Vom Großherzogl. Hess. Hofgericht der Provinz Oberhessen
Es wurden verurteilt:
Johannes Friß, der lahme, Ulfa, wegen dritten Diebstahls und Wiedersetzlichkeit gegen einen Gensdamen, durch Urtheil vom 20 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten.
Juliane Reiß von Haarbach, wegen Theilname an einem großen Diebstahle und wegen fortgesetzten Vagabundirens, durch Urtheil vom 22 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren
Adolph Schneiders Ehefrau von Herbstein, wegen mehrerer Diebstähle, durch Urtheil vom 08 Januar 1839 in eine Zuchthausstrafe von 6 Monaten
Heinrich Schneider von Villingen,wegen Diebstahlsversuch mittels Einsteigens, durch Urtheil vom 30 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 2 1/2 Jahren
Heinrich Gener aus Oberwöllstadt, wegen dritten Diebstahls, durch Urtheil vom 30 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 2 1/2 Jahren
Jost Bernhardt von Dernbach, wegen Verwundung, durch Urtheil vom 28.Mai 1839 in eine Corectionshausstrafe von 6 Monaten
Heinrich Damm aus Steinfurt, wegen Versuchs einer unfreiwilligen Schwächung, durch Urtheil vom 3 December 1839 in eine Corectionshausstrafe von 1 Jahr, sowie zu einer körperlichen Züchtigung von 25 Hieben
anika
Es wurden verurteilt:
Johannes Friß, der lahme, Ulfa, wegen dritten Diebstahls und Wiedersetzlichkeit gegen einen Gensdamen, durch Urtheil vom 20 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten.
Juliane Reiß von Haarbach, wegen Theilname an einem großen Diebstahle und wegen fortgesetzten Vagabundirens, durch Urtheil vom 22 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren
Adolph Schneiders Ehefrau von Herbstein, wegen mehrerer Diebstähle, durch Urtheil vom 08 Januar 1839 in eine Zuchthausstrafe von 6 Monaten
Heinrich Schneider von Villingen,wegen Diebstahlsversuch mittels Einsteigens, durch Urtheil vom 30 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 2 1/2 Jahren
Heinrich Gener aus Oberwöllstadt, wegen dritten Diebstahls, durch Urtheil vom 30 November 1839 in eine Zuchthausstrafe von 2 1/2 Jahren
Jost Bernhardt von Dernbach, wegen Verwundung, durch Urtheil vom 28.Mai 1839 in eine Corectionshausstrafe von 6 Monaten
Heinrich Damm aus Steinfurt, wegen Versuchs einer unfreiwilligen Schwächung, durch Urtheil vom 3 December 1839 in eine Corectionshausstrafe von 1 Jahr, sowie zu einer körperlichen Züchtigung von 25 Hieben
anika
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