Amtsblatt der Königl . Regierung zu Trier 1817
Von Seiten des Königl. hohen Polizei - Ministeriums ist unter dem 15. Julius a.c. dem Johann Barnabo aus Italien , auf den Grund einer älteren , mit dem 10. des verflossenen Monats abgelaufene Concession auf 2 Jahre die persönliche Erlaubnis zur Vorzeigung seiner Tier - Menagerie in sämmtlichen Königl. Preußischen Staaten , mit der Verbindlichkeit , die ihm deshalb erteilte Ausfertigung überall in Urschrift vorzulegen , bewilligt worden.
Trier den 1. September 1817
Von Seiten des Königl. hohen Polizei - Ministeriums ist unter dem 15. Julius a.c. dem Johann Barnabo aus Italien , auf den Grund einer älteren , mit dem 10. des verflossenen Monats abgelaufene Concession auf 2 Jahre die persönliche Erlaubnis zur Vorzeigung seiner Tier - Menagerie in sämmtlichen Königl. Preußischen Staaten , mit der Verbindlichkeit , die ihm deshalb erteilte Ausfertigung überall in Urschrift vorzulegen , bewilligt worden.
Trier den 1. September 1817
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