1699 Juden im östlichen Grabfeld

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  • michaelb
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    • 23.11.2008
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    1699 Juden im östlichen Grabfeld

    1699: Juden im östlichen Grabfeld

    Der Würzburger Fürstbischof Johann Philipp von Greiffenclau ließ 1699 alle Juden in seinem Einflussbereich erfassen. Aus Königshofen bekam er am 28. April eine Auflistung der jüdischen Einwohner in der Stadt Königshofen, in Althausen, in Trappstadt, Sternberg und Sulzdorf an der Lederhecke. „Was sonsten die hochadeliche Guttenbergische Juden zu Kleinenbardorf und Münstersche zu Klein Eybstatt ahnbelangt“ wurde der Fürstbischof auf den Amtskeller (= den Vertreter des Bischofs ) zu Sulzdorf verwiesen. Unterzeichnet ist das Schreiben von dem kommissarischen Königshöfer Amtskeller (Amtsverweser) Justinian Ludwig Andlau.

    Diese neuen Nachrichten hat der Verfasser von Frau Elisabeth Böhrer aus Sondheim vor der Rhön zur Verfügung gestellt bekommen. Frau Böhrer hat der Verwertung des Materials, das in Form von Kopien vorliegt, zugestimmt.

    Für Königshofen werden 8 Männer, „davon 7 einen Schutz Brieff haben, einer aber gibt ein Schutzgeld,


    8 Weiber, 23 Kinder, 7 Dienstboten“ gemeldet. In Trappstadt seien fremde Juden, die in „Breidensehe“ der dortigen Grundherrschaft „Universität Würtzburg“ zugehören und solche, die in Höchheim der Bibraischen Herrschaft zugehören. Zu Sternberg und Sulzdorf seien die Juden unter der Schutzherrschaft derer von Guttenberg: 11 Männer, 11 Weiber, 24 Kinder und drei Dienstboten. „Summa 84 Köpf“
    Die Dienstboten waren nach dieser Rechnung allesamt nicht mosaischen Glaubens.

    Alle Juden stehen unter dem Schutz des (bischöflichen) Hochstifts Würzburg oder im Schutz des ortsansässigen Adels. Im Einzelnen werden genannt:

    Für die Stadt Königshofen:
    Lemlein und sein Weib Jürlin mit einem ledigen Sohn; Isaak und sein Weib mit 6 Söhnen, einer Tochter und einer Dienstmagd; Samuel und sein Weib mit 3 Söhnen, 2 Töchtern und einem Knecht; Männlein und sein Weib, einem Knecht und einer Magd; Loew und sein Weib mit zwei Töchtern und einer Magd.
    Althausen (bei Bad Königshofen)

    Loeser mit seinem Weib und einem Töchterlein; Koppelmit seinem Weib, vier Kindern und einem Knecht; Moses mit seinem Weib, mit drei Kindern und einem Dienstmägdelein.
    Alle Juden in Königshofen und Althausen stehen unter dem Schutz des Hochstiftes Würzburg. Das Schutzgeld wird entsprechend jährlich eingezogen.

    „Ausländische“ Juden im Ganerbendorf Trappstadt
    Salomon mit seinem Weib und 5 Kindern, Jacob mit seinem Weib und 5 Kindern, Jtzig sambt seinem Weib,
    Breidensehe der Universität zu Würtzburg gehörig; Hirschlein mit seinem Weib und einer Dienstmagd, Hocheimb den Herrn von Bibra zu Bibra zugehörig; Schimmel mit seinem Weib und zwei Töchtern; Jost mit
    seinem Weib und zwei Kindern.
    Der Begriff „Ausländische Juden“ bezieht sich darauf, dass die Juden in Trappstadt nicht unter dem Schutz des Hochstiftes standen. Trappstadt war geteilt. Es gab verschiedene Grundherrschaften darunter Römhild und Heldburg. Das Domkapitel Würzburg - das die Anteile des Kloster Theres erworben hatte – hielt seinen Grund judenfrei. Die Juden durften nur auf adeligem oder „sächsischem“ Boden siedeln.

    Sternberg denen Herrschaften von Guttenberg gehörig

    Simon mit seinem Weib und zwei Kindern; Loew mit seinem Weib Bräunle.

    Sulzdorf auch denen Herrschaften von Guttenberg gehörig

    Nathan mit seinem Weib Sara und 3 Kindern; Lotz (?) mit seinem Weib Ena und 5 Kindern; Abraham mit seinem Weib Frommet und 2 Kindern.

    Alle diese ausländische Juden geben das Schutzgeld an ihre Herrschaft und dem Hoch Stift weiter nichts außer einem jährlichen Treue Gulden. Alle Gewerbe treibenden Juden zahlen jährlich sechs bis neun Gulden Kopfsteuer zusätzlich an das Hochstift.


    Quelle: Staatsarchiv Wützburg






    *************************
    Namen und Namensgebung der jüdischen Bevölkerung

    Die Juden mussten sich im Königreich Bayern ab 1813 christliche Nachnamen geben. Geregelt war dies in einem sogenannten "Edikt die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern betreffend". In Unterfranken erlangte dieses Gesetz erst ab Ende 1816 Gültigkeit (mitgeteilt von Frau Böhrer).
    Vorher hatten die „ jüdischen Glaubensgenossen“ - entsprechend ihrer eigenen Tradition – keine Nachnamen in unserem Sinne. Der erste Name war der eigene Vorname, der zweite Name war der Vorname des Vaters.
    Meine Aussage im Gemeindeblatt 45 die Familie Goldmann hätte vor 1817 den Familiennamen Marx geführt, ist somit falsch. „Marx“ war im oben beschriebenen Zusammenhang lediglich der Vorname des Vaters von Jonathan Goldmann, der noch als Jandorf Marx ( = Jonathan, Sohn des Marx) geboren worden war.
    Damit stellen sich für die Erforschung der Ahnen einer jüdischen Familie ungewohnte Hürden auf.
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