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    Concession

    Amtsblatt der Königl . Regierung zu Trier 1817


    Von Seiten des Königl. hohen Polizei - Ministeriums ist unter dem 15. Julius a.c. dem Johann Barnabo aus Italien , auf den Grund einer älteren , mit dem 10. des verflossenen Monats abgelaufene Concession auf 2 Jahre die persönliche Erlaubnis zur Vorzeigung seiner Tier - Menagerie in sämmtlichen Königl. Preußischen Staaten , mit der Verbindlichkeit , die ihm deshalb erteilte Ausfertigung überall in Urschrift vorzulegen , bewilligt worden.

    Trier den 1. September 1817

  • #2
    Concession

    Zufolge einer Verfügung des hohen Polizei - Ministeriums d.d. Berlin den 18. April d. J. ist dem Schauspieler Lincke Friedrich , genannt MORITZ , aus " Koyerswerda " ( Hoyerswerda ) in der Oberlausitz , den Rechten anderer unbeschadet , die Erlaubnis erteilt worden 3 Jahre hindurch mit seiner Ehefrau in sämmtlich Königlich Preußischen Theater theatralische und beklamatorische Vorstellungen geben zu dürfen , welches hierdurch zur Kenntniß der Verwaltungsbehörden des hiesigen Regierungsbezirks gebracht wird .

    Trier , den 4. Mai 1816

    Amtsblatt der Regierung zu Trier 1816

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    • #3
      Concession

      Auf den Antrag der Königl. Regierung zu Erfurth , ist von dem Königl. hohen Polizei - Ministerium , unter dem 5.d. M. dem Wilddressiermeister Kaestner aus Gebesse , eine , auf 3 Jahr gültige Concession , zur Vorzeigung der Künste seiner dressirten Tiere , erteilt worden .

      Trier den 25. Oktober 1816

      Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1816

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      • #4
        Concession

        Ein hohes Königl. Polizei - Ministerium hat , unter der in unserer Verfügung vom 8.d. M. ( I No. 4462 des heutigen Amtsblattes ) enthaltenen Modifikationen , folgende General - Concessionen erteilt , als :

        1) Unter dem 7. März dem Joseph Benoit und seinem Gehilfen August Weiland und Wilhelm Arenot , zum Drehorgel - und Schattenspiel , so wie zur Vorzeigung eines abgerichteten Pferdes

        2 ) Unter dem 11. März dem Johann Carl Steiner , zur Vorzeigung seiner mechanischen Künste

        3) Unter dem 25. März dem Mechanikus Bamberg aus Amsterdam , zur Vorzeigung seiner Künste

        4 ) Dem Heinrich Lasthausen aus Berlin , zur Vorzeigung seiner Wachsfiguren.

        Wir bemerken hierbei , das diese Concessionen , vom Tage ihrer Ausstellung an , sämtliche auf 3 Jahre gültig sind.
        Trier den 19. April 1818 . Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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        • #5
          Concession

          Das Königl. hohe Polizei - Ministerium hat am 16. v. M. auf den Grund einer 1. abgelaufenen General - Concession dem Wasserkünstler Gottlieb Wilhelm Mikuski von neuem auf 3 Jahre die Erlaubniß zur Vorzeigung seiner Wasserkünste in sämmtlichen Königl. Preuß. Staaten , in der gewöhnlichen Form erteilt.

          Trier den 16. Mai 1818

          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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          • #6
            Concession

            Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1818

            Auf den Antrag und die Verwendung der Königl. Regierung zu Düsseldorf , hat das Königl. Hohe Polizei - Ministerium dem erblindeten Wilhelm Dörper zu Ratingen eine , vom 14. Januar d. J. an auf 3 Jahre gültige General - Concession zum Drehorgelspiel gebührenfrei ausfertigen lassen , welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
            Trier den 17. Februar 1818




            Durch Verügung der Königl. Hohen Ministerien des Handels und der Polizei ist dem Handelsmann Zacharias Gherbi zu Halle die Erlaubnis erteilt worden , 3 nacheinander folgende Jahre vom 1. laufenden Monats an , also bis zum 1.Februar 1821 , in dem ganzen Umfange der Monarchie einen Hausirhandel mit Landkarten und Kupferstichen unter der Bedingung zu treiben , das er das Original der desfalls ihm ausgefertigten Concession überall bei sich führe .

            Trier den 20. Februar 1818

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            • #7
              Concession

              Das Hohe Königl. Polizei - Ministerium hat , unter dem 2. März d. J. dem Mechanikus Christian Gottlieb Westede zu Krossen auf 3 Jahre die Erlaubniß erteilt , in sämmtlichen Königl. Preuß. Staaten physikalische Vorstellungen für Geld zu geben , und demselben dabei zur Pflicht gemacht , vor Ausübung seines Gewerbes in dem Bezirke einer jeden Königl. Regierung , bei dieser sich zu melden , und deren Entscheidung darüber zu gewärtigen : wann , wie lange , und in welchen Orten des Regierungs - Bezirk das Gewerbe betrieben werden könne

              Trier den 8. April 1818

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              • #8
                Concession

                Durch das Königl. hohe Polizei - Ministerium ist unter dem 15. Mai d. J. dem Julius Dennebecq und Anton Bertrand auf Grund vorteilhafter Zeugnisse die Erlaubniß zur Vorzeigung ihrer in Wachsfiguren bestehenden biblischen Darstellungen für sämmtliche Königl. Preuß. Staaten auf 3 Jahre in der gewöhnlichen Art erteilt worden.
                Trier den 30. Juni 1818
                Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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                • #9
                  Concession

                  Durch ein Königliches hohes Polizei - Ministerium ist am 21. September dem früher concessionirt gewesenen Gaetano Pecci aus Mailand von neuem die Erlaubniß erteilt worden , seine optisch - mechanischen Vorstellungen , 3 Jahre lang in sämmtlichen Königl. Preuß. Staaten für Geld zeigen zu dürfen , welches wir hierdurch , zur Nachricht für die Verwaltungs und Polizei Behören unseres Regierungs - Bezirk öffentlich bekannt machen .
                  Trier den 16. Oktober 1818

                  Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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                  • #10
                    Concession

                    Durch das Königl. hohe Polizei - Ministerium wurden

                    1) dem gymnastischen Künstler Friedrich Knie für die am 16 Juli abgelaufene General - Concession , am 10. Juli

                    2) den Gebrüdern : Drechsler August Christoph , Wilhelm und Elias für ihre abgelaufene General - Concession zum Musikmachen , am 11. Juli
                    und

                    3) dem Mechanikus Kämpfer zu Reichenstein in Schlesien um seine mechanischen und optischen Künste für Geld zu zeigen , die Erlaubniß am 13. Juli

                    auf 3 Jahre für sämmtliche Königl. Preuß. Staaten gültig , erteilt , welches wir hiermit zur Kenntniß der Polizei - Behörden unseres Regierungs - Bezirks bringen.

                    Trier den 5. August 1818

                    Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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                    • #11
                      Concession

                      Ein Königliches hohes Polizei - Ministerium hat dem unter dem 12. September dem früher concessionirt gewesenen Mechanikus Karl Heinrich Ludwig Campe zu Potsdam aufs neue die Erlaubniß erteilt , Schattenspiele und andere mechanische und optische Kunststücke in sämmtlichen König. Preuß. Staaten auf 3 Jahre lang für Geld zeigen zu dürfen , welches wir hiermit zur Kenntniß der Verwaltungs - und Polizei - Behörden unseres Regierungs - Bezirks bringen.
                      Trier den 9.m Oktober 1818

                      Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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                      • #12
                        Concession

                        Durch Königl. hohes Polizei - Ministerium ist unter dem 27 November d. J. der Witwe Maria Magdalena Kolter , aufs Neue eine Erlaubniß ihre equilibrischen Künste 3 Jahre lang in sämmtlichen König. Preuß. Staaten vorzeigen zu dürfen , erteilt worden , welches hiermit zur Kenntniß der Verwaltungs - und Polizei - Behörden unseres Regierungs - Bezirks gebracht wird .
                        Trier den 18. Dezember 1818

                        Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818

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                        • #13
                          Concession

                          Zufolge einer Verfügung des Königl. Ministeriums des Handels vom 4. November 1818 , hat der Gutsbesitzer Karl Degreck im Bezirk der Köllner Regierung auf den Antrag des Hr. General - Majors von Rödlich zu Düsseldorf ein Patent über das ausschließliche Recht zur Benutzung der von letzterem angegebenen eigentümlichen Methode , den Ton zu Ziegelsteinen , mittelst einer besonderen Schneidemaschine , in dazu gehörige Formen zu zerschneiden und dadurch mehrere Steine mit einemmale hervorzubringen , auf 5 nacheinander folgende Jahre von obigem Tage an gerechnet , für sämmtliche Provinzen jenseits der Weser erhalten , wobei den Königl. Festungen der freie Gebrauch der patent. Verrichtung vorbehalten , dagegen aber der Termin zum Anfang der Ausübung des Patents von Seiten des Empfängers bis auf den 1. Juli k. J. herausgesetzt worden , weil bei dem eingetretenen Winter die nötigen Einrichtungen nicht sobald getroffen werden können .

                          Trier den 5. Dezember 1818

                          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1818.

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                          • #14
                            Guten Morgen Irene,

                            ist es möglich von dieser Concessionerteilung für Carl Degreck eine Scan des Originals zu bekommen?

                            Mit freundlichen Grüßen
                            Helga

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                            • #15
                              Zitat von Medy Beitrag anzeigen
                              Guten Morgen Irene,

                              ist es möglich von dieser Concessionerteilung für Carl Degreck eine Scan des Originals zu bekommen?

                              Mit freundlichen Grüßen
                              Helga

                              Guten Tag Helga ,

                              Du meinst den Eintrag aus dem Königl. Amtsblatt zu Trier , ja den sende ich Dir gerne .
                              PN ist unterwegs .

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