Hallo liebes Forum,
vermutlich sind es zwei saublöde Fragen, aber wie heißt´s so schön: wer nicht fragt bleibt dumm
Frage Nummer 1:
Die auf den Fluren & Co. Vermerkten Nummern sind nur einmalig in der gesamten Region bspw. Griesbach, vergeben - bedeutet, dass wenn nun die Nr. 77 auf X verschiedenen Grundstücken zu finden ist, es sich immer um den selben Eigner handelt. richtig/falsch?
Frage Nummer 2:
Die einzelnen Einträge in der Hauptsteuerbeschreibung des Pfleggerichts bspw. Griesbach von 1721(1612) sind komplett durchnummeriert. Diese Nummern folgen einem System und stehen bereits im direkten Zusammenhang mit den Nummern des Urkatasters - auch mit denen aus der 1612er Spalte. In meinem Falle stimmten die letzten beiden Ziffern der Eintragung mit der im Bayernatlas überein. Zufall?
Die meisten werden diesen kleinen Trick wahrscheinlich kennen, aber für diejenigen, die ihn nicht kennen und die heutigen Grundstücksgrenzen mit denen der alten Gehöften abgleichen möchten: einfach die Bebauungspläne Bayern drüber legen und mit etwas Glück gibt es neben den Grundstücksgrenzen verlinkte Bebauungspläne und Rasterpläne mit den heutigen Flurnummern
vermutlich sind es zwei saublöde Fragen, aber wie heißt´s so schön: wer nicht fragt bleibt dumm

Frage Nummer 1:
Die auf den Fluren & Co. Vermerkten Nummern sind nur einmalig in der gesamten Region bspw. Griesbach, vergeben - bedeutet, dass wenn nun die Nr. 77 auf X verschiedenen Grundstücken zu finden ist, es sich immer um den selben Eigner handelt. richtig/falsch?
Frage Nummer 2:
Die einzelnen Einträge in der Hauptsteuerbeschreibung des Pfleggerichts bspw. Griesbach von 1721(1612) sind komplett durchnummeriert. Diese Nummern folgen einem System und stehen bereits im direkten Zusammenhang mit den Nummern des Urkatasters - auch mit denen aus der 1612er Spalte. In meinem Falle stimmten die letzten beiden Ziffern der Eintragung mit der im Bayernatlas überein. Zufall?
Die meisten werden diesen kleinen Trick wahrscheinlich kennen, aber für diejenigen, die ihn nicht kennen und die heutigen Grundstücksgrenzen mit denen der alten Gehöften abgleichen möchten: einfach die Bebauungspläne Bayern drüber legen und mit etwas Glück gibt es neben den Grundstücksgrenzen verlinkte Bebauungspläne und Rasterpläne mit den heutigen Flurnummern

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