Alturgroßmütter sind ident und Vornamen stimmen nicht. Wobei ich auch die beglaubigten Abschriften aus den Kirchenbüchern habe und die Fehler machten die tschechischen Pfarrer. Ich denke sie waren nicht gerade begeistert Abschriften für Ariernachweise machen zu müssen.
Herzliche Grüße Elisabeth

uwe-tbb
14.10.2012, 19:49
Hallo Zusammen,

ich hatte bis jetzt nur einen Ahnenpass vorliegen und die darin angegebenen Daten waren fast alle richtig - lediglich zwei Angaben waren um 2 Jahre daneben aber bei meiner Anfrage im Standesamt wurden die richtigen Einträge entdeckt.

Viele Grüße

Uwe

Brigitte Bernstein
15.10.2012, 10:04
Hallo!
Auch ich besitze einen Ariernachweis. Seite meines Vaters , alle Daten sind richtig. Von meiner Mutter gibt es zwar keinen Ariernachweis aber sie musste beglaubigte Abschriften aller Geburts - und Taufeinträge ihrer Familie vorlegen. Da sich in dieser Familie zwei uneheliche Geburten befinden mussten diese beglaubigten Abschriften so gar bis in die fünfte Generation zurück gehen. Alle Angaben konnte ich bereits überprüfen. Sie sind alle richtig.
Grüße Brigitte

Joanna
15.10.2012, 11:30
Hallo,

ich bin im Besitz eines Ariernachweises und eines Arierpasses. Beide wurden von mir geprüft und waren einwandfrei erstellt.

Gruß Joanna

1975reinhard
19.10.2012, 09:39
Meine Antwort ist bei den Antwortmöglichkeiten nicht dabei:

Ich habe einen Pass, überwiegend sind die Daten korrekt.

Eine Jahreszahl stimmt nicht, außerdem noch ein Fehler bei der Seitenangabe eines Kirchenbuches.

Gruß
Reinhard

Friedrich
19.10.2012, 10:50
Moin Reinhard,

Deine Antwortmöglichkeit ist als zweites angegeben. Gemeint sind immer einer oder mehrere Ahnenpässe, also alle, die man hat. Aber ich formuliere die Antworten gleich mal um.

Für die Entdeckung dieser "Mißverständlichkeit" bin ich Dir daher sogar dankbar.

Friedrich

Karla
28.03.2013, 18:41
Auch unsere Familien hat einen Ahnenpass!
Alle Angaben sind richtig eingetragen und korrekt.

Mirrakor
03.04.2013, 10:31
Ich habe einen Ahnenpass von m einem Urgroßvater mütterlicherseits, die beglaubigten Einträge sind bisher alle korrekt. Allerdings finden sich dort auch etliche unbeglaubigte Einträge, von vielen verschiedenen Handschriften, die aber allesamt nach 1950 eingetragen wurden. Bin mal gespannt wie dort die Fehlerquote sein wird :-)

ClaudiaBW
03.04.2013, 14:51
Mir ist leider noch kein Ariernachweis unserer Familie in die Hände gefallen. Wäre für mich natürlich sehr interessant zu sehen.

Grüßle

Hemaris fuciformis
03.04.2013, 18:27
Hallo zusammen,

also meine Antwort gibt es leider nicht zum Ankreuzen - also schreib ich es Euch nur hier rein und stimme nicht ab.

Ich hatte erstmal zwei Pässe - einer stimmt der andere wurde absichtlich und sehr gekonnt geschönt - und zwar alles außer den Personen 1,2,3. Inzwischen habe ich den geschönten auch noch in einer älteren richtigen Fassung, aber noch nicht zu 100 Prozent kontrolliert. Das ändert aber natürlich nichts daran, daß der falsche Paß komplett beglaubigt ist, den anderen beiden (richtigen) fehlt hier und da mal ein Stempel.

Beste Grüße und noch einen schönen Abend
Christine

SteffenHaeuser
28.05.2015, 13:07
Ich habe Ahnenpässe zu zwei Großeltern-Linien gefunden (und Einzeldokumente zu den zwei Anderen). Ich habe in den Pässen mehrere Fehler festgestellt (oft genug, daß ich einem Datum aus einem Ahnenpass nicht ohne Überprüfung mehr glaube), insgesamt sind die Daten aber überwiegend korrekt.

Taurus-Superior
27.02.2016, 10:43
Hallo an alle

Habe zwei Pässe zur Verfügung ,den einen von meinem Großvater und den anderen von meinem Urgroßvater.
Habe darin zwei Fehler gefunden.
Der eine ist wohl nur ein Flüchtigkeitsfehler bei dem anscheinend zwei gleichnamige Frauen verwechselt wurden was ich aber aufklären konnte.
Im anderen Fall wurde (anscheinend absichtlich) eine Ehefrau weggelassen die den Vornamen Sara trug!
Bezeichnend!
Ich konnte den Heiratseintrag ohne Mühe finden und den Geburtseintrag der Tochter auch bei dem die Mutter ja auch steht. Da das Geburtsdatum auch im Ahnenpass steht (wobei eben die Mutter ausgelassen wurde) kann ich daß nur als Absicht deuten.
Wozu das gut sein sollte weiß ich indes nicht ,da das ganze um 1720 gewesen ist ,bei uns nur Katholiken vorkommen und es auch von den damaligen Gesetzen her nichts ausgemacht hätte!
Glaube ich zumindest.
Da war wohl vor allem vorauseilender Gehorsam beim Ausfüllen im Spiel!

Grüße! Taurus-Superior

Friedrich
27.02.2016, 11:36
Moin Taurus-Superior,

Da war wohl vor allem vorauseilender Gehorsam beim Ausfüllen im Spiel!

so würde ich das nicht bezeichnen. Es war wohl eher vorauseilende Vorsicht. Bei dem Vornamen Sara wäre man im 3. Reich wahrscheinlich in Erklärungsnot gekommen. Und schlafende Hunde soll man ja bekanntlich nicht wecken...

Friedrich

Mariolla
27.02.2016, 13:03
Schöne Wochenendgrüße,
ich habe einen Ahnenpass mütterlicherseits vorliegen, der nach vielen
Kontrollen von Kirchenbüchern u. Personenstandsregistern bisher
exakt und fehlerfrei war. Leider sind 2 Einträger nicht mehr prüfbar,
da keine KB/Register mehr existieren.
Viele Grüße Mariolla

holsteinforscher
27.02.2016, 14:42
Moinsen von der Kieler-Förde,
leider besitze ich keinerlei *Familiennachweise*, sei es nun als
Ariernachweis, Familien und oder Stammbuch...grrrrrrr..., somit
nährt sich das Eichhörnchen doch recht mühsam...was willste machen!
LG. Roland

liseboettcher
27.02.2016, 18:35
Guten Abend, ich habe auch allerhand Unterlagen meines Vaters und Großvaters geerbt, allerdings aus späteren Zeiten, etwa um 1935. Mein Vater hatte einen amtlichen "Herrn" beauftragt, die Kirchengemeinden anzuschreiben. Da könnt ihr euch die Grußformel unter dem Text vorstellen!
Nun zur Vorstellung, ich würde denken, dass niemand wußte an wen er wegen der Daten schreiben sollte? Die Eintragungen in den Familien-Stammbüchern mußten ja belegt werden.
Der ganze Text gehört aber nicht in die "Umfrage". Bitte Moderation - verschiebt es.
MfG
Lise

alex1412
21.03.2017, 21:44
In meiner Familie hat nur ein Ahnenpass überlebt, er stammt vom Bruder meines Urgroßvaters, der nicht aus dem Krieg zurückkam. Die restlichen Verwandten ließen die Ahnenpässe, wie auch manch andere Dokumente aus der betreffenden Zeit, verschwinden. Sei es, um nicht mehr an die Jahre des Nationalsozialismus erinnert zu werden oder aus Scham, doch um einiges begeisterter mitgemacht zu haben, als man das danach zugeben wollte.

Verlassen würde ich mich auf die Angaben in den Ahnenpässen nicht ohne weiteres. In meinem Fall ist es sogar klar, dass da eine unehelich geborene jüdische Mutter plötzlich - mit Hilfe eines Pfarrers, ob aus Mitgefühl oder gegen Bezahlung - zur "Halbjüdin" (um im schrecklichen Jargon der damaligen Zeit zu bleiben) gemacht wurde. Das kann ich meinem Vorfahren aber keinesfalls übel nehmen, vielleicht verdanke ich dieser Fälschung sogar mein Leben...

Andrea1984
04.04.2017, 17:32
Wenn es dergleichen gegeben hat, so ist in der Familie väterlicherseits nichts erhalten geblieben.

Bei der Familie mütterlicherseits weiß ich es nicht.

Opa98
26.04.2017, 23:30
Habe mir einen ahnenpass bestellt und ausgefüllt. Bin dabei mir die Urkunden zu besorgen aber die meisten Daten ab Ururgroßeltern meist auf hören sagen und handschriftliche Notizen der Urgroßeltern basieren, ohne das die nachverfolgt werden können.

Liebe Grüße

Araminta
27.04.2017, 20:07
Ich habe einen Ahnenpass meines Urgroßonkels vorliegen, bzw. eine Abschrift davon.
Richtig überprüft habe ich diesen aber ehrlich gesagt nie, da ich irgendwie davon ausgegangen bin, dass er stimmt - deutsche Gründlichkeit :wink:

Allerdings habe über MyHeritage Nachfahren aus dieser Linie gefunden, dessen Angaben mit meinen übereinstimmen.

Interessant dabei fand ich eine Bestätigung über ein uneheliches Kind von 1850.
Unter anderem steht dann dort, wenn das zuständige Pfarramt keine Unterlagen besitzen sollte, so genügt für den Nachweis der arischen Abstammung die durch amtliche Schreiben zu erbringende Feststellung des zuständigen Staatsarchives und Pfarramtes, dass der Kindsvater nicht ermittelt werden konnte.

Bei Gelegenheit werde ich diese Linie nochmal genauer überprüfen.